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In der WVP muss ein Auto her, Arbeitgeber will helfen
Verfasst: 8. Dez 2020, 11:05
von cefan
Hallo zusammen,
ich befinde mich momentan mitten im Umzug und natürlich genau zu diesem Zeitpunkt geht ein Auto kaputt. Da der Arbeitsplatz einige Kilometer vom Wohnort entfernt liegt und mit dem ÖPNV nicht zu erreichen ist, muss ein Auto her.
Ich befinde mich seit einigen Monaten in der WVP und der pfändbare Anteil am Gehalt wird an den Treuhänder abgeführt.
Aufgrund des Umzugs sind die finanziellen Mittel natürlich etwas eingeschränkt, daher habe ich das Gespräch mit meinem Arbeitgeber gesucht. Folgende Möglichkeiten sind dabei herausgekommen:
1. Firmenwagen: Gegen Übernahme der anfallenden Kosten (Leasingrate, Steuer, Versicherung, Sprit) prinzipiell möglich, aber aufwändig und vertragsintensiv umzusetzen. Natürlich ohne Minderung der Bemessungsgrundlage der Pfändung, quasi eine 1 zu 1 Gehaltsumwandlung. Somit nur als Hilfe in der Notlage ohne erhöhte Arbeitgeberkosten oder Gehaltserhöhung/-minderung.
2. Privatleasing: Arbeitgeber würde (wenn die Konditionen entsprechend passen) als Bürge auftreten, wenn es nicht möglich ist einen Vertrag alleine zu bekommen. Zahlung würde also aus unpfändbarem Gehalt erfolgen.
3. Arbeitgeberdarlehen: Für die Anschaffung eines Fahrzeugs (egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen) prinzipiell möglich. Rückzahlung auch hier nur aus dem unpfändbaren Gehaltsanteil, also keine Gläubigerbenachteiligung.
Um das Für und Wider geht es mir hier nicht. Mir ist bewusst, dass alle Varianten laufende monatliche Kosten nach sich ziehen und höher sind als ein Gebrauchtwagen für 700,- € o.ä. Da ich aber den täglichen Arbeitsweg damit zurücklegen muss und auch aufgrund familiärer Verhältnisse auf ein Auto angewiesen bin, würden mir diese 3 Varianten eine gewisse Sicherheit bieten, natürlich gegen entsprechende Mehrausgaben.
Der unpfändbare Anteil ist monatlich groß genug um alle 3 Varianten entsprechend bedienen zu können.
Gibt es irgendwelche Gründe oder Gesetzestexte, die gegen eine der genannten Varianten in der WVP sprechen würden? Die Restschuldbefreiung möchte ich natürlich unter keinen Umständen riskieren.
Laut meinen Recherchen sollten eigentlich alle 3 Varianten möglich sein, da die Gläubiger nicht benachteiligt werden, alles aus unpfändbarem Einkommen bezahlt wird und sich in der InsO kein Punkt findet der gegen einen Leasingvertrag oder ein neues Darlehen spricht (egal ob von einer Bank oder dem Arbeitgeber, Problem scheint ja eher zu sein ein solches Produkt zu erhalten, so wird einem wohl keine seriöse Bank in dieser Situation überhaupt ein Darlehen gewähren).
Vielen Dank schon mal im voraus für jeden der mir helfen kann.
Re: In der WVP muss ein Auto her, Arbeitgeber will helfen
Verfasst: 8. Dez 2020, 11:30
von tidus82
Hi cefan,
um kurz und knapp zu antworten: Alle Möglichkeiten würden dir während der Wohlverhaltensphase offenstehen, ohne dass du Schwierigkeiten mit der Restschuldbefreiung bekommst.
Worauf du achten solltest ist jedoch, dass ein eventuelles Darlehen natürlich nicht von der Restschuldbefreiung erfasst ist und das auch danach weiterhin bedient werden muss. Ich vermute aber, das wird dir bekannt sein. Du musst keine der Varianten deinem Treuhänder melden und kannst frei raus selbst entscheiden, was du davon machst.
