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Steuerforderungen
Verfasst: 2. Dez 2020, 11:09
von molinari09
ich habe eine Frage zu Forderungen des Finanzamtes in der Insolvenz. Bei mir ist es so, dass ich das Finanzamt als Gläubiger angegeben habe, aber bis jetzt kurz vor dem Schlusstermin noch keine Forderung angemeldet wurde. Für den die letzten zwei Jahre vor der Insolvenz wurde von mir auch keine Steuerklärung mehr von mir erstellt. Aber so wie ich Informiert, schließt doch das FA den Steuerfall mit Insolvenzeröffnung ab und schätzt noch nicht abgeschlossene Steuersachverhalte, und meldet sie zur Insolvenztabelle an. Ist das richtig? Wie ist es dann zu erklären, dass noch keine Anmeldung erfolgt ist?
Re: Steuerforderungen
Verfasst: 2. Dez 2020, 12:03
von Witwe Bolte
https://www.focus.de/finanzen/steuern/s ... 97433.html
Eine Erklärung würdest Du vielleicht (oder vielleicht auch nicht) von Deinem Finanzamt bekommen, wenn Du dort nachfragen würdest.
Ich würde das aber lassen.
Es ist auch egal, ob die was anmelden oder nicht, Deine Steuerschulden werden von der RSB umfasst (wenn Du Deine RSB bekommst).
Also: Wozu machst Du Dir Gedanken ?
Re: Steuerforderungen
Verfasst: 2. Dez 2020, 12:06
von molinari09
...ich mache mir Gedanken, weil die Steuerklärung für die 2 Jahre vor der Insolvenz noch nicht gemacht wurden und dass das FA das dann evtl. später fordern könnte..
Re: Steuerforderungen
Verfasst: 2. Dez 2020, 12:28
von Witwe Bolte
Steuererklärungen sind vom Insolvenzverwalter einzureichen, und zwar auch für Zeiträume vor Eröffnung der Insolvenz, wenn der Schuldner dafür noch keine Erklärungen abgegeben hat (vgl. Nr. 4.2 zu § 251 AEAO).
Meines Wissens gehören Steuerforderungen aus Zeiten vor dem Eröffnungstermin mit in die Inso, auch dann, wenn es dafür noch keine Bescheide vom FA gibt.
Re: Steuerforderungen
Verfasst: 2. Dez 2020, 12:36
von molinari09
..ich weiß nicht, ob das der IV gemacht hat. In seinem Informationsschreiben hat er geschrieben, dass er, wenn ich für die Zeiträume vor der Insolvenzforderung keine Steuererklärung einreiche, das FA ggf. schätzen würde und er die Schätzungen des FA anerkennen müßte...nur anscheinend sind keine Schätzungen gemacht worden...
Re: Steuerforderungen
Verfasst: 2. Dez 2020, 15:50
von Witwe Bolte
... ist ja nicht Dein "Problem".
Erst dann wieder, wenn Dein Verfahren "aufgehoben" ist und Du in der sogen. "Wohlverhaltensphase" bist, brav wieder Deine Steuererklärung machst und mit einer Erstattung rechnen darfst.
Erst dann.
Kein "Problem", aber unschön: Das Finanzamt wird Dir nix erstatten, sondern "aufrechnen".
Daaaf dat datt? Ja, dat daaaf datt.
Wie jeder andere Inso-Gläubiger übrigens auch, allerdings haben vermutlich nur wenige die Gelegenheit dazu, ausser den "öffentlich-rechtlichen" eben wie Finanzamt, Arbeitsagentur+Jobcenter, gesetzliche Krankenkassen usw.
Frag doch Deinen IV, ob Steuerbescheide, auch geschätzte, inzwischen vorliegen.
Vermutlich hat er sich die Arbeit (seine Pflicht) gespart, streicht aber trotzdem seinen Lohn, die Verwaltervergütung, ein ...
Was in seinem Schreiben steht, ist meines Wissens Unsinn.
Selbst dann, wenn das FA geschätzt hat, entbindet das den Steuerpflichtigen nicht von seiner Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung.
Da kann man nicht einfach sagen: " ... die Schätzung wird anerkannt ...".
Na ja ... "kann" man schon ... aber ob das FA das mitmacht ?
*nixweiß*
Re: Steuerforderungen
Verfasst: 2. Dez 2020, 20:15
von molinari09
...aber was soll aufgerechnet werden, wenn nichts angemeldet ist...?
Re: Steuerforderungen
Verfasst: 2. Dez 2020, 20:44
von tidus82
Nur weil die Forderung nicht angemeldet ist heißt das ja nicht, dass sie nicht besteht.
Sie können also durchaus aufrechnen.
Re: Steuerforderungen
Verfasst: 3. Dez 2020, 08:16
von molinari09
...aber es ist schon so, dass der IV die Steuererklärungen für den Zeitraum vor der Insolvenz machen muss? Das FA kann mir daraus keinen Strick drehen, oder?
Re: Steuerforderungen
Verfasst: 3. Dez 2020, 09:17
von tidus82
(vorab der Disclaimer: hier gibt es keine Rechtsberatung!!!! Folgendes ist nur meine Weltanschauung)
Sobald du in der Insolvenz bist darfst du - soweit ich weiß - keine Steuererklärung mehr machen. Dafür ist der Insolvenzverwalter zuständig.
Was die Insolvenzverwalter gern machen ist:
Sie bitten den Insolaner die Steuererklärung vorzubereiten und dem IV zu schicken, damit er die einreichen bzw. unterzeichnen kann.
Das liegt daran, dass der Insolaner über seine Arbeitswege / Ausgaben etc. mehr bescheid weiß und damit natürlich größere Chancen bestehen, dass eine Rückzahlung zu erwarten ist.
Wenn der IV das selbst machen würde, dann würde er natürlich nur die Pflichtangaben ausfüllen und damit würde es natürlich keine bis kaum Rückerstattung geben.
Also zusammengefasst:
Du musst natürlich deine Verpflichtung zur Mitarbeit erfüllen - wenn er also Unterlagen für die Steuererklärung von dir benötigt, dann musst du ihm diese zuarbeiten.
Du selbst darfst keine Steuererklärung unterzeichnen / abschicken, du darfst sie jedoch vorbereiten (was in den meisten Fällen auch Sinn macht).
Um da nicht das Ungemach direkt zu Beginn einer Insolvenz auf sich zu ziehen würde ich das tatsächlich auch an deiner Stelle machen.