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Muss IV Einkommen bereinigen?

Verfasst: 12. Nov 2020, 23:32
von Lieschenmüller
In einem anderen Thread hatte ich mal umrissen, dass ich für 2020 eine hohe Steuernachzahlung erwarte. Leider wurde auf Grund der von der IV gemachten Steuererklärung 2015 bis 2018 kein Vorrauszahlungbescheid erlassen, sondern erst nach der ESerklärung von 2019. Da hätte ich 2700€ für 2019 nachzahlen müssen und dann nochmal im September und Dezember je 1380€ Vorauszahlung für 2020 und in 2021 alle 3 Monate 648€.
Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung und Einspruch wurden gestellt und die Steuerklärung von 2019 wurde aufgehoben. Leider wurde sie unter falschen Vorausetzungen aufgehoben und ich werde jetzt wohl wieder einen Vorauszahlungsbescheid bzw. Nachzahlungsbescheid bekommen. Was für 2021 super ist, da dann meine IV auf Grund dessen mein Einkommen bereinigen muss.
Jetzt stellt sich jedoch die Frage. Sie hat 2020 ja eigentlich viel zu viel Geld in den Topf bekommen. Hätte sie nicht damit rechnen müssen (2015 - 2018 war auch heftige Nachzahlung, ging aber mit auf die Liste) und kann ich das jetzt einklagen bzw. muss ich das jetzt einklagen? Ist ja quasie ungerechtfertigte Bereicherung der Masse oder lieg ich völlig daneben?