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Insolvenzverwalter / Treuhänder
Verfasst: 4. Nov 2020, 14:44
von Witwe Bolte
Das ist nun wirklich kein Insolvenz-"PROBLEM" ... nur eine Frage:
Ich dachte bisher, in 'Regelinsolvenzverfahren' (IN) bleibt der Insolvenzverwalter ein Insolvenzverwalter.
Und in 'Verbraucherinsolvenzverfahren' (IK) wird der Insolvenzverwalter nach der 'Aufhebung' zum Treuhänder.
Stimmt das ?
Oder doch nicht ?
Ich sah nämlich neulich bei einem Eintrag unter Insolvenzbekanntmachungen bei einem IN-Verfahren:
"Zum Treuhänder wird bestellt ..." (nach Aufhebung des Verfahrens, der vorherige IV).
Oder ist es egal, ob "das Kind" Insolvenzverwalter oder Treuhänder heisst?
Re: Insolvenzverwalter / Treuhänder
Verfasst: 4. Nov 2020, 14:51
von MaxMuster
In meiner Regelinsolvenz wurde der Insolvenzverwalter nach Aufhebung des Verfahrens zum Treuhänder. Uns das blieb er dann auch die ganze WVP.
Re: Insolvenzverwalter / Treuhänder
Verfasst: 4. Nov 2020, 17:31
von tidus82
Soweit ich von meinem Kollegen mitbekommen habe ist sein IV auch zum TH geworden in dem IN-Verfahren. Ich bin mir auch nicht sicher ob ab der WVP die Treuhänder nicht sowieso wieder genau die gleichen Aufgaben haben und nur im eröffneten Verfahren die Aufgaben etwas (wobei ich die Unterschiede nicht wirklich kenne) anders sind?
Re: Insolvenzverwalter / Treuhänder
Verfasst: 4. Nov 2020, 20:49
von Graf Wadula
Der "Insolvenzverwalter" ist der im laufenden Verfahren, egal ob im Verbraucherinsolvenz- oder Regelinsolvenzverfahren. Mit Aufhebung und Eintritt in der WVP ist es dann ein Treuhänder (weil der die pfändbaren Beträge treuhänderisch verwaltet).
In Verbraucherinsolvenzverfahren, die vor dem 01.07.2014 beantragt wurden, hieß der Insolvenzverwalter auch Treuhänder (So § 313 InsO damals). Dieser § ist aber zum 01.07. 2014 weggefallen.
Re: Insolvenzverwalter / Treuhänder
Verfasst: 4. Nov 2020, 20:53
von Graf Wadula
tidus82 hat geschrieben: ↑4. Nov 2020, 17:31
Soweit ich von meinem Kollegen mitbekommen habe ist sein IV auch zum TH geworden in dem IN-Verfahren. Ich bin mir auch nicht sicher ob ab der WVP die Treuhänder nicht sowieso wieder genau die gleichen Aufgaben haben und nur im eröffneten Verfahren die Aufgaben etwas (wobei ich die Unterschiede nicht wirklich kenne) anders sind?
Der Treuhänder hat im Grunde keine Verfügungsmacht; er sammelt eigentlich lediglich die abgetretenen Beträge ein und verwaltet diese treuhänderisch und verteilt diese einmal im Jahr.
Der Insolvenzverwalter hat die Verfügungsmacht. Sprich, sofern Dinge zur Insolvenzmasse gehören, d.h. pfändbar sind, kann der Schuldner nicht mehr über die Dinge verfügen und er ist Herr über diese Dinge.