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Gutschriften, P-Konto, Esterklärung während eröffnetem Verfahren

Verfasst: 23. Jan 2019, 21:28
von RubyGloom
Moinmoin,

ich bin im "anderen Forum" unter gleichem Namen registriert, kann mich da aber nicht mehr einloggen :-(

Ich bin seit Dezember 2017 im eröffneten Verfahren und es haben sich in den letzten Wochen einige Kuriositäten ergeben, auf die ich mir keinen Reim machen kann ...vielleicht habt Ihr eine Erklärung ...

Zum einen scheint es keinen Insolvenzbeschlag auf meinem Konto zu geben, da ich mehrfach am Monatsende vom neuen Gehalt eine größere Summe abheben konnte ohne Probleme. Als aber letztes Jahr eine Gutschrift vom Energieversorger kam, über die ich den IV informiert habe, hat er das Geld "eingezogen". Also einige Tage nach meiner Mitteilung ging eine Überweisung an ihn raus, die ich nicht getätigt habe ???

Nun habe ich wieder eine Gutschrift vom Energieversorger bekommen und den IV auch umgehend informiert. Ich bekam prompt Antwort, dass die Gutschrift nur anteilig für 3 Monate abzuführen ist ? Die Gutschrift resultiert aus dem Zeitraum 2/2018 bis 1/2019. Ich bin nach wie vor im eröffneten Verfahren, zumindest habe ich keine anderslautende Mitteilung bekommen. Es geht nur um ein paar Euros aber ich dachte im eröffneten Verfahren gehören alle solche Gutschriften zur Masse ???

Dann gab es Diskussionen wegen meine Lohnsteuererklärung ... ich habe bisher die 2017er noch nicht gemacht gehabt, da ich ehrlich gesagt keine Lust hatte *hüstel* und eh nichts zurück bekomme, da ich auch "Schulden" beim Finanzamt habe. Zudem war ich davon ausgegangen, dass der IV sich melden wird, was er braucht, da ich die ja gar nicht machen "darf" und er die unterschreiben muss. Nun bekam ich vor 2 Wochen eine Mail vom SB des IV, ob ich die Erklärung denn abgegeben hätte; ich solle ihm einen Nachweis darüber einreichen. Darauf habe ich geantwortet, dass ich die nicht gemacht habe, da ich davon ausging, dass ich die gar nicht machen darf. Seine Antwort kam prompt, ich solle sie machen und einreichen (Frist 7 Tage) da ein Bericht ans Gericht anstehen würde. Darauf habe ich die auch ganz normal gemacht und selbst elektronisch beim Finanzamt eingereicht.

Irgendwie sind das alles Dinge, die man woanders immer anders liest und ich habe ein bisschen Angst, dass da was schief läuft. Für etwaige Antworten oder Erklärungen wäre ich sehr dankbar oder sollte ich mal bei Gericht nachfragen oder Akteneinsicht nehmen ?

Danke und Gruss

Re: Gutschriften, P-Konto, Esterklärung während eröffnetem Verfahren

Verfasst: 24. Jan 2019, 11:16
von S.Nitschke
RubyGloom hat geschrieben: 23. Jan 2019, 21:28
Dann gab es Diskussionen wegen meine Lohnsteuererklärung ... ich habe bisher die 2017er noch nicht gemacht gehabt, da ich ehrlich gesagt keine Lust hatte *hüstel* und eh nichts zurück bekomme, da ich auch "Schulden" beim Finanzamt habe. Zudem war ich davon ausgegangen, dass der IV sich melden wird, was er braucht, da ich die ja gar nicht machen "darf" und er die unterschreiben muss. Nun bekam ich vor 2 Wochen eine Mail vom SB des IV, ob ich die Erklärung denn abgegeben hätte; ich solle ihm einen Nachweis darüber einreichen. Darauf habe ich geantwortet, dass ich die nicht gemacht habe, da ich davon ausging, dass ich die gar nicht machen darf. Seine Antwort kam prompt, ich solle sie machen und einreichen (Frist 7 Tage) da ein Bericht ans Gericht anstehen würde.
Im Insolvenzverfahren geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners gem. § 80 InsO auf den Insolvenzverwalter/Treuhänder über. Dies hat auch Auswirkungen auf die Steuererklärungspflichten. So bestimmt § 34 Abs. 3 i.V. Abs. 1 AO, dass der Insolvenzverwalter als Vermögensverwalter des Schuldners auch dessen steuerliche Pflichten zu erfüllen hat. Zu diesen stl. Pflichten gehört auch die Abgabe von Steuererklärungen. Die dadurch entstehenden Kosten sind durch den Verwalter aufzubringen.

