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Steuererstattung und FA als Gläubiger

Verfasst: 26. Okt 2020, 18:11
von bonfire
Hallo,

ich hätte mal eine Frage bezüglich der Steuererstattung nach der Einkommensteuererklärung. Mein Insolvenzverfahren wurde im Juli 2019 aufgehoben.
Jetzt hab ich die Steuererklärung für 2018 und 2019 gemacht. Laut TH darf ich die Erklärungen selber machen.
Nun bekomme ich für 2018 ca 80€ , und für 2019 ca 1200€ zurück ( 8-) )

Sobald das Geld bei mir eingegangen ist, werd ich dem Treuhänder dies natürlich mitteilen.

Jetzt die Frage: Das Finanzamt ist leider ein Gläubiger von mir. Werden die mir das Geld überhaupt auszahlen, oder direkt selbst verwerten? Ich meine mich zu erinnern, daß das FA die Kohle nämlich gleich selbst verbucht.

Es wäre gut, wenn der TH das Geld direkt auf die Gläubiger insgesamt verteilt, oder eben alternativ bei mir auf dem Konto verbleibt und ich das selber für die 35% für 3 Jahre verwenden könnte.

Sollte das FA das Geld selbst einsacken, läuft das dann in die 35% rein, oder zählt das nicht dazu.

Hoffe das war jetzt halbwegs verständlich ausgedrückt.

Re: Steuererstattung und FA als Gläubiger

Verfasst: 26. Okt 2020, 18:24
von caffery
Hi!

Das FA wird Dir nichts auszahlen, sondern den Erstattungsanspruch aus der WVP mit seiner Insolvenzforderung aufrechnen. (BGH, Urteil vom 21.07.2005 – IX ZR 115/04)

Da dies deren Forderung mindert, sollte sich dieser Umstand logischerweise auch vereinfachend auf das Erreichen der 35% Quote auswirken.

Ich selber habe einen solchen Fall aber bislang noch nicht betreuen dürfen. Allerdings habe ich gehört, dass dies in der Praxis problematisch ist. Ein solches Szenario hatte der Gesetzgeber nämlich (wie so vieles bei der 35% Geschichte) nicht bedacht. Man wird die "Herunterrechnung" der Insolvenzforderung des Finanzamtes, und damit auch die für Dich günstigere Quotenberechnung, sehr wahrscheinlich sehr eng begleiten bzw. aktiv betreuen müssen und sollte nicht davon ausgehen, dass das irgendwie durch Gericht oder TH automatisch bedacht und verrechnet werden wird.

Re: Steuererstattung und FA als Gläubiger

Verfasst: 26. Okt 2020, 18:43
von bonfire
hui.... Diese Antwort wollte ich nicht hören :DD

Die Berechnung der 35% wird also somit ziemlich schwierig werden. Bekomme ich irgendwie einen Einblick, was aktuell auf meinem Konto liegt? Also eine aktuelle Quote, damit ich berechnen kann, was ich da noch einzahlen muss.
Ich will hier keinen Fehler machen, von mir aus auch ein paar Euros zu viel zahlen, damit ich sicher die 35% erreiche. Wenns dann 38% sind, ists mir auch egal. Aber 7 Monate vor Ende jetzt keinen Fehler machen. Nicht daß dann am Ende 34,98% stehen und ich nochmal 2 Jahre aufgebrummt bekomme.
Könnte mir da evtl. das Gericht weiter helfen?

Re: Steuererstattung und FA als Gläubiger

Verfasst: 26. Okt 2020, 18:55
von caffery
bonfire hat geschrieben: 26. Okt 2020, 18:43 hui.... Diese Antwort wollte ich nicht hören :DD
Damit habe ich gerechnet! ;)
bonfire hat geschrieben: 26. Okt 2020, 18:43 Könnte mir da evtl. das Gericht weiter helfen?
Vermutlich. Das Thema ist in meinen Augen an Nervigkeit kaum zu übertreffen (hilft Dir auch nicht, ich weiß).
Es gibt hier im Forum deutlich mehr Menschen mit praktischen Erfahrungen aus erster Hand als ich allein Dir bieten könnte. Die drei Fälle die ich bisher über die 35% Quote in die RSB gebracht habe sind vergleichsweise einfach gelaufen - und mit einer nicht sehr verbreiteten Mitarbeit der betreffenden Verwalterbüros zu denen sie rechtlich in keiner Weise verpflichtet gewesen wären.

Aber versuchs doch erstmal so: Frage freundlich Deiner Treuhänder nach genauen informationen in diese Richtung. Vielleicht kommt dann ja was nettes.
Es gibt sogar Büros, die Leuten ungefragt Berechnungen mit Zahlen und Daten schicken. Manche machen es auf Nachfrage.
Manche rühren sich aber auch einfach überhaupt nicht. Da muss man dann ggf. selbst aus der Gerichtsakte recherchieren und rechnen - ggf. das Gericht um Unterstützung bitten.

