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Dauer des eröffneten Verfahrens
Verfasst: 22. Sep 2020, 11:30
von Herbststurm
Hallo zusammen,
Ich bin seit Anfang 2019 im eröffneten Verfahren. Mein Insolvenzverwalter bekommt von mir regelmäßig meine Gehaltsabrechnungen. Ich habe im Sommer den Steuerbescheid von ihm geschickt bekommen, ansonsten höre ich absolut nichts.
Nach knapp 19 Monaten wäre es natürlich mal schön, irgendwann in die Wohlverhaltensphase zu kommen. Meine Recherche in den Insolvenzbekanntmachungen hat mich allerdings etwas betrübt. Ich schaue da jetzt seit einigen Wochen, aber alle aufgehobenen Verfahren bei meinem Verwalter sind aus dem Jahr 2017. Hab ich nun einen besonders langsamen Verwalter oder hat der einfach besonders schwierige Verfahren? Kann ich es irgendwas beschleunigen oder soll ich einfach ruhig bleiben und abwarten?
Re: Dauer des eröffneten Verfahrens
Verfasst: 22. Sep 2020, 11:41
von tidus82
Hi stürmischer Herbst,
Willkommen in unserer kleinen Gemeinde!
Also, ich denke dass du es da mit der besonderen Spezies des „Lahmus Verwaltus“ zu tun hast - es wäre natürlich echt schade, wenn das Verfahren erst in 1,5 Jahren abgeschlossen wird, aber da das ja scheinbar immer so bei dem Verwalter ist würde ich da ein bisschen „sensibel“ an die Sache herangehen.
Vielleicht fragst du ihn mal ganz höflich, ob du ihm noch irgendwelche Dinge beibringen kannst, damit das Verfahren abgeschlossen werden kann?
Alternativ kannst du auch zu deinem Insolvenzgericht gehen (vorher anrufen!) und in die Akte schauen. Da lässt sich eventuell auch schon das „Problem“ erkennen woran es noch hängt.
Re: Dauer des eröffneten Verfahrens
Verfasst: 22. Sep 2020, 14:10
von ridelikethewind
Also möchte dir ja nicht deine Hoffnung auf ein baldiges Ende des Verfahrens nehmen, aber bei mir hat es 42 Monate gedauert ohne das es irgendwo kompliziert war.
War am Insogericht und hatte in die Akte gesehen aber nichts finden können was auf ein Problem hätte scjliessen können.
Wollte dem Verwalter auch nicht unnötig auf die Füße treten obwohl mir manchmal danach war.
Ist halt bei einigen wohl inzwischen so das es extrem lange dauert.
Re: Dauer des eröffneten Verfahrens
Verfasst: 22. Sep 2020, 14:53
von lilomojito
Dieses Problem tritt immer wieder auf, das kann ich verstehen, aber wissen Sie, dass diese Art von Verfahren normalerweise bis zu 6 Jahre dauern kann, aber man kann auch 3 Jahre schaffen, aber das kommt selten vor...
Re: Dauer des eröffneten Verfahrens
Verfasst: 22. Sep 2020, 15:25
von insolaner
was ist eigentlich, wenn die Verkürzung (derzeit 3 bzw. 5 Jahre) vorher eintritt, also das Verfahren nach zB 4 Jahren noch offen ist, aber die Voraussetzungen eigentlich schon nach 3 Jahren gegeben sind?
Re: Dauer des eröffneten Verfahrens
Verfasst: 22. Sep 2020, 20:38
von Nie_mehr_Schulden
Es ist beängstigend zu lesen, dass dieses Verfahren so lange dauern kann/wird.
Meine Schuldnerberaterin hat mir gesagt, dies würde ca. 1 Jahr dauern. Ich hoffe, die Zeit hält sich in Grenzen.
Im Falle des TE würde ich auch dazu tendieren einen freundlichen und höflichen Brief zu schreiben, wo man sich nach einem möglichen Hindernis erkundigt.
Hat der Insolvenzverwalter einen finanziellen Vorteil, wenn er das Verfahren künstlich in die Länge ziehen würde?!
Re: Dauer des eröffneten Verfahrens
Verfasst: 22. Sep 2020, 20:46
von caffery
Es geht auch anders.