Im eröffneten Insolvenzverfahren ist der Insolvenzverwalter/Treuhänder als Vermögensverwalter auch für die Abgabe der Steuererklärungen verantwortlich. Er hat die Erklärungen zu erstellen und auch eigenhändig zu unterschreiben. Dies gilt nach der Rechtsprechung auch für Zeiträume vor der Insolvenzeröffnung (BFH v. 19.11.2007 - VII B 104/07).

Der Schuldner selbst muss und kann gegenüber dem Finanzamt nicht mehr auftreten. Er ist allerdings verpflichtet, dem Insolvenzverwalter die für die Erstellung der Erklärungen benötigten Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen in geordneter Form vorzulegen.

Re: Gutschriften, P-Konto, Esterklärung während eröffnetem Verfahren

Verfasst: 24. Jan 2019, 20:20
von RubyGloom
Danke aber genau das ist mir ja aus dem Gesetz bekannt und genau deshalb bin ich ja verunsichert, da es wie gesagt, anders vom IV bzw. dessen SB schriftlich von mir gefordert wurde.

Re: Gutschriften, P-Konto, Esterklärung während eröffnetem Verfahren

Verfasst: 24. Jan 2019, 20:54
von caffery
RubyGloom hat geschrieben: 24. Jan 2019, 20:20 Danke aber genau das ist mir ja aus dem Gesetz bekannt und genau deshalb bin ich ja verunsichert, da es wie gesagt, anders vom IV bzw. dessen SB schriftlich von mir gefordert wurde.
Das ist auch aus meiner Erfahrung so oder ähnlich leider nicht unüblich. Die meisten Verwalter sagen aber wenigstens noch sowas wie "Sie machen mal fein die Steuererklärung fertig und legen mir diese dann zur Unterschrift vor."

Wenn er Dich wirklich schriftlich mit Frist dazu aufgefordert hat sie selbst abzugeben, kannst Du ja dem Finanzamt einen entsprechenden Hinweis geben. Auch wenn das für Dich nicht viel ändern wird...

Eine offensivere Variante wäre, dass Anschreiben des IV Deinem Insolvenzgericht zu übersenden und freundlich zu fragen ob Du angesichts der Dir bekannten Rechtsprechung dazu denn nun etwas grundlegend falsch verstanden hättest. Vielleicht führt das dazu, dass das Gericht mal bei Deinem Verwalter nachfragt wie er denn zu soetwas kommt. Ob sich die Welt dadurch für DIch verbessern würde steht leider auf einem anderen Blatt. Die meisten Menschen im Insolvenzverfahren verfügen nicht über den Sportsgeist sich großartig zu wehren - was ich auch sehr gut nachvollziehen kann.
Leider führt eben das auch bei vielen Verwaltern scheinbar zu einer gewissen "Wir können machen was wir wollen"-Attitüde.

Aber ganz allgemein sind solche Widersprüche zwischen dem was sein sollte und dem was die Verwalter draus machen wirklich leider alles andere als selten.

Mal ein wenig off topic aber ich muss es mal loswerden weil es mich gestern fassungslos machte:

Eine ältere Dame der ängstlicheren Sorte die ich vor ca. 3 Jahren ins Verfahren brachte kam gestern bei mir rein und war völlig aufgelöst. Sie bekam einen Brief ihres mittlerweile Treuhänders den sie mir vorlegte.
Dort war in äußerst direktiver Rhetorik zu lesen, dass die Dame für das zweite Jahr der Wohlverhaltensphase nun die 119 Euro Grundvergütung innerhalb einer Woche zu zahlen habe. Gefolgt von einer Rechtsbelehrung die man m.E. auch wohlwollend betrachtet nur als Nötigung auffassen kann:
"Ich weise Sie darauf hin, dass Ihnen gemäß § 298 Abs.1 InsO die Restschuldbefreiung auf meinen Antrag hin versagt wird wenn Sie den Betrag nicht innerhalb der genannten Frist überweisen. Entsprechend wird bei Verzug unmittelbar ein solcher Antrag von mir gestellt - mit den genannten Folgen für Sie."

