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gerichtlicher schulden vergleich
Verfasst: 18. Nov 2020, 20:59
von klausalt
Hallo,
bin mit 2 Inkasso im gerichtlichen schuldenvergleich und bräuchte paar Ratschläge-zwecks Ablauf? Kann mir jemand Helfen?
Danke jetzt schon wenn sich jemand meldet
gruß klausalt
Re: gerichtlicher schulden vergleich
Verfasst: 18. Nov 2020, 21:32
von tidus82
Hallo und herzlich willkommen in der Community
Vielleicht magst du deine Fragen einfach hier öffentlich stellen? Dann können wir dir alle darauf antworten und dir gemeinsam helfen
Re: gerichtlicher schulden vergleich
Verfasst: 18. Nov 2020, 22:00
von klausalt
Ja gerne,
1 Inkasso hat geantwortet und neu Forderungsaufstellung ans gericht geschickt mit Aufforderung es neu zu berichtigen. Das wurde gemacht, mit was kann jetzt den vergleich ablehnen?
Re: gerichtlicher schulden vergleich
Verfasst: 19. Nov 2020, 06:14
von Witwe Bolte
Einem Vergleich MUSS man ja nicht zustimmen.
Man KANN zustimmen, wenn man es will.
Man kann auch nicht zustimmen, sprich: ablehnen, wenn man es will.
Oder man kann einen neuen Vergleichs-Vorschlag anbieten.
Warum willst Du den Vergleichsvorschlag jetzt ablehnen ?
Re: gerichtlicher schulden vergleich
Verfasst: 19. Nov 2020, 07:57
von klausalt
es läuft so das ich den Vergleich suche. Bin der Schuldner bei inkasso HFG und EOS. HFG hat 3,700 euro und EOS 490.- Euro was kann da schiefgehen - platzen - beim gerichtlichen vergleich ?
Re: gerichtlicher schulden vergleich
Verfasst: 19. Nov 2020, 08:27
von Witwe Bolte
WENN es einen gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan gibt, dann muss Du zahlen, was vereinbart wurde.
Tust Du das nicht, dann platzt der Vergleich. Eigentlich ganz einfach.
Sind die beiden Inkasso Deine einzigen Gläubiger ?
Sind diese Schulden (3.700+490) Deine gesamten Schulden ?
Was hast Du denn als Vergleichszahlung angeboten ?
Re: gerichtlicher schulden vergleich
Verfasst: 19. Nov 2020, 08:56
von caffery
Ich denke, dass Klaus hier einfach Schwierigkeiten mit dem Wording hat. Aus den bisher gegebenen Informationen kann man eine sinnvolle Antwort bestenfalls raten.
Ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan kann eigentlich nicht gemeint sein, da man für sowas rein technisch mindestens drei Gläubiger braucht. Mit zwei Gläubigern geht sowas überhaupt nicht.
Ich habe wie gesagt leider keine Ahnung wie hier die aktuelle Sitation ist und wo überhaupt das Problem liegt. Vielleicht versucht Klaus uns das nochmal etwas genauer zu erläutern.
Wer genau hat was genau gemacht und mir welchem Ziel? Was für ein Problem ist genau dabei aufgetaucht?
Re: gerichtlicher schulden vergleich
Verfasst: 19. Nov 2020, 10:22
von klausalt
Die beiden Inkasso Gläubiger EOS+ HFG haben beim aussergerichtlichen Vergleich überhaupt nicht geantwortet. So haben Antrag auf gerichtlichen Schuldenvergleich gestellt. HFG 497,48 euro regulierungsqoute 18,28 %
EOS 102,52 euro ------------------- 18,28 %
es geht drum das ich die Insolvenz umgehen möchte
Re: gerichtlicher schulden vergleich
Verfasst: 19. Nov 2020, 10:26
von klausalt
ja 3.700,- euro will HFG und 490,- euro EOS
Re: gerichtlicher schulden vergleich
Verfasst: 19. Nov 2020, 10:41
von caffery
Wow! Das ist ja ne Nummer. Deine Beratungsstelle/Anwalt/was auch immer hat das Gericht um Zustimmungsersetzung gebeten, weil beide Gläubiger innerhalb der Frist zum außergerichtlichen Einigungsveruch nicht geantwortet haben? Das nenne ich mal "mutig".
"Meine" Gerichte würden mir einen husten. Soll heißen: Das würden meine Gerichte schlicht nicht machen.
Aus der praktischen Erfahrung kann ich Dir zudem folgendes berichten: Selbst wenn Dein Gericht grundsätzlich zu soetwas bereit wäre (da gibt es regional große Unterschiede in der Handhabung), dann werden diese beiden Inkassobuden auf ein gerichtliches Anschreiben in jedem Fall fristgerecht antworten. Auf außergerichtliche Angebote reagieren diese beiden Buden sehr oft sehr schleppend. Das ist gemeinhin bekannt - hier kann eine Antwort schonmal 2-3 Monate dauern oder muss durch hinterhertelefonieren "begleitet" werden.
Beide Gläubiger könnten also auf den gerichtlichen Plan natürlich mit "nein" antworten, oder aber (was hier vielleicht passiert ist) darauf bestehen die Forderung zu aktualisieren, da die Zahlen im Plan nicht aktuell waren - kein Wunder - sie haben ja auch nicht geantwortet.
Leider ist das von der Rechtsprechung so gedeckt. Wenn die Forderungssummen im Plan veraltet sind, können die Gläubiger die Nachbesserung des Plans verlangen. Wenn ich Zeit habe, suche ich auch mal das Urteil dazu raus.
(PS: Das ist das Ding: AG Hamburg, Beschl. v. 02.03.2017 – 68g IK 471/16 (rechtskräftig) - dem Gericht waren hier 7 Monate "zu alt" und der Plan musste erneuert werden)
Soll heißen: Das Gericht wird hier wahrscheinlich zur Nachbesserung des Plans aufrufen, was wieder ein riesen Brimborium nach sich ziehen wird und alles beginnt wieder von vorn - mit weiterhin unbekanntem Ausgang, da ja bis heute noch kein Gläubiger Ja oder Nein gesagt hat.
Aber: Wenn auch nur einer von beiden "Nein" sagt, bist Du automatisch im Insolvenzverfahren. Ist Dir das bewusst? Das wäre nämlich aus meiner Sicht in Deiner Situation wahrscheinlich nicht sonderlich sinnvoll. Von daher halte ich das Vorgehen (wenn ichs denn nun richtig verstanden habe) für ziemlich ...ehm... gewagt.