Letzte Woche habe ich das schnellste Verfahren einer "meiner Leute" gesehen, was mir je untergekommen ist. Weniger als 3 Monate zwischen Eröffnung und Schlussbericht, dann nochmal 2 Monate bis zur Aufhebung. Insgesamt 5 Monate minus 2 Tage;)
Die Frau hatte 22 Gläubiger im Insolvenzantrag (also nicht wenig), zu etwa 150 Euro monatllich pfändbares Einkommen und sonst nix.
Die Verwalterin würde meinen Orden kriegen, wenn ich einen verteilen dürfte;)
Die Nummer mit der Verkürzung auf 3 Jahre wird bei der betreffenden Dame daher vermutlich kein Problem werden - wenn nix dazwischen kommt.
Hätte sie einen "Verwaltus Lahmus" geschossen, der 3-4 Jahre auf sonem Verfahren rumbrütet wäre es sich nichts geworden. Das ist wirklich reine Glücksache.
Re: Dauer des eröffneten Verfahrens
Verfasst: 23. Sep 2020, 08:27
von gurami
Auf der einen Seite ist es dumm für den Schuldner auf der anderen Seite allerdings auch für den Gläubiger. Es kann ja nicht sein das die Möglichkeit der Privatinsolvenz ausschließlich zu Gunsten der Verwalter in die Welt gesetzt wurde. Ich hoffe daher wirklich auf wachsame Augen der Gerichte. Wie Caffery in einem anderen Post beschrieben hat soll es ja durchaus Sinn machen.
Re: Dauer des eröffneten Verfahrens
Verfasst: 23. Sep 2020, 08:29
von AdiDana
Mein eröffnetes Verfahren hat über 3 Jahre gedauert. Bei 5 Gläubigern, Lohnsteuer wurde fix von mir erledigt (weil der TH darauf bestanden hat) und ansonsten gab es auch keine Unklarheiten. Habe damals ans Gericht geschrieben und bekam dann die Antwort, dass der TH am Schlussbericht rumbastelt. Bei mir waren teilweise knapp 500 Euro pfändbar. Ich will ja nichts unterstellen, aber jeden Monat 40% von 500 waren natürlich attraktiver als einen Schlußbericht zu erstellen....
Re: Dauer des eröffneten Verfahrens
Verfasst: 23. Sep 2020, 08:41
von caffery
AdiDana hat geschrieben: ↑23. Sep 2020, 08:29
Ich will ja nichts unterstellen, aber jeden Monat 40% von 500 waren natürlich attraktiver als einen Schlußbericht zu erstellen....
Da muss man kein Schelm sein um da böses zu vermuten. Der Zusammenhang ist so offensichtlilch, dass es beißt.
... und auch wenn ich von der Verwaltergilde gebetsmühlenartig Dinge höre wie: "Ich kann das nicht mehr hören! Kein Verwalter würde absichtlich das Verfahren verzögern - ich kenne niemanden der soetwas tun würde..." etc. ist es aus meiner Sicht nicht zu erklären, warum es nicht auch im Sinne der Verwalter wäre diesen Zusammenhang zu beenden.
Wenn sich die Verwalter doch auf der einen Seite so sicher sind, dass niemand der Ihren diese (aus meiner Sicht absurde) Gesetzeslage ausnutzen würde und sie auf der anderen Seite nicht müde werden sich über die Stigmatisierung die von dieser Gesetzeslage ausgeht zu beschweren, dann verstehe ich nicht, warum sie sich nicht auch dafür einsetzen diese zu beenden.
PS: Bis dahin werde ich nicht müde die Leute dazu zu motivieren gegen die Gebührenrechnung von Verwaltern vorzugehen die ihre Verfahren 2-3-4 Jahre offen lassen und dabei praktisch nur pfändbares EInkommen einsammeln. Legt Rechtsmittel gegen die Gebührenrechnung ein! Verlangt Abschläge! Die Gerichte prüfen das leider selten von sich aus. Im Normalfall muss der Schuldner sich aktiv zu seinem Recht verhelfen. Leider können sich alle Beteiligten in der Regel darauf verlassen, dass die Schuldner lieber nicht "aufmucken" wollen.