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Treuehänder überwachung

Verfasst: 6. Dez 2020, 20:05
von Blubsi
Hallo in einem Beschluss steht bei mir das der treuehänder nicht die obliegenheiten überwacht.Aber wer macht es dann?Wenn ich jetzt Mist baue wie kann mir dann die restschuldbefreiung versagt werden.Laut bericht überwacht er ja nicht die obliegenheiten.

Re: Treuehänder überwachung

Verfasst: 6. Dez 2020, 20:40
von tidus82
Hallo und herzlich willkommen :)

Schau mal in §292 Abs. 2 InsO - dort wird beschrieben, dass die Überwachung der Obliegenheiten auf den Treuhänder übertragen werden kann, wenn es von der Gläubigerversammlung beschlossen wird. Der Treuhänder bekommt dafür eine separate Vergütung.

Das ist aber im Normalfall nicht der Fall - also muss jeder Gläubiger selbst dafür Sorge tragen, dass das überwacht wird.
Da das aber in fast allen Fällen ziemlich umständlich ist wird tatsächlich oft nur dann ein Versagensantrag gestellt, wenn ziemlich klar ist, dass du deine Obliegenheiten vernachlässigt hast. Zum Beispiel, wenn du dich offensichtlich nicht um einen neuen Job gekümmert hast und das aus dem Bericht des Treuhänders hervor geht.

Re: Treuehänder überwachung

Verfasst: 6. Dez 2020, 20:51
von Blubsi
Danke.Der jährliche bericht bekommen den die gläubiger per Post oder können die den einsehen?

Re: Treuehänder überwachung

Verfasst: 6. Dez 2020, 21:30
von tidus82
Den bekommt, soweit ich weiß, nur das Gericht - die Gläubiger können diesen jedoch einsehen. Es wäre ja auch Wahnsinn, wenn für jeden Bericht ggf. hunderte Gläubiger angeschrieben werden müssten.

Re: Treuehänder überwachung

Verfasst: 6. Dez 2020, 21:47
von Blubsi
Ok.Ich habe nämlich glaube richtig bockmist gebaut.Und jetzt richtig sorge das es das war.

Re: Treuehänder überwachung

Verfasst: 6. Dez 2020, 21:53
von Käsebrot
Magst du erzählen, um was es geht? Vielleicht findet sich ja hier eine Lösung ;)

Re: Treuehänder überwachung

Verfasst: 6. Dez 2020, 22:11
von Blubsi
Bitte zerfleischt mich nicht.Also bin seit 2018 in der pi.In der Wohlverhaltensphase jetzt.Habe 3549 Gesamtschulen.Gerichtskosten sind alle gedeckt.Hläubiger in Höhe von 4.9%
So jetzt zum Problem.
Ich habe am 9.11 in einer Zahnarztpraxis angefangen.
Vom ersten Tag die absolute Höhle.Mobbing ohne Ende.Gespräche fanden jeden Tag statt.Am Donnerstag wollte ich zum Arzt habe jedoch kein Termin mehr bekommen.Erst am 16.11.Da ich körperlich und psychisch fertig war war ich am 12/13.11 unentschuldigt.
Ich war dann gleich vom Hausarzt krank geschrieben.Am 26.11 bekam ich ein ärztliches Attest das ich auf dringliches anraten die Stelle dort kündigen soll.
Nun kam mir die Chefin vorweg und ich erhielt die fristlose kündigung mit den 2 unentschuldigten fehltagen als vermerk.
Jetzt renne ich für die 3 Tage mein Geld hinterher.Eine Anmeldung bei der Krankenkasse ist auch noch nicht erfolgt.Nun habe ich echt mega Sorge das die 2 unentschuldigten fehltage mir alles versauen und restschuldbefreiung in Gefahr ist.Da die treuehänderin ja auch kein Geld sieht da ich ja noch kein lohn bekommen habe wird sie sicher nachhaken bei der ehemaligen Chefin.Dadurch wird sie das sicher erfahren.Gott Ich habe so Angst durch ein Mist das alles vorbei ist.Bewerbungen sind schon geschrieben und morgen ein neues Vorstellungsgespräch.Sorry für den langen Text.

Re: Treuehänder überwachung

Verfasst: 7. Dez 2020, 08:25
von Witwe Bolte
Blubsi hat geschrieben: 6. Dez 2020, 22:11 ...
Bewerbungen sind schon geschrieben und morgen ein neues Vorstellungsgespräch.
...
Das hört sich doch gut an - viel Glück!

Mach Dich mal nicht verrückt.
Ruhig Blut.
(ist leicht gesagt, ich weiß)

Was verdient man denn so in Deinem Job?
Wieviel "pfändbares Einkommen" hättest Du beim letzten Job denn bekommen ?
Sprich: Worauf muss Dein TH "verzichten" (wenn Du keinen Job hast) ?

Re: Treuehänder überwachung

Verfasst: 7. Dez 2020, 10:21
von Blubsi
Bei den 3 Tagen wo ich da war wäre denke ich nichts pfändbar gewesen.Ich bekomme vom 16.11 bis 11.12 krankengeld.Ich hätte für einen vollen Monat arbeit 1800 bekommen.

Re: Treuehänder überwachung

Verfasst: 7. Dez 2020, 10:39
von Blubsi
Ich würde auch die 2 fehltage die jetzt fehlen aus eigener Tasche an den treuehänder überweisen.