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Schlussrechnung des IV
Verfasst: 17. Aug 2020, 11:29
von gurami
Hallo Leute, wenn der Verwalter seine Schlussrechnung einreicht und das Gericht dieser zustimmt, bekommt er dann bis zur Verfahrensaufhebung weiterhin 40 % ?
Re: Schlussrechnung des IV
Verfasst: 17. Aug 2020, 14:08
von Peter68
Meiner Erfahrung nach ja. Erst wenn er zum Treuhänder wird reduziert es sich.
Re: Schlussrechnung des IV
Verfasst: 17. Aug 2020, 14:12
von Graf Wadula
Es sind grundsätzlich alle Massezuflüsse bis zur Beendigung des Insolvenzverfahrens als Einnahmen in der Berechnungsgrundlage zu berücksichtigen (BGH, - IX ZB 3/16 -). Sprich, er kann auch nach der Einreichung der Schlussrechnung eine ergänzende Festsetzung beantragen.
Von dieser Berechnungsgrundlage erhält er dann (zumindest bei den ersten 25 TEUR) 40%. Aber vielleicht sollten Sie noch ein klein wenig ausholen, worum es hier konkret geht.
Re: Schlussrechnung des IV
Verfasst: 17. Aug 2020, 22:12
von gurami
Am 4.1.21 bin ich 3 Jahre in der Insolvenz. Bis jetzt noch im Eröffneten Verfahren. Sind also noch vier Monate. Es geht halt darum wieviel ich im Dezember zahlen muss um die VRSB zu bekommen. Also Chancenrechnung.
Re: Schlussrechnung des IV
Verfasst: 17. Aug 2020, 22:31
von Käsebrot
Frag doch beim IV einfach mal an. Mehr als dass er dir keine Auskunft erteilen will, kann nicht ja nicht passieren.
Ich habe einmal die Rechnung und einmal eine Nachtragsrechnung erhalten für die Zeit zwischen Schlusstermin und Aufhebung des Verfahrens. Bei beiden erhielt der IV 40%.
Re: Schlussrechnung des IV
Verfasst: 17. Aug 2020, 23:01
von gurami
Der Parasit hat sich geduckt und wartet ab. So ist es wenn Anwälte zu Geiern werden.
Re: Schlussrechnung des IV
Verfasst: 18. Aug 2020, 07:54
von Peter68
Wenn du noch im eröffneten Verfahren bist, dann würde ich die Chancen auf die Verkürzung nach 3 Jahren als sehr gering ansehen. Bei mir war es glaub 15 Monate bis zum Ende des IV und ich hab es gerade so über die 35% geschafft.
Der IV hat bei mir ein Drittel des Geldes bekommen was insgesamt gepfändet wurde.
Re: Schlussrechnung des IV
Verfasst: 18. Aug 2020, 08:47
von Käsebrot
gurami hat geschrieben: ↑17. Aug 2020, 23:01
Der Parasit hat sich geduckt und wartet ab. So ist es wenn Anwälte zu Geiern werden.
Es läuft leider im Leben nicht immer alles fair, habe die Erfahrung auch erst wieder machen müssen, in einem anderen Zusammenhang. Das zu akzeptieren ist verdammt schwer, ich weiß.
Mich hat es vor zwei Jahren schon geärgert, als der Aufhebungsbeschluss vier Wochen länger brauchte als erwartet, weil angeblich irgendwelche Unterlagen noch fehlten, die aber nur auf irgendeinem Schreibtisch verschollen waren.
Und auch während des Verfahrens habe ich mich mehr als einmal gefragt, ob das deren Ernst ist. Im Vergleich zu einem IV, der das Verfahren künstlich in die Länge zieht, sicherlich Peanuts, aber am Ende kommt‘s dann auf‘s Gleiche raus.
Re: Schlussrechnung des IV
Verfasst: 18. Aug 2020, 09:13
von arreis
Ich muss dazu mal eine Frage stellen,obwohl es möglich ist, dass diese hier im Forum schon gestellt worden ist.
Wen der Schuldner die 35% erst nach 3,5 Jahren erreicht hat, kann er dann immer noch den Antrag stellen oder hat er dann einfach Pech gehabt?
Die für mich wesentliche Fragestellung ist die, ob der Gesetzgeber überhaupt ausreichend über der Umstand der "Verschleppung" informiert ist.
Re: Schlussrechnung des IV
Verfasst: 18. Aug 2020, 09:18
von caffery
arreis hat geschrieben: ↑18. Aug 2020, 09:13
Wen der Schuldner die 35% erst nach 3,5 Jahren erreicht hat, kann er dann immer noch den Antrag stellen oder hat er dann einfach Pech gehabt?
Den Antrag stellen kann er natürlich - er wird nur abgelehnt. Die 35% müssen zum 3-Jahres-Stichtag erreicht sein. Steht ja auch so im Gesetz.
arreis hat geschrieben: ↑18. Aug 2020, 09:13
Die für mich wesentliche Fragestellung ist die, ob der Gesetzgeber überhaupt ausreichend über der Umstand der "Verschleppung" informiert ist.
Ist er. Ich habe schon etliche Podiumsdiskussionen diesen Inhalts mit Richtern, Verwaltern und Beratungspraktikern miterleben dürfen. Ein einziges Trauerspiel. Irgendwas zwischen "Ich sehe was, was Du nicht siehst" und "Was nicht sein darf, gibt's auch nicht".