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nochmal eine Frage was gepfändet werden darf

Verfasst: 18. Okt 2020, 12:05
von jan
Hallo,

bei uns werden Überstunden nicht bezahlt. Einmal im Jahr gibt es eine Leistungsprämie unter der steht, das die geleisteten Überstunden damit abgegolten sind.

Die Frage wäre ob diese Prämie voll oder nur zur Hälfte pfändbar wären.

Vielen Dank für Eure Hilfe

Re: nochmal eine Frage was gepfändet werden darf

Verfasst: 19. Okt 2020, 10:19
von caffery
Ich bin zwar kein Experte in Arbeitrecht, aber meines Wissens sind solche Vorgehensweisen unzulässig und derartige Klauseln fürn knallroten Sack. Entsprechend gibt es meines Wissens für sowas - was es eigentlich nicht geben sollte - keine genauen Bestimmungen.

Soweit ich die rechtliche Lage kenne, würde ich aber sagen: Wenn die Prämie ausdrücklich und ausschließlich der Abgeltung von Überstunden dienen würde (was sie ja zumindest augenscheinlich nicht tut) UND zusätzlich zu einer Vollzeitstelle gezahlt wird, sollte sie zur Hälfte pfändbar sein. Andernfalls im Zweifel wohl eher voll.

Bliebe noch die eigentlich spannende Frage: Was macht Dein Arbeitgeber denn nun aktuell damit?

Re: nochmal eine Frage was gepfändet werden darf

Verfasst: 19. Okt 2020, 11:37
von ridelikethewind
Wir bekommen MONATLICH eine Überstundenpauschale ausgezahlt .Da wir keine Überstunden leisten ein nettes Nebeneinkommen.
Diese Summe wurde bei mir komplett aus der Pfändung rausgerechnet.

Re: nochmal eine Frage was gepfändet werden darf

Verfasst: 19. Okt 2020, 12:11
von caffery
ridelikethewind hat geschrieben: 19. Okt 2020, 11:37 Wir bekommen MONATLICH eine Überstundenpauschale ausgezahlt .Da wir keine Überstunden leisten ein nettes Nebeneinkommen.
Soweit ich weiß (<----), ist das auch so in Ordnung wenn es ausdrücklich und ausschließlich um Überstunden geht. Beim TE aber scheint es sozusagen eine "all in one" Prämie zu sein. Sowas ist erstens meines Wissens (<---) arbeitsrechtlich in Bezug auf Überstunden unzulässig und zweitens wäre es dann meines Erachtens einfach voll pfändbar, da grundsätzlich gilt: Es ist alles voll pfändbar, es sei denn, es besteht eine Bestimmung die eine Zahlung ausdrücklich davon ausschließt. Da es pfändungsrechtlich m.W. keine "all in one" oder Kombiprämien gibt, ist das m.E. einfach nur pfändbares EInkommen.
ridelikethewind hat geschrieben: 19. Okt 2020, 11:37 Diese Summe wurde bei mir komplett aus der Pfändung rausgerechnet.
Das ist aus meiner Sicht nicht richtig. Glück für Dich:)

Re: nochmal eine Frage was gepfändet werden darf

Verfasst: 19. Okt 2020, 14:40
von jan
Also mein Arbeitgeber hat Sie an den Insolvenzverwalter abgeführt. Nach dem Motto sicher ist sicher.

Es ist in der Tat ein Kombiprodukt für Überstunden und gute Arbeit

Re: nochmal eine Frage was gepfändet werden darf

Verfasst: 19. Okt 2020, 15:12
von caffery
Tjo, dann wäre die Prämie theoretisch zu 3/4 pfändbar;) Da aber wie gesagt solche arbeitgeberindividuellen self made Konstruktionen weder der ZPO, noch m.W. der ergänzenden Rechtsprechung bekannt sind, würde ich als MA der Lohnbteilung die Prämie wohl auch aus reiner Verzweiflung komplett zum pfändbaren/abzutretenden Einkommen rechnen.

Das Problem liegt hier also m.E. eher im Grundkonstrukt der Zahlung, als in der Frage der pfändungsrechtlichen Behandlung.

Vielleicht hast Du ja eine Möglichkeit das Thema zärtlich bei Deinem AG oder falls es sowas bei euch gibt bei einer Mitarbeitervertretung anzusprechen.

PS: Ich wäre derweil auf weitere Einschätzungen, alternative Sichtweisen oder auch Zustimmungen zu der Frage gespannt.

Re: nochmal eine Frage was gepfändet werden darf

Verfasst: 19. Okt 2020, 19:57
von imker
DIE EINSCHÄTZUNG TEILE ICH, denn:

Wenn jan schreibt, Überstunden werden nicht bezahlt, wird die Prämie nicht für Überstunden bezahlt und der Betrag ist wie normaler Lohn pfändbar - so verstehe ich den Fall und die Darstellung des Falles.
Anderes kann nur rauskommen, wenn der AG erklärt, dass das pauschal und nur für Überstunden und arbeitsrechtlich fragwürdig/unzulässig gezahlt wird. Damit ist aber in normalen Betrieben, die Überstunden so abgelten wollen, nicht zu rechnen.
Arbeitsrechtler würden wohl im Arbeitsvertrag nach der Prämien- und Überstunden-Regelung suchen und dann ein Fass aufmachen wollen, was dann oft an der fehlenden Aufzeichnung von Überstunden durch den AN und der Anordnung oder Duldung dieser Überstunden durch den AG scheitern. So habe ich die reale Arbeitswelt kennen (und lieben) gelernt...

Re: nochmal eine Frage was gepfändet werden darf

Verfasst: 20. Okt 2020, 11:19
von Graf Wadula
Ich sehe das auch so wie die Vorredner. Ob man das wirklich unterteilen kann? In jedem Fall sind Prämien im Grundsatz voll pfändbar und erst recht Prämien für tolle Arbeit. Man könnte natürlich versuchen, zu klagen. Aber dafür müsste es bei der "Prämie" ja ne genaue Abrechnung der Überstunden geben. Vielleicht hätte man dann eine Chance, aber ich vermute eher nicht.

Re: nochmal eine Frage was gepfändet werden darf

Verfasst: 22. Okt 2020, 14:42
von Inso?
Man darf die Überstunden pauschal abgelten, das mache ich z.B. so und es gab schon Mitarbeiter die deswegen nach Beendigung des AV vor Gericht gezogen sind und verloren haben. Wichtig ist das man sich im ganzen an die Regelungen der Arbeitszeit hält und das man bei der Pauschale verhältnissmässig bleibt. Wenn der MA durch die Pauschale auf einen Stundenlohn kommt der niedriger ist als diese Pauschale ist es nicht verhältnismässig und dann kann der MA weitere Forderungen stellen. Ist eigentlich für beide Seiten praktisch, der AG muss sich nicht mit komplizierter Überstunden Abrechnung auseinander setzen, der AN weiss auf was er sich einlässt (sowohl was die Gesamtarbeitszeit an belangt als auch was den durchschnittlichen monatlichen Lohn anbelangt).