Dennoch, um dir natürlich auch eine passende, lange Antwort zu bieten:
Du schreibst explizit, dass du eine gewisse Sicherheit dabei hast, wenn du eine der drei Varianten in Anspruch nimmst. Dennoch würde ich ggf. tatsächlich nochmal in Erwägung ziehen einen Gebrauchten zu kaufen, damit die nächsten 6-7 Monate oder vielleicht sogar mehr über die Runden zu kommen und in der Zeit eventuell schon Ersparnisse zurückzulegen, die du in eine Rückzahlung gesteckt hättest. Eventuell reicht das schon für einen "ordentlicheren" Gebrauchten?
Ich persönlich bin über ein Jahr lang mit einer 500 Euro-Gurke jeden Tag 60 Kilometer gefahren, die weder Heizung, noch Radio hatte um währenddessen das Geld zurückzulegen und konnte mir später einen guten Gebrauchten kaufen.
Ich bin mir sicher, dass ich vielleicht Glück hatte - aber auch das könnte eventuell vorübergehend eine Option sein, ohne sich in eventuell neue Schulden zu stürzen.
Alternativen:
- Gibt es Möglichkeiten eine Fahrgemeinschaft zu bilden? Den Weg vorübergehend mit einem Fahrrad zurückzulegen? (das widerspricht zwar deinem Argument "Familiärer Verhältnisse", ich wollts aber als Denkanstoß mit anmerken)
- Kannst du dir vorübergehend ein Auto leihen, ggf. über Familie, Verwandte, Freunde?
Re: In der WVP muss ein Auto her, Arbeitgeber will helfen
Verfasst: 8. Dez 2020, 12:46
von Käsebrot
Um es aus der Erfahrung raus zu sagen: sieh zu, dass du das Auto nicht in irgendeiner Form durch Leasing und dergl. finanzierst. Den Klotz hast du am Bein, egal was passiert und du bist bis zum Ende der Laufzeit daran gebunden.
Mein erstes Auto war leasing-finanziert, die daraus resultierenden Lasten sind in die PI gegangen. Mit dem Wissen von heute würde ich das nicht mehr tun, schon gar nicht, wenn ich Kinder hätte. Das Fahrzeug muss zum Ende der Laufzeit einen tadellosen Zustand vorweisen, tut es das nicht, kommt nochmal ein Brocken an Kosten auf dich zu, obwohl du das Auto gar nicht mehr nutzen kannst. Bei mir waren es um die 3000€ von der Leasingbank, die angemeldet wurden.
Den Vorschlag von Tidus finde ich gut, entweder ein jetzt finanziell angemessenes Gefährt anschaffen und fahren, bis genug Erspartes vorhanden ist, um es gegen ein etwas hochwertigeres Modell einzutauschen oder aber - wenn‘s gar nicht anders zu machen ist - zumindest nur das Darlehen deines Arbeitgebers in Anspruch nehmen, welches du in realistischen Raten, die dich aber nicht zu lange knebeln, abbezahlst.
Ich habe eines gelernt während meiner PI, nämlich auch ohne die Möglichkeit, mehr als 50€ im Monat beiseite legen zu können, vorausschauend zu planen. Was passiert in dem Fall, wenn du deinen Job verlierst? Oder längere Zeit krank bist? Kannst die Raten mit dem entsprechend reduzierten Einnahmen dann weiterhin problemlos bedienen? Oder würde das unweigerlich dazu führen, dass das Auto dann weg ist?
Leasing-Fahrzeuge sind zwar in vielerlei Hinsicht praktisch, man kann nahezu alles versichern, um keine extra Kosten zu haben. Das hat aber seinen Preis.
