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Gehalt vor Insolvenzantrag

Verfasst: 15. Jan 2021, 16:04
von Stesamin
Hallo,

ich stehe kurz vor dem Antrag des IV.

Ich hatte die letzten 14 Monate eine Kontopfändung in dem entsprechend nicht mein volles Gehalt zur Verfügung. Nun habe ich das erste Mal wieder Zugriff zu meinem vollen Gehalt. Zudem wurde mir ein Betrag von 500 Euro freigegeben, da dies fälschlicherweise zuviel zurückgehalten wurde.

Nun habe ich mich natürlich gefreut, da ich vor der Insolvenz noch einige Dinge besorgen wollte. Vor allem Möbel, evtl eine Waschmaschine. Ich hab ja die nächsten drei Jahre nicht die finanziellen Mittel dafür.

Jetzt wurde mir gesagt, das ich das gar nicht darf und der IV das Geld einfordern könnte.
Was heißt das? Und was wären die Konsequenzen?
Darf ich schon vorab nicht mehr über mein komplettes Gehalt verfügen?

Viele Grüße
Stesamin

Re: Gehalt vor Insolvenzantrag

Verfasst: 15. Jan 2021, 16:36
von Käsebrot
Hallo!

Von wem hast du diese Information? Ich denke, hier wurde die sog. Vermögensverschwendung gemeint, wobei Anschaffungen für den normalen Bedarf da nicht darunter fallen. Außer es sind irgendwelche absolut irrwitzig teuren Geräte oder Designermöbelstücke.
Sprich, wenn du jetzt noch nen Fernseher für 5000€ kaufst, könnte das durchaus Fragen aufwerfen. Zahlst du nur 400€, sollte das kein Problem sein. Und wenn du die Dinge aktuell nicht zwingend brauchst, wäre evtl. jetzt schon eine Keksdose die bessere Wahl ;)

Re: Gehalt vor Insolvenzantrag

Verfasst: 15. Jan 2021, 16:41
von Stesamin
Es geht um ca. 1000 Euro, wobei davon ca. 500 Euro das restliche Gehalt diesen Monats ist und der Rest wie oben genannt durch die Bank kam.

Wenn ich jetzt eine Waschmaschine kaufe...ein normales Modell...evtl 400 Euro und ein paar Ikea Möbel sollte es keine Probleme geben?

Re: Gehalt vor Insolvenzantrag

Verfasst: 15. Jan 2021, 17:00
von caffery
Guckguck!

Es klingt für mich so, als ob der einzige kontopfändende Gläubiger vollständig "glücklich" gepfändet wurde und somit der zuviel gesperrte Betrag aus dem monatilchen Übertrag freigegeben wurde - kann das sein?

In diesem Szenario dürfte es aus meiner Sicht unschädlich sein über die freigegebene Summe im Rahmen der normalen Haushalts- und Lebensführung zu verfügen.

Gemeint waren mit der Warnung vermutlich die Anfechtungen. Diese erlauben es dem Verwalter unter gewissen Voraussetzungen Rechtsgeschäfte aus den letzten Monaten vor Insolvenzeröffnung rückabzuwickeln, soweit diese aus dem pfändbaren Einkommen oder Vermögen getätigt wurden. Ebenso können auf diese Weise bestimmte Zahlungen an oder Zwangsvollstreckungen von Gläubigern rückabgewickelt werden.

Die Herleitung von sowas von einem laufenden P-Konto unter dem vorgestellten Szenario wäre für den Verwalter aber derart komplex, dass da aus meiner Sicht keine Gefahr bestünde - selbst wenn man jetzt davon ausginge, dass die 500 Euro über die Du nun verfügen würdest denn pfändbar gewesen wären ... ne! Ich bin ja echt schon stark empfänglich für worst case Szenarien. Aber sowas macht keiner.

Wenn Du Dir dennoch unsicher bist: Hebe das Geld ab und halte es erstmal zurück ohne es auszugeben. Im schlimmsten Falle, kannst Du es dann immernoch auf Verlangen rausrücken um den worst case zu heilen.

Re: Gehalt vor Insolvenzantrag

Verfasst: 15. Jan 2021, 17:16
von Stesamin
Ich habe diese Info von meinem Schuldenberater. Er meinte, das ich großes Glück bräuchte, das der IV das Geld nicht interessiert.
Er meint ich solle das Geld zur Zahlung der Gerichtskosten nehmen.

Re: Gehalt vor Insolvenzantrag

Verfasst: 15. Jan 2021, 17:18
von caffery
Stesamin hat geschrieben: 15. Jan 2021, 17:16 Ich habe diese Info von meinem Schuldenberater. Er meinte, das ich großes Glück bräuchte, das der IV das Geld nicht interessiert.
hmmm... vielleicht habe ich ja was falsch verstanden oder Du die Geschichte nicht so erzählt das ich sie richtig verstehen konnte - keine Ahnung. Es ist halt was anderes eine Situation zu bewerten wenn man den Fall und die Unterlagen dazu vor sich liegen hat oder sie anhand der (mitunter unabsichtlich etwas ungelenken) schriftlichen Ausführungen der Betroffenen aus einem Forum.
Stesamin hat geschrieben: 15. Jan 2021, 17:16 Er meint ich solle das Geld zur Zahlung der Gerichtskosten nehmen.
Wozu soll das gut sein?
Du hast doch Deinen Angaben entsprechend ohnehin laufend genügend pfändbares Einkommen um die Kosten im laufenden Verfahren automatisch zu decken.

Aber wie gesagt: Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, dann hebe das Geld ab - parke es unberührt bei Deinem Schwippbruder in der Brausedose und warte was passiert.

Re: Gehalt vor Insolvenzantrag

Verfasst: 15. Jan 2021, 17:26
von Käsebrot
...wobei dieses Verfahren ja ohnehin unter die neue Regelung fällt. Ist es da dann nicht „egal“, in welcher Höhe man pfändbares Einkommen hat?

Re: Gehalt vor Insolvenzantrag

Verfasst: 15. Jan 2021, 17:29
von caffery
Naja - die Verfahrenskosten gibts ja weiterhin. Diese am Ende des Verfahrens berichtigt zu haben ist weiterhin keine schlechte Idee. Man kriegt zwar kein Jahr mehr "geschenkt", aber die Kosten (die ja nicht restschuldbefreit werden) sind dann halt nicht mehr offen.

Das passiert aber wie gesagt ganz automatisch wenn man wie dargestellt ständig Einkommen ins Verfahren abtritt.

Re: Gehalt vor Insolvenzantrag

Verfasst: 15. Jan 2021, 18:22
von Käsebrot
Ok, so weit hab ich mich mit der Materie dann nicht mehr beschäftigt. Hab ja noch ein paar Jahre Sperre bis ich wieder darf :mrgreen: