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Zwangsvollstreckungs- & Pfändungsfreie Altersvorsorge

Verfasst: 24. Dez 2020, 06:49
von danielsan
Hi,
ich wollte Mal fragen, was da möglich ist. Das Thema habe ich viel zu lange vor mir her geschoben.
Ich möchte für das Alter monatlich was zurücklegen, habe aber auch keine Lust, dass es mir direkt gepfändet wird. Gibt es da Möglichkeiten?

Gruß
Daniel

Re: Zwangsvollstreckungs- & Pfändungsfreie Altersvorsorge

Verfasst: 25. Dez 2020, 07:58
von Witwe Bolte
Falsches Forum ?

Nur zur Erinnerung:
Dies hier ist ein Schuldnerberatungsforum, kein Anlegerberatungsforum.

Re: Zwangsvollstreckungs- & Pfändungsfreie Altersvorsorge

Verfasst: 29. Dez 2020, 11:24
von danielsan
Wieso? Es geht darum, was nicht pfändbar ist. Mir geht es da nicht darum es ins ETFs oder sowas anzulegen. Mir geht es darum für die 3 Jahre auch was für die Altersvorsorge zu tun, was nicht gepfändet werden kann.

Re: Zwangsvollstreckungs- & Pfändungsfreie Altersvorsorge

Verfasst: 29. Dez 2020, 11:31
von tidus82
Es macht wohl sehr wenig Sinn etwas sparen zu wollen, wenn man Angst hat, dass es gepfändet wird. Denn das ist ja der Sinn einer Pfändung - nämlich dass der Gläubiger auf entsprechende Ersparnisse Zugriff bekommt um sein Geld zu bekommen.

Vielleicht sollte dein Denkansatz vielmehr sein: „wie werde ich die Angst los, dass etwas gepfändet wird?“ und damit den ersten Schritt in Richtung Schuldenfreiheit zu gehen.

Re: Zwangsvollstreckungs- & Pfändungsfreie Altersvorsorge

Verfasst: 29. Dez 2020, 13:29
von habwiederwas
Hallo danielsan,

deine ursprüngliche Frage hat für mich einen ganz komischen Beigeschmack.
Du hast Schulden, musst diese abzahlen, und sucht aber dann noch nebenbei eine gute Geldanlage wo du fürs Alter was zurücklegen möchtest.
Aber da hast du Angst das man dir das angesparte Geld wieder wegnimmt.
Bist du in Insolvenz, oder ist diese geplant, oder hast du mit deinen Gläubigern Ratenzahlungen vereinbart.
Bei einer Insolvenz geht erstmal nur die Keksdose.
Bei Ratenzahlungen nimm das Geld das du Sparen möchtest und zahle damit schneller deine Schulden ab. Danach kannst du ohne Angst mit deinem Geld machen was du möchtest.

Re: Zwangsvollstreckungs- & Pfändungsfreie Altersvorsorge

Verfasst: 29. Dez 2020, 15:57
von Witwe Bolte
... aber vielleicht verstehen wir hier danielsan ja auch falsch?
Du schreibst:
danielsan hat geschrieben: 29. Dez 2020, 11:24 ... Mir geht es darum für die 3 Jahre auch was für die Altersvorsorge zu tun, was nicht gepfändet werden kann.
Das klingt ja fast so, als ob Du (jetzt nach neuem Recht) im Inso-Verfahren bist ?
Und Du hast von Deinem pfändungsfreien Einkommen noch genug übrig
(trotz Frau und Kind, wenn ich mich recht erinnere ?),
so dass Du was für Deine Altersvorsorge tun willst ?

Dann findest Du doch (dank Tante Gugl) schnell was,
wenn Du nach "pfändungssicherer Altersvorsorge" suchst,
nämlich die sogenannte Riester-Rente.

Ich hoffe allerdings, Du schließt nicht gleich den erstbesten Vertrag ab,
denn die sogenannten "Finanzdienstleister" werden Dir die Bude einrennen,
wenn Du Dein Interesse bekundest, sondern liest erstmal weiter.

Dann findest Du sicher auch schnell heraus,
dass genau diese "Finanzdienstleister" diejenigen sind,
die von den Riester-Verträgen am meisten profitieren.

Deswegen kann man eigentlich nur raten: "Finger weg!"

Vielleicht will Deine Freundin sich ja mal zu dem Thema "Rücklagen fürs Kind ?" informieren?
(alles zu Sparplänen usw., nix mit "pfändungssicher" ...)
und Du begleitest sie dabei ?

Und gibst ihr dann vielleicht monatlich den Betrag dazu,
den Du entbehren kannst - dann wäre im Fall des Falles auch das Kind abgesichert.

Meines Wissens sollte man bei all diesen Angeboten ("pfändungssichere Altersvorsorge" usw)
aber sehr, sehr vorsichtig sein, denn möglicherweise bekommst Du zum Schluß tatsächlich weniger raus, als Du selbst eingezahlt hast.

Viel Glück!

Nachtrag: Lies zB das hier:
https://www.steuertipps.de/altersvorsor ... -pfaendbar

Da steht gleich im ersten Satz das Wichtigste:
... Riester-Verträge sind nicht pfändbar, soweit sie tatsächlich gefördert werden
(Az. IX ZR 21/17).
Und da liegt häufig das Problem, dass für die staatliche Förderung sehr strenge Kriterien gelten und dass die Gefahr groß ist, dass selbst bereits bewilligte und bezahlte Förderungen nachträglich widerrufen werden können und dann zurückgezahlt werden müssen!

Re: Zwangsvollstreckungs- & Pfändungsfreie Altersvorsorge

Verfasst: 30. Dez 2020, 18:52
von caffery
Meine persönliche Meinung: Riester-Verträge sind zwar in aller Regel unpfändbar - sie sind aber derartiger Käse, dass mittlerweile selbst jeder Bänker mit ein bisschen Restgewissen den Anstand hat, davon dringend abzuraten.

Also ergeht nun mein standesgemäßer Standartrat für solche Fragen: Warte bis zum Eintritt in die Wohlfühlphase. Von da an kannst Du wieder Verträge die eine Vermögensbildung zum Inhalt haben abschließen wie Du lustig bist. Die in aller Regel ziemlich übersichtliche Zeit bis dahin solltest Du dem Drang einen solchen Vertrag haben zu wollen einfach widerstehen: Zu kompliziert und dafür einfach auch zu wenig Priorität angesichts der übersichtlichen "Wartezeit".