Es tut unheimlich gut zu wissen, dass zumindest die Mobilität nicht eingeschränkt wird, wenn aus welchen Gründen auch immer das Geld mal eine Zeitlang nicht so locker sitzt (das ist übrigens auch der Grund, warum ich mir keinen 24monatigen Mobilfunkvertrag mehr ans Bein gebunden hab
)
Re: In der WVP muss ein Auto her, Arbeitgeber will helfen
Verfasst: 8. Dez 2020, 13:22
von cefan
tidus82 hat geschrieben: ↑8. Dez 2020, 11:30
Alle Möglichkeiten würden dir während der Wohlverhaltensphase offenstehen, ohne dass du Schwierigkeiten mit der Restschuldbefreiung bekommst.
Worauf du achten solltest ist jedoch, dass ein eventuelles Darlehen natürlich nicht von der Restschuldbefreiung erfasst ist und das auch danach weiterhin bedient werden muss. Ich vermute aber, das wird dir bekannt sein. Du musst keine der Varianten deinem Treuhänder melden und kannst frei raus selbst entscheiden, was du davon machst.
Ja, das von der Restschuldbefreiung nichts umfasst ist, ist mir bekannt und auch, dass es weiter bedient werden muss. Vielen Dank für die Bestätigung.
tidus82 hat geschrieben: ↑8. Dez 2020, 11:30
Dennoch würde ich ggf. tatsächlich nochmal in Erwägung ziehen einen Gebrauchten zu kaufen, damit die nächsten 6-7 Monate oder vielleicht sogar mehr über die Runden zu kommen und in der Zeit eventuell schon Ersparnisse zurückzulegen, die du in eine Rückzahlung gesteckt hättest. Eventuell reicht das schon für einen "ordentlicheren" Gebrauchten?
Ich verstehe den Gedanken dahinter, habe aber leider mit den bisherigen Autos die Erfahrung gemacht, dass es egal ist ob man bspw. 700,- € oder 3.500,- € für ein Auto ausgibt. Beide Varianten bergen ein gewisses Risiko keine zwei Jahre damit zu schaffen (leider schon mit mehreren Autos so erlebt). Wobei dann der Verlust bei den 700,- € sogar geringer ist, da man sogar für ein defektes Auto immer noch ein paar Euro Verkaufserlös erzielen kann.
Und in dieser Zeitspanne wäre es nicht möglich mehr Geld anzusparen, um anschließend etwas wirklich ordentliches zu kaufen.
tidus82 hat geschrieben: ↑8. Dez 2020, 11:30
Alternativen:
- Gibt es Möglichkeiten eine Fahrgemeinschaft zu bilden? Den Weg vorübergehend mit einem Fahrrad zurückzulegen? (das widerspricht zwar deinem Argument "Familiärer Verhältnisse", ich wollts aber als Denkanstoß mit anmerken)
- Kannst du dir vorübergehend ein Auto leihen, ggf. über Familie, Verwandte, Freunde?
Leider kommt weder das eine, noch das andere in Frage. Dies haben wir alles gedanklich schon durchgespielt.
Käsebrot hat geschrieben: ↑8. Dez 2020, 12:46
Um es aus der Erfahrung raus zu sagen: sieh zu, dass du das Auto nicht in irgendeiner Form durch Leasing und dergl. finanzierst. Den Klotz hast du am Bein, egal was passiert und du bist bis zum Ende der Laufzeit daran gebunden.
Deswegen würde ich hier auf jeden Fall auch eine möglichst kurze Laufzeit favorisieren, um möglichst nicht lange gebunden zu sein und auch den später anstehenden Reparaturen entgegen zu wirken.
Käsebrot hat geschrieben: ↑8. Dez 2020, 12:46
[...]oder aber - wenn‘s gar nicht anders zu machen ist - zumindest nur das Darlehen deines Arbeitgebers in Anspruch nehmen, welches du in realistischen Raten, die dich aber nicht zu lange knebeln, abbezahlst.
Deswegen würde ich bisher diese Variante eigentlich favorisieren. Mit dem Arbeitgeber kann ich die Rückzahlungshöhe eher festlegen, als es bei Leasing der Fall wäre. Ich könnte Sonderzahlungen (bspw. von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) leisten, etc.
Käsebrot hat geschrieben: ↑8. Dez 2020, 12:46
Ich habe eines gelernt während meiner PI, nämlich auch ohne die Möglichkeit, mehr als 50€ im Monat beiseite legen zu können, vorausschauend zu planen.
Das habe ich auch gelernt. Sämtliche Versicherungsbeiträge, etc. lege ich mir auf den Monat um und packe es auf ein extra Konto, ich spare mir einen Notgroschen an, etc.
Aber ein Umzug zehrt immer an den Kräften und dem Geldbeutel, auch wenn man vieles in Eigenregie macht.
Ich befinde mich leider erst seit wenigen Monaten in der WVP, sodass ich da bisher leider finanziell keine so hohen Rücklagen bilden konnte, wie ich mir das wünschen würde.
Re: In der WVP muss ein Auto her, Arbeitgeber will helfen
Verfasst: 8. Dez 2020, 13:45
von Käsebrot
Das mit Umzug und dann Auto und kaum die Möglichkeit etwas auf die Seite zu legen kenne ich nur zu gut. Habe ich auch alles durch, mehrfach. Ich kann da deinen Leidensdruck durchaus verstehen.
Allerdings bin ich da tatsächlich so weit, dass ich auf Pump kein Auto mehr kaufen will. Meine Nachbarn würden ihres abgeben, vom Preis grundsätzlich auch erschwinglich, aber für den Moment doch nicht machbar, weil zu teuer. Und Ratenzahlung kommt nicht infrage.
Mein anderer Nachbar indes meint, dass man bereits für 4-5000€ schon was Passables bekommt, mit dem man auch einige Jahre fahren kann. Recht viel mehr würde ich tatsächlich gar nicht ausgeben, wenn es denn schon ein Darlehen sein muss.
Wenn es deine Planung irgendwie zulässt, solltest du dir vielleicht ein paar Tage mehr Zeit nehmen, um in Ruhe ein Gefährt zu finden, welches auch halbwegs im bezahlbaren Rahmen bleibt.
Re: In der WVP muss ein Auto her, Arbeitgeber will helfen
Verfasst: 8. Dez 2020, 20:38
von imker
Mir macht die Idee mit dem als Firmenwagen bezeichneten Modell Probleme...wenn da ein Sachbezug ausgeschlossen ist, haben sich die Probleme erledigt.
Re: In der WVP muss ein Auto her, Arbeitgeber will helfen
Verfasst: 10. Dez 2020, 11:40
von cefan
Käsebrot hat geschrieben: ↑8. Dez 2020, 13:45
Das mit Umzug und dann Auto und kaum die Möglichkeit etwas auf die Seite zu legen kenne ich nur zu gut. Habe ich auch alles durch, mehrfach. Ich kann da deinen Leidensdruck durchaus verstehen.
Allerdings bin ich da tatsächlich so weit, dass ich auf Pump kein Auto mehr kaufen will.
Ja, mir wäre etwas anderes auch lieber. Den letzten Umzug haben wir auf Pump finanziert, dieser hier ist komplett vom eigenen Geld bezahlt. Es ist ein unglaublich tolles Gefühl, dass alles dort einem gehört und vollständig bezahlt ist.
Käsebrot hat geschrieben: ↑8. Dez 2020, 13:45
Mein anderer Nachbar indes meint, dass man bereits für 4-5000€ schon was Passables bekommt, mit dem man auch einige Jahre fahren kann. Recht viel mehr würde ich tatsächlich gar nicht ausgeben, wenn es denn schon ein Darlehen sein muss.
Das sehe ich genau so. Mehr würde ich auch nicht haben wollen, denn ich will ja auch schnellstmöglich fertig werden mit der Rückzahlung.
Käsebrot hat geschrieben: ↑8. Dez 2020, 13:45
Wenn es deine Planung irgendwie zulässt, solltest du dir vielleicht ein paar Tage mehr Zeit nehmen, um in Ruhe ein Gefährt zu finden, welches auch halbwegs im bezahlbaren Rahmen bleibt.
Auch wenn es natürlich toll wäre nächste Woche schon ein Auto zu haben, so werde ich mir wohl noch ein wenig Zeit nehmen. Gerade bei der Summe sollte alles gut überlegt und nicht überstürzt werden.
imker hat geschrieben: ↑8. Dez 2020, 20:38
Mir macht die Idee mit dem als Firmenwagen bezeichneten Modell Probleme...wenn da ein Sachbezug ausgeschlossen ist, haben sich die Probleme erledigt.
Inwiefern macht Dir das Modell Probleme?
Es würde "ganz normal" mit der 1%-Methode versteuert werden, rechnerisch aber so gestaltet werden, dass dem Arbeitgeber keine Mehraufwendungen entstehen, mein Netto-Gehalt aber wirklich nur um die reinen Fahrzeugkosten gemindert würde. Müsste man halt natürlich alles entsprechend durchrechnen. Aber prinzipiell ist dieser Vorschlag eigentlich eh vom Tisch.
Re: In der WVP muss ein Auto her, Arbeitgeber will helfen
Verfasst: 10. Dez 2020, 13:30
von Käsebrot
Kann ich total nachvollziehen. Ich hab mir von meinem Weihnachtsgeld (das erste, das komplett nur mir mir mir gehört
) dieses Jahr ein neues Handy gekauft, weil ich keinen Bock mehr hatte, dieses zu absolut unverhältnismäßig hohen Raten weiter finanzieren zu lassen. Das alte hat noch eine Rate, dann ist das vorbei.
Beim Auto war es ähnlich. Für die ersten zwei musste ich mir noch Geld borgen, damit ich es kaufen kann. Waren beide zwar keine Unsummen, aber ich war dennoch auf Unterstützung angewiesen. Als das zweite dann abbezahlt war (für das „Darlehen“ der ersten Karre hatte ich quasi unbefristet Zeit und konnte das zum Glück nach hinten schieben) war das richtig befreiend. Das Auto war meins und egal was passiert, es hätte mir niemand mehr wegnehmen können. Es hat dann selber für sich entschieden, nicht länger bleiben zu wollen, was ich nach wie vor sehr bedaure. Und was meine grundsätzlichen Pläne sehr durcheinander gewürfelt hat.
Dennoch konnte ich den Ersatz dann zwar mit Tränen in den Augen, aber immerhin ohne Unterstützung von außen stemmen. Das fühlt sich nach Jahren der Misswirtschaft echt richtig toll an!
Re: In der WVP muss ein Auto her, Arbeitgeber will helfen
Verfasst: 10. Dez 2020, 16:01
von imker
cefan hat geschrieben: ↑10. Dez 2020, 11:40
...
Es würde "ganz normal" mit der 1%-Methode versteuert werden, rechnerisch aber so gestaltet werden, dass dem Arbeitgeber keine Mehraufwendungen entstehen, mein Netto-Gehalt aber wirklich nur um die reinen Fahrzeugkosten gemindert würde. Müsste man halt natürlich alles entsprechend durchrechnen. Aber prinzipiell ist dieser Vorschlag eigentlich eh vom Tisch.
Dazu habe ich andere Erfahrungen gesammelt oder ich verstehe Deine Darstellung falsch.
Auto vom Arbeitgber ist Sachbezug, Dein zu pfändendes Einkommen steigt um die 1% und dann werden Dir die Fahrzeug-Kosten vom Netto noch abgezogen - ist das der Inhalt Deines Modells??
Die 1% sind für private Nutzungen auf Arbeitgeber-Kosten. Dein Arbeitgeber wünscht sich seine Sachkosten aber von Dir erstattet.