Da die Dame selbstverständlich über eine wirksame Verfahrenskostenstundung und zudem über Einkommen im tiefsten Grusi- Bereich verfügt (also völlig Mittellos ist - was der Verwalter natürlich weiß) macht mich sowas echt fassungslos.
Ich ringe grade noch mit mir wie genau ich das Schreiben morgen verwende. Die Verwalter- . bzw. RA-kanzlei ist riesig mit etlichen "Außenposten" über das ganze Bundesland verstreut. Meine Lust denen ordentlich ans Bein zu pinkeln ist auf jeden Fall riesig. Eine freundliche Anfrage ans Gericht mit einer Kopie des Schreibens wird es aber mindestens.
Es gibt ja nur zwei Möglichkeiten: Entweder die Kanzlei kennt Satz 2 des genannten Paragraphen nicht - was für so ein Verwalterbüro mal bemerkenswert wäre.
Oder aber sie kennen Satz 2 und schreiben solche Briefe trotzdem. Wie man sie dann bezeichnen müsste, möchte ich wegen der Netiquette hier nicht so deutlich sagen. Es kämen die Worte "Loch", "dumm" und "Arsch" drin vor.

Re: Gutschriften, P-Konto, Esterklärung während eröffnetem Verfahren

Verfasst: 24. Jan 2019, 22:09
von RubyGloom
caffery hat geschrieben: 24. Jan 2019, 20:54 Aber ganz allgemein sind solche Widersprüche zwischen dem was sein sollte und dem was die Verwalter draus machen wirklich leider alles andere als selten.
Ja das habe ich im letzten Jahr mehrfach schmerzlich erfahren und einfach die Nase voll von Vollkatastrophen, deshalb bin ich so irritiert.

Im Prinzip ist es mir egal, solange mir daraus kein Nachteil ensteht.

Ich habe diese und weitere Äusserungen des SB des IV als email und teilweise auch als Brief schriftlich.
Insoweit wird man mir hoffentlich aus nichts einen Strick drehen können.
Zwecks Lohnsteuerjahresausgleich kann das Finanzamt diesen wohl höchstens ablehen oder ???

Am meisten wundere ich mich aber über die Aussage zur Gutschrift des Energieversorgers, dass diese nur anteilig abzuführen ist ???

Der IV gehört zu einer großen Kanzlei, die fast nur Insolvenzverfahrens bertreuen und mein IV ist normalerweise für Firmeninsolvenzen zuständig. Ich habe aber eine Privatinsolvenz. Vielleicht bringt der SB deshalb auch was durcheinander ???

Was mich am meisten nervt, ist, dass man Obliegenheiten hat, aber niemanden, den man nach Details etc. fragen kann, außer im Internet :-(

Danke und Gruss

Re: Gutschriften, P-Konto, Esterklärung während eröffnetem Verfahren

Verfasst: 25. Jan 2019, 07:16
von imker
Idee: Klär mal mit einer Kontrolle bei insolvenzbekanntmachungen, ob nicht seit 2019 schon die WVP läuft - dann würde das wegen der Erstattung wirr anmutende Verhalten des SB und der S... und B...(?)-Kanzlei passen.

Re: Gutschriften, P-Konto, Esterklärung während eröffnetem Verfahren

Verfasst: 25. Jan 2019, 19:47
von RubyGloom
imker hat geschrieben: 25. Jan 2019, 07:16 Idee: Klär mal mit einer Kontrolle bei insolvenzbekanntmachungen, ob nicht seit 2019 schon die WVP läuft - dann würde das wegen der Erstattung wirr anmutende Verhalten des SB und der S... und B...(?)-Kanzlei passen.
Hab ich gemacht, da steht nichts außer des Eröffnungsbeschlußes und der Ankündigung der Restschuldbefreiung bei Einhalten der Obliegenheiten von Dezember 2018.

Problem: Man möchte den IV ja nicht verärgern, andererseits ist bei uns schon einiges blöd gelaufen, dass ich Angst habe, dass noch mehr Blödsinn passiert.

Wenn ich bei Gericht Akteneinsicht nehmen möchte, muss ich mich da irgendwo anmelden oder kann ich da einfach hinfahren ?

Die Kanzlei K... sitzt in Bremen und ist mit Antworten auf Nachfragen oder zu Erklärungen sehr sparsam, was mich ungemein verunsichert.

Danke und Gruss

Re: Gutschriften, P-Konto, Esterklärung während eröffnetem Verfahren

Verfasst: 25. Jan 2019, 20:05
von caffery
RubyGloom hat geschrieben: 25. Jan 2019, 19:47
Hab ich gemacht, da steht nichts außer des Eröffnungsbeschlußes und der Ankündigung der Restschuldbefreiung bei Einhalten der Obliegenheiten von Dezember 2018.
Dann ist der Schlusstermin doch schon durch. Das ist doch schön und spricht auch nicht für einen lahmen Verwalter.
RubyGloom hat geschrieben: 25. Jan 2019, 19:47 Problem: Man möchte den IV ja nicht verärgern, andererseits ist bei uns schon einiges blöd gelaufen, dass ich Angst habe, dass noch mehr Blödsinn passiert.
Aus meiner Sicht ist nichts von dem was Du geschrieben hast derart besorgniserregend, dass Du Dich gezwungen sehen solltest dem Verwalter zu Nahe zu treten.
Wenn er will, dass Du die Steuererklärung abgibst dann mach es einfach. Ist zwar formal falsch aber was solls. Er hat Dich schließlich schriftlich dazu aufgefordert.
Wenn der Mensch beim FA auf Zack ist, dann bearbeitet er den Antrag nicht sondern fordert ohnehin die Unterschrift des Verwalters. Ein theoretisches Problem für Dich sehe ich da nicht.
Genausowenig bei der Nummer mit der Erstattung des Versorgers.
Du hast Deine Pflichten - soweit ich das hier lese - erfüllt. Wahrscheinlich sogar mehr als viele andere da Du Dir allgemein deutlich mehr Gedanken um Details zu machen scheinst als die meisten "meiner Leute".
RubyGloom hat geschrieben: 25. Jan 2019, 19:47 Wenn ich bei Gericht Akteneinsicht nehmen möchte, muss ich mich da irgendwo anmelden oder kann ich da einfach hinfahren ?
Theoretisch ja. Ich würde aber vorher kurz anrufen und fragen ob die Akte u.U. grade irgendwo im Umlauf ist. Sonst fährst ggf. umsonst dahin.
RubyGloom hat geschrieben: 25. Jan 2019, 19:47 Die Kanzlei K... sitzt in Bremen und ist mit Antworten auf Nachfragen oder zu Erklärungen sehr sparsam, was mich ungemein verunsichert.
Das ist ja auch nicht deren Job. Auskunfts- und erklärfreudige Verwalter sind eher selten.
... und ganz ehrlich: Wenn ich Verwalter wäre, würde ich das in der Regel auch nicht anders handhaben.

Re: Gutschriften, P-Konto, Esterklärung während eröffnetem Verfahren

Verfasst: 25. Jan 2019, 22:14
von RubyGloom
Okay, wenn man mir daraus keinen Strick drehen kann, hab die entsprechenden Passagen ja schriftlich, dann soll es mir nun auch wurscht sein.

Danke für den Zuspruch ... manchmal wäre ich froh, wenn ich mir ein wenig weniger Gedanken machen könnte ... :D

Re: Gutschriften, P-Konto, Esterklärung während eröffnetem Verfahren

Verfasst: 25. Jan 2019, 23:40
von RubyGloom
caffery hat geschrieben: 25. Jan 2019, 20:05
RubyGloom hat geschrieben: 25. Jan 2019, 19:47
Hab ich gemacht, da steht nichts außer des Eröffnungsbeschlußes und der Ankündigung der Restschuldbefreiung bei Einhalten der Obliegenheiten von Dezember 2018.
Dann ist der Schlusstermin doch schon durch. Das ist doch schön und spricht auch nicht für einen lahmen Verwalter.
Sorry, die Beschlüsse sind aus Dezember 2017 ... also seither ist da nix passiert. Da bei mir außer Minibeträge vom Energieversorger neben dem pfändbaren Teil meines Gehalts nichts pfändbar ist, ist mir die Wohlverhaltensperiode auch nicht so wichtig.