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Online Insolvenzrechner

Verfasst: 7. Okt 2020, 08:16
von gurami
Guten Morgen,

kann Jemand den Rechner hier empfehlen?: https://www.der-insolvenzrechner.de/

Hab noch einen anderen Kostenrechner_Inso_ISKA_2014 in EXEL von Infodienst Schuldnerberatung aber irgendwie vertraue ich dem Rechner nicht.

Re: Online Insolvenzrechner

Verfasst: 7. Okt 2020, 09:45
von gurami
Es werden bei dem Rolandrechner die Gerichtskosten mit einer 2,5 er Gebühr berechnet

2320 KV GKG Durchführung des Insolvenzverfahrens

In einer anderen Berechnung lese ich allerdings 2310 KV GKG Eröffnungsgebühr 0,5
und 2320 KV GKG Durchführung des Insolvenzverfahrens 2,5

das wären ja dann 3,0

Das mach mich etwas unsicher in meinen Berechnungen.

Re: Online Insolvenzrechner

Verfasst: 7. Okt 2020, 10:00
von gurami
Okay dann kann man ja in dem Rolandrechner einfach den Fremdantrag mit 3,0 nehmen und im Kopf noch 50 Euro für Auslagen dann kommt das hin.

Hab die beiden Rechner so verglichen und die rechnen gleich.

Re: Online Insolvenzrechner

Verfasst: 7. Okt 2020, 14:37
von imker
Wenn die 35% Quote für den Antrag auf vorzeitige RSB exakt berechnet werden soll, ehrt das - ich halte das für nur näherungsweise für möglich. Zu knapp gerechnet - Pech gehabt, zu großzügig gerechnet - auf Sicherheit gesetzt (Versicherung kostet) ...
das Insolvenzverfahren wird mit 2,5 facher Gebührt abgerechnet
das vorangegangene Eröffnungsverfahren wurde dann mit 0,5 facher Gebühr berechnet
das ist von der Verbraucherzentrale ruhig erklärt worden in
https://www.google.com/search?client=fi ... rfahren+an

Re: Online Insolvenzrechner

Verfasst: 7. Okt 2020, 14:43
von Peter68
Die 35% auszurechnen halte ich auch für sehr schwierig. Es gibt da einfach zuviele Unbekannte in der Rechnung. Bei mir hat es am Ende mit 35,5% geklappt, aber ich dachte die 3 Jahre sollten jetzt doch sowieso Gesetz werden ohne die 35% Regelung.

Re: Online Insolvenzrechner

Verfasst: 7. Okt 2020, 16:45
von gurami
Aber ja nicht für mich. 3 Jahre sind für die Zukünftigen Verfahren. Genau ausrechnen kann man es schon wenn es ein so einfaches Verfahren ist wie meines. Plusminus ein kleiner Puffer dann passt das schon. Die Rechner stellen dabei die Basissumme zur Verfügung. Gerichtskosten, Verwalterkosten inkl. Auslagen sind ja gesetzlich geregelt. Leider ist es bei mir so knapp mit der Zeit das ich mit der Sonderzahlung bis kurz vor Ende warte.

Re: Online Insolvenzrechner

Verfasst: 7. Okt 2020, 17:25
von imker
nun ja...aber die gesetzliche Regelung beachten, wonach das Geld dem Insolvenzverwalter innerhalb der drei Jahre zugeflossen sein muss

manchmal kann es helfen, dass das Geld von Dritten zur Erfüllung der 35% dem Insolvenzverwalter zufließt - ich meine, dass ihm dann davon keine 40% oder 5% zustehen - aber selbst mal zu klären versuchen

Re: Online Insolvenzrechner

Verfasst: 7. Okt 2020, 20:14
von Graf Wadula
imker hat geschrieben: 7. Okt 2020, 17:25 ...
manchmal kann es helfen, dass das Geld von Dritten zur Erfüllung der 35% dem Insolvenzverwalter zufließt - ich meine, dass ihm dann davon keine 40% oder 5% zustehen - aber selbst mal zu klären versuchen
Nee, leider ist das im Moment noch so und wird erst mit dem RSB-Verkürzungsgesetz ausdrücklich gesetzlich normiert (Zahlungen Dritter werden nicht mehr berücksichtigt).

Re: Online Insolvenzrechner

Verfasst: 7. Okt 2020, 21:19
von gurami
5 % wären noch ok. Dann müsste ich 1000 Euro aufbringen. Das könnte jeder in meiner Familie einzahlen. Ich warte jetzt erstmal ab und halte meine Waffen scharf. Wenn es schlecht läuft werden es dann 2500 Euro sein und der Einspruch auf seine Vergütungsrechnung würde dann halt den Gläubigern zugute kommen. Immer noch besser als Kampflos zahlen. Hab übrigends mit einem Gläubiger einer kleineren Summe Kontakt auf genommen und es könnte sein das der auch Beschwerde einlegt.

Re: Online Insolvenzrechner

Verfasst: 8. Okt 2020, 20:36
von imker
Graf Wadula hat geschrieben: 7. Okt 2020, 20:14
imker hat geschrieben: 7. Okt 2020, 17:25 ...
manchmal kann es helfen, dass das Geld von Dritten zur Erfüllung der 35% dem Insolvenzverwalter zufließt - ich meine, dass ihm dann davon keine 40% oder 5% zustehen - aber selbst mal zu klären versuchen
Nee, leider ist das im Moment noch so und wird erst mit dem RSB-Verkürzungsgesetz ausdrücklich gesetzlich normiert (Zahlungen Dritter werden nicht mehr berücksichtigt).
Mit dem A U S D R Ü C K L I C H hast Du recht, aber der BGH hat das bisher offen gelassen, der Regierungsentwurf hat die Entscheidung wohl falsch verstanden, zumindest wird sie falsch zitiert (09 statt 19 im Aktenzeichen) und der Kandidat will ja Anfang Januar im letzten Moment und damit wohl unter Geltung der Klarstellung zahlen, er sollte das aber alles selber lesen und ggf fragen, denke ich so...