Seite 1 von 1

Steuererstattung

Verfasst: 18. Dez 2020, 12:42
von jan
Hallo,

ich hätte eine Frage zur Steuererklärung. Ich bin im Insolvenzverfahren und hab zusammen mit meiner Frau die Steuererklärung abgeben.
Den Erstattungsbetrag hat das Finanzamt komplett dem Insolvenzverwalter überwiesen.
Hätte nicht meine Frau die Hälfte bekommen müssen ?
Vielen Dank für Eure Hilfe

Re: Steuererstattung

Verfasst: 18. Dez 2020, 15:02
von imker
1. Nein. Gemeinsame ERKLÄRUNG angekreuzt - dann steht jedem alles zu - und Dein "ALLES" ging zum Verwalter.

2. Das mit dem Anteil für den Partner ist nur zu erreichen, wenn ein Aufteilungsbescheid beantragt wird. Einfach jetzt noch einmal versuchen ... ich sehe schwarz, weil die Aufteilungsbescheide nicht mehr erstellt werden, wenn die Erstattung schon gezahlt wurde

Re: Steuererstattung

Verfasst: 18. Dez 2020, 19:32
von RubyGloom
Moin,

bei uns wurde von Amts wegen aufgeteilt, allerdings nicht hälftig sondern prozentual zur gezahlten Lohnsteuer.
Wir bekamen u.a. wegen Fahrtkosten meiner Frau eine saftige Erstattung, aber 3/4 davon hat das Finanzamt verrechnet, da ich insgesamt mehr Lohnsteuer bezahlt habe als meine Frau.

Hatte Deine Frau denn eigene Einkünfte und hat Lohnsteuer eingezahlt ?
Wenn nicht, ist es richtig, dass der IV alles bekommen hat.

Re: Steuererstattung

Verfasst: 18. Dez 2020, 19:35
von luxus1805
War damals bei mir auch so wie bei Dir.
Aber meine Frau hatte keine eigenen Einkünfte somit ging alles an den Insolvenzverwalter.

Re: Steuererstattung

Verfasst: 20. Dez 2020, 16:22
von arreis
Bei uns hat das FA von sich aus die Anteile aufgerechnet. Ist aber dennoch alles zum IV gegangen, wir waren ja beide in der PI. :)

Re: Steuererstattung

Verfasst: 30. Dez 2020, 20:08
von caffery
Ich kenne es tatsächlich auch so, wie die drei letzten Herrschaften es dargestellt haben.
Finanzämter müssen meines Wissens in solchen Kostellationen die Steuern automatisch - also quasi "von Amts wegen" i.S.d. §§ 268 AO ff. - aufteilen.
Sollte denen das im Eifer des Gefechts "durchgehen", sollte da nachgehakt werden.