Gehaltsabtretung vor Insolvenz
Verfasst: 6. Aug 2020, 15:57
Hallo zusammen,
bisher habe ich das Forum als stiller Mitleser genutzt und konnte hieraus den einen oder anderen wertvollen Tipp auch für meine Situation nutzen.
Nun habe ich auch mal eine Verständnisfrage. Ich habe zwar die Suche genutzt aber leider nichts gefunden, obwohl ich denke, dass diese Konstellation eigentlich recht häufig vorkommen müsste.
Es wurde vom Gläubiger vor Insolvenzeröffnung eine Gehaltsabtretung beim AG offen gelegt und es wurden auch pfändbare Einkommensanteile durch den AG an den Gläubiger abgeführt. Nun folgt die Insolvenzeröffnung, die Gehaltsabtretung des G verliert ihre Wirksamkeit. Es folgen die weiteren Verfahrensabschnitte mit dem Ergebnis der erteilten Restschuldbefreiung. Der Gläubiger der Offenlegung nimmt am Verfahren als Tabellengläubiger teil. Es sind keine Deliktforderungen oder Forderungen mit dem Vermerk vbuH vorhanden. Was passiert dann eigentlich mit der ursprüngliche Gehaltsabtretung vor Insolvenz, die noch beim AG liegt, "lebt" diese wieder auf oder hat sie ihre Wirksamkeit verloren? Muss hier der Schuldner tätig werden, z.B. wie bei der Anforderung der Titelherausgabe?
Vorab bedanke ich mich für Eure Meinungen.....
bisher habe ich das Forum als stiller Mitleser genutzt und konnte hieraus den einen oder anderen wertvollen Tipp auch für meine Situation nutzen.
Nun habe ich auch mal eine Verständnisfrage. Ich habe zwar die Suche genutzt aber leider nichts gefunden, obwohl ich denke, dass diese Konstellation eigentlich recht häufig vorkommen müsste.
Es wurde vom Gläubiger vor Insolvenzeröffnung eine Gehaltsabtretung beim AG offen gelegt und es wurden auch pfändbare Einkommensanteile durch den AG an den Gläubiger abgeführt. Nun folgt die Insolvenzeröffnung, die Gehaltsabtretung des G verliert ihre Wirksamkeit. Es folgen die weiteren Verfahrensabschnitte mit dem Ergebnis der erteilten Restschuldbefreiung. Der Gläubiger der Offenlegung nimmt am Verfahren als Tabellengläubiger teil. Es sind keine Deliktforderungen oder Forderungen mit dem Vermerk vbuH vorhanden. Was passiert dann eigentlich mit der ursprüngliche Gehaltsabtretung vor Insolvenz, die noch beim AG liegt, "lebt" diese wieder auf oder hat sie ihre Wirksamkeit verloren? Muss hier der Schuldner tätig werden, z.B. wie bei der Anforderung der Titelherausgabe?
Vorab bedanke ich mich für Eure Meinungen.....