... aber vielleicht verstehen wir hier danielsan ja auch falsch?
Du schreibst:
danielsan hat geschrieben: ↑29. Dez 2020, 11:24
... Mir geht es darum für die 3 Jahre auch was für die Altersvorsorge zu tun, was nicht gepfändet werden kann.
Das klingt ja fast so, als ob Du (jetzt nach neuem Recht) im Inso-Verfahren bist ?
Und Du hast von Deinem pfändungsfreien Einkommen noch genug übrig
(trotz Frau und Kind, wenn ich mich recht erinnere ?),
so dass Du was für Deine Altersvorsorge tun willst ?
Dann findest Du doch (dank Tante Gugl) schnell was,
wenn Du nach "pfändungssicherer Altersvorsorge" suchst,
nämlich die sogenannte Riester-Rente.
Ich hoffe allerdings, Du schließt nicht gleich den erstbesten Vertrag ab,
denn die sogenannten "Finanzdienstleister" werden Dir die Bude einrennen,
wenn Du Dein Interesse bekundest, sondern liest erstmal weiter.
Dann findest Du sicher auch schnell heraus,
dass genau diese "Finanzdienstleister" diejenigen sind,
die von den Riester-Verträgen am meisten profitieren.
Deswegen kann man eigentlich nur raten: "Finger weg!"
Vielleicht will Deine Freundin sich ja mal zu dem Thema "Rücklagen fürs Kind ?" informieren?
(alles zu Sparplänen usw., nix mit "pfändungssicher" ...)
und Du begleitest sie dabei ?
Und gibst ihr dann vielleicht monatlich den Betrag dazu,
den Du entbehren kannst - dann wäre im Fall des Falles auch das Kind abgesichert.
Meines Wissens sollte man bei all diesen Angeboten ("pfändungssichere Altersvorsorge" usw)
aber sehr, sehr vorsichtig sein, denn möglicherweise bekommst Du zum Schluß tatsächlich weniger raus, als Du selbst eingezahlt hast.
Viel Glück!
Nachtrag: Lies zB das hier:
https://www.steuertipps.de/altersvorsor ... -pfaendbar
Da steht gleich im ersten Satz das Wichtigste:
... Riester-Verträge sind nicht pfändbar,
soweit sie tatsächlich gefördert werden
(Az. IX ZR 21/17).
Und da liegt häufig das Problem, dass für die staatliche Förderung sehr strenge Kriterien gelten und dass die Gefahr groß ist, dass selbst bereits bewilligte und bezahlte Förderungen nachträglich widerrufen werden können und dann zurückgezahlt werden müssen!