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Pfändbarkeit Rentenversicherung

Verfasst: 12. Aug 2020, 19:47
von jan
Hallo, ich hätte noch eine Frage:

1. ich habe ein P Konto aber mein Gehalt übersteigt schon den Freibetrag

2. Das Gericht hat dann beschlossen, das mein Gehalt was ich überwiesen bekomme immer frei ist, weil schon direkt an der Quelle gepfändet wird.

3. ich bin in einer ambulanten Reha und bekomme die Fahrtkosten erstattet. Frage: Sind die Fahrtkosten pfändbar oder kann / muss ich die vom Gericht freigeben lassen ?

Re: Pfändbarkeit Rentenversicherung

Verfasst: 12. Aug 2020, 19:59
von caffery
Die Fahrtkosten sind unpfändbar. Du musst diese aber (wie alles andere auch) freigeben lassen wenn sie unabhängig vom bereits freigegebenen Lohn auf Dein Konto kommen.