In der WVP Umzug ins Ausland?
Verfasst: 8. Jan 2021, 17:17
Das hat mich jetzt ein Bekannter gefragt:
Sein Inso-Verfahren ist aufgehoben, seine Selbständigkeit ist vom IV freigegeben, läuft aber schlecht , sehr schlecht, er will/muss wohl bald ein 'Hartzie' werden (ALG2).
Nun hat er evt. die Möglichkeit einer Festanstellung - allerdings im Ausland (nicht EU).
Wenn es klappen sollte, was würde dann aus seinem Insolvenzverfahren (konkret: mit der RSB !) hier in Deutschland ?
= Frage 1.
Frage 2 = Er würde dann zwar gut verdienen, hätte aber auch erheblich höhere Lebenshaltungskosten, wie würde dann berechnet, was er an den IV zu zahlen hätte ?
(der ausländische Arbeitgeber wird vermutlich keinem deutschen IV Gehaltsanteile überweisen, meint er)
Weiß hier vielleicht jemand was dazu ?
Danke!
Nachtrag: Er ist Deutscher.
Sein Inso-Verfahren ist aufgehoben, seine Selbständigkeit ist vom IV freigegeben, läuft aber schlecht , sehr schlecht, er will/muss wohl bald ein 'Hartzie' werden (ALG2).
Nun hat er evt. die Möglichkeit einer Festanstellung - allerdings im Ausland (nicht EU).
Wenn es klappen sollte, was würde dann aus seinem Insolvenzverfahren (konkret: mit der RSB !) hier in Deutschland ?
= Frage 1.
Frage 2 = Er würde dann zwar gut verdienen, hätte aber auch erheblich höhere Lebenshaltungskosten, wie würde dann berechnet, was er an den IV zu zahlen hätte ?
(der ausländische Arbeitgeber wird vermutlich keinem deutschen IV Gehaltsanteile überweisen, meint er)
Weiß hier vielleicht jemand was dazu ?
Danke!
Nachtrag: Er ist Deutscher.