Aber wie gesagt: Hier im Forum ist eigentlich die geballte Erfahrung aus erster Hand zu diesem Thema. Da melden sich gleich sicher welche...;)

Re: Steuererstattung und FA als Gläubiger

Verfasst: 26. Okt 2020, 19:43
von imker
...Ergänzung zu caffery´s Hinweis und Empfehlung: Frag beim IV und Gericht schriftlich nach der für die 35% erforderlichen Forderungsaufstellung unter Berücksichtigung der durch Verrechnung in der RSB-Phase vom FA mit ihren Forderungen praktizierten Reduzierung/Korrektur der angemeldeten und festgestellten Forderung...

das wird die Briefempfänger nicht erfeuen, weil .. siehe cafferey

über diesen Weg kann aber die verspätete Zahlung ermöglicht werden, wenn ein Wiedereinsetzungsantrag mit der Begründung gestellt wird: vorher wusste ich die wahre Forderungshöhe nicht und ich war nicht verpflichtet, auf gut Glück mehr einzuzahlen als erforderlich war/die Forderungstabelle war noch unzutreffend und nicht korrigiert - dann muss aber das Geld schnell gezahlt werden - alles innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis von der wahren Tatsachenlage - und das ganze soll nach BGH nur dann möglich sein können, wenn man sich um eine Auskunft bemüht hat und keine bekommen hat

völlig gesichert ist dieser Weg nicht - aber sicher ist es mE wenn die verrechneten 2000 von der Gesamtforderung abgezogen wird und im Ergebnis 35% von 2000 weniger als "normal" errechnet gezahlt wird (also rd. 700 EUR weniger: bei 12.000 4.200 für die Gläubiger und bei 10.000 dann 3.500 für die Gläubiger - bei den Verfahrenskosten sollte sich die Änderung weder auswirken noch berücksichtigt werden)

jedenfall viel Glückbei dem knappen Rennen


oder bist Du während des Verfahrens umgezogen und ist ein anderes FA zuständig geworden.....das nicht ahnt, was beim anderen FA für Schulden sind

Re: Steuererstattung und FA als Gläubiger

Verfasst: 26. Okt 2020, 19:53
von bonfire
Herzlichen Dank für die Infos und sorry für meine Ungeduld, aber ich bin schon ganz nervös und hoffnungsvoll, daß in 7 Monaten alles vorbei ist. Lief ja bisher alles entspannt und easy, da will ich am Ende nicht noch einen Fehler machen.


Ich warte jetzt mal noch den detailierten Steuerbescheid ab, damit ich auch die genauen Zahlen habe. Denke, ich werd im Januar, also 4 Monate vor Ende der 3 Jahren beim TH und AG schriftlich nachfragen.
Aber wie gesagt, wenn ich ein paar Euros zu viel zahlen muss, dann ist das auch kein Problem. Hauptsache die RSB nach 3 Jahren ist gesichert.

Noch ne Zusatzfrage: Auf welches Konto muss ich den zusätzlichen Betrag für die 35% überhaupt einzahlen? Denk mal, dass dafür der TH zuständig ist?


Edit: Nein, bin immer noch beim gleichen AG

Re: Steuererstattung und FA als Gläubiger

Verfasst: 26. Okt 2020, 19:59
von imker
das "AG" ist für die Verrechnung unwichtig, wichtig ist ob es eine Änderung beim "FA=Finanzamt/Bundesland" gegeben hat

Re: Steuererstattung und FA als Gläubiger

Verfasst: 21. Nov 2020, 19:42
von bonfire
So, jetzt ist es also soweit. Die Einkommenssteuererklärung für 2018 und 2019 ist vom FA zurück. Mein Verfahren wurde im Juli 2019 aufgehoben, seit dem bin ich in der WVP.
Das FA hat sämtliche Steuererstattungen (für das Jahr 2018 ca. 170€ und für das Jahr 2019 1050€) auf ihre Forderungen angerechnet.
Frage: Müsste da nicht ein Teil davon noch in die Insolvenzmasse fliessen und nachträglich verteilt werden. Es steht ja auch im Aufhebungsbeschluss, daß sämtliche Steuererstattungen aus Einkommens, Umsatz, Lohnsteuer usw. im Insolvenzbeschlag bleiben.

Wie ist jetzt meine Vorgehensweise? Muss ich dem Treuhänder (der auch IV war) die Steuerbescheide senden?
Dann wird der wohl die während des offenen Verfahrens entstandenen Steuerrückerstattungen einkassieren/vom FA fordern und das Geld würde in die Masse fallen und nachträglich verteilt werden?

Ist die vorgehensweise so richtig, oder muss ich noch irgendwas anderes beachten? Will jetzt so kurz vor dem Erreichen der 35% keinen Fehler machen.

Re: Steuererstattung und FA als Gläubiger

Verfasst: 21. Nov 2020, 20:22
von imker
Lass das doch den IV/TH regeln. Im Insolvenzverfahren und bei Nachtragsverteilung fließt das "Geld" in die Insolvenzmasse.

Bist Du sicher, dass das FA die Nachtragsverteilung kennt??

Ich kenne das dann so, dass die angemeldete Forderung sich bei Aufrechnung reduziert und damit die 35% geringer werden. Da muss Du Dich drum "kümmern" - TH informieren - FA zur Korrektur der angemeldeten Forderung "auffordern".

Re: Steuererstattung und FA als Gläubiger

Verfasst: 21. Nov 2020, 20:33
von bonfire
imker hat geschrieben: 21. Nov 2020, 20:22 Lass das doch den IV/TH regeln. Im Insolvenzverfahren und bei Nachtragsverteilung fließt das "Geld" in die Insolvenzmasse.

Bist Du sicher, dass das FA die Nachtragsverteilung kennt??

Ich kenne das dann so, dass die angemeldete Forderung sich bei Aufrechnung reduziert und damit die 35% geringer werden. Da muss Du Dich drum "kümmern" - TH informieren - FA zur Korrektur der angemeldeten Forderung "auffordern".
Ich gehe davon aus, daß die das nicht kennen.
Werd jetzt mal die Steuererklärungen zum TH senden und dabei gleich mein Anliegen vorbringen, vielleicht hat der ja gleich ne Lösung.

Auf jeden Fall schon mal herzlichen Dank für die prompten Antworten. Ich bin halt schon ein bissl angespannt, jetzt wo es noch 6 Monate bis zum Ende der WVP sind. Man, werde ich dann ein Fass aufmachen :lol: :mrgreen: :geek: