markus123 hat geschrieben: ↑17. Jan 2019, 21:54
Kann ich trotzdem eine Privatinsolvenz beantragen?
Wie Nitschke bereits implizit sagte: Ja, beantragen kannst Du das auf jeden Fall.
Du solltest nur davon ausgehen, dass der Gläubiger seine Forderung auf eine Weise zum Verfahren anmeldet die dazu führt, dass sie das Verfahren "überleben" würde und trotz Restschuldbefreiung weiterhin von Dir zu zahlen wäre.
Das Verfahren würde dann auf jeden Fall ganz normal bis zum Ende weiter laufen und gegen alle anderen Forderungen wirken - falls solche existieren. Falls nicht, wäre das natürlich ein wirklich ärgerliches Verfahren, welches für Dich einen nicht unwesentlichen wirtschaftlichen Schaden bedeuten würde - durch die Verfahrenskosten.
Der Gläubiger müsste die Forderungsanmeldung in einem bestimmten Zeitraum des Verfahrens aktiv betreiben und dabei den Rechtsgrund "vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung" gem § 302 Abs. 1 InsO anführen. Von daher könntest Du es natürlich versuchen und hoffen, dass er (warum auch immer) eben dies nicht tut. Vielleicht weil er es nicht weiß, es verbaselt oder weiß der Geier was.
Es könnte Dir zudem u.U. die Stundung der Verfahrenskosten vom Gericht versagt werden, wenn diese deliktische Forderung den Hauptteil der Gesamtschulden ausmacht. Dazu gibt es unterschiedliche Rechtsprechung und regional unterschiedliche Verfahrensweisen.
Manche sagen: Ab 50% deliktischer Forderungen gibt's keine Stundung, manche sagen ab 75% - und dann gibt es noch den Standpunkt (der mir persönlich am logischten erscheint), dass man zum Zeitpunkt der Stundungsbewilligung überhaupt noch nicht wissen kann, ob ein Gläubiger seine Forderung auf diese Weise anmeldet und von daher eine Versagung des Stundungsantrages überhaupt nicht in Frage kommt.
Aber wie gesagt: Das handhaben weiterhin viele Gerichte sehr unterschiedlich. Obschon die Rechtsprechung im Laufe der Zeit deutlich in Richtung Stundungsbewilligung tendiert.