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falsches Datum in den Bekannmachungen

Verfasst: 28. Jul 2020, 10:10
von waggonbau
Hallo zusammen,

ich habe unter den Bekanntmachungen den lang ersehnten Eintrag gefunden:
.....

Der/Die Schuldner/in hat Antrag gem. § 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO gestellt. Die sich ab Verfahrenseröffnung berechnende und entsprechend auf fünf Jahre verkürzte Abtretungsfrist endet am.....

....

HIer wurde jedoch ein falschen Datum eingetragen (Anfang des Jahres), welches jedenfalls nicht den 5 Jahren nach Eröffnung entspricht.

Meine Frage hierzu: Hat diese eine Relevanz, bzw. soll ich das Amtsgericht darauf hinweisen, dass hier ein falsches Datum steht?

Re: falsches Datum in den Bekannmachungen

Verfasst: 28. Jul 2020, 10:13
von tidus82
Ich würde noch 1-2 Tage warten, ob da eventuell eine Korrektur kommt bzw. den Beschluss vom Gericht per Post abwarten und dann ggf. ein kurzes Schreiben an das Gericht aufsetzen, dass scheinbar ein Schreibfehler im Datum bei der letzten Veröffentlichung / im Beschluss aufgetreten ist.
Das wird dann meist wegen "offensichtlicher Unrichtigkeit" korrigiert.

Re: falsches Datum in den Bekannmachungen

Verfasst: 28. Jul 2020, 10:21
von Graf Wadula
Ich wiederum würde sofort beim InsoGericht anrufen und dort darauf aufmerksam machen. Je schneller ein Berichtigungsbeschluss ergeht, umso besser. Und die sind sicherlich dankbar, wenn Sie auf den Fehler hinweisen.

Re: falsches Datum in den Bekannmachungen

Verfasst: 30. Jul 2020, 16:47
von waggonbau
Hallo zusammen,

die Sache mit Datum wurde korrigiert. Heute habe ich auch den Beschluss postalisch erhalten, dass ich den Antrag auf 5 Jahre gestellt habe (analog zu den Bekanntmachungen)

Darin befindet sich auch eine Kopie des Schreibens vom Treuhänder, welches nun wieder Fragen aufwirft:

Der Treuhänder listet darin seine erhaltenen Mindestvergütungen, Portokosten usw. auf. Am Ende ergibt sich noch ein offener Betrag um ca. 150 EUR. Er bittet das Gericht um Zahlung auf das Anderkonto, bzw um Genehmigung den Betrag aus der Masse zu entnehmen.

Ist dies der gewöhnliche Ablauf? Das Gericht hatte mir im März bereits bestätigt, dass die Verfahrenskosten gedeckt sind. Muss ich ich mir hier um die beantragte Verkürzung auf 5 Jahre Sorgen machen?

Schon einmal vielen Dank für das feedback.

Re: falsches Datum in den Bekannmachungen

Verfasst: 30. Jul 2020, 22:13
von Graf Wadula
Tja, das ist die entscheidende Frage: kriegt er den Rest aus der Masse oder aus der Landeskasse. Ich würde mal davon ausgehen, dass es sich um ein Standardschreiben handelt. Steht da nirgendwo, wie viel Masse vorhanden ist? Wenn über 150 EUR vorhanden sind, da wird das aus der Masse entnommen. Ist es weniger, muss der Rest aus der Landeskasse gezahlt werden. Aber dann wäre auch die Aussage des Gerichts Unsinn. Und das würde ich mal bezweifeln.

Re: falsches Datum in den Bekannmachungen

Verfasst: 31. Jul 2020, 07:02
von waggonbau
Die Abschrift des TH liest sich so, dass er die Vergütung für seine Tätigkeiten gegen die Staatskasse festsetzt. Und diese setzen sich aus der Mindestvergütung für seine TH Tätigkeiten für das letzte Jahr der WVP und Portokosten zusammen und kommen etwas auf über 150 EUR. Während der WVP kam laut Schreiben ein Neuerwerb von 3200 EUR und paar zerquetschte zusammen.

Wie bereits erwähnt, hatte mir das Gericht und der TH die vollständige Bezahlung der Gerichtskosten bereits Anfang des Jahrs bestätigt. Es handelt sich ja hier wohl nur noch um die letzten TH Kosten.

Muss ich nun bis zum Schlusstermin Anfang September bibbern, dass der Antrag auf 5 Jahre abgelehnt wird? (Mal von Verletzungen der Obliegenheiten abgesehen -wovon aber nicht auszugehen ist) Oder hätte das Gericht dem Antrag gar nicht erst statt gegeben, wenn die Voraussetzungen nicht gegeben wären?

Re: falsches Datum in den Bekannmachungen

Verfasst: 31. Jul 2020, 07:52
von Witwe Bolte
Dazu mal eine Frage:
Kann man den Antrag auf Verkürzung auch dann stellen, wenn es keine Masse gibt und das gesamte Verfahren auf Staatskosten läuft ?
Das klingt hier ja fast so (bis auf den Neuerwerb in der WVP).

Re: falsches Datum in den Bekannmachungen

Verfasst: 31. Jul 2020, 11:20
von Graf Wadula
waggonbau hat geschrieben: 31. Jul 2020, 07:02 Die Abschrift des TH liest sich so, dass er die Vergütung für seine Tätigkeiten gegen die Staatskasse festsetzt. Und diese setzen sich aus der Mindestvergütung für seine TH Tätigkeiten für das letzte Jahr der WVP und Portokosten zusammen und kommen etwas auf über 150 EUR. Während der WVP kam laut Schreiben ein Neuerwerb von 3200 EUR und paar zerquetschte zusammen.

Wie bereits erwähnt, hatte mir das Gericht und der TH die vollständige Bezahlung der Gerichtskosten bereits Anfang des Jahrs bestätigt. Es handelt sich ja hier wohl nur noch um die letzten TH Kosten.

Muss ich nun bis zum Schlusstermin Anfang September bibbern, dass der Antrag auf 5 Jahre abgelehnt wird? (Mal von Verletzungen der Obliegenheiten abgesehen -wovon aber nicht auszugehen ist) Oder hätte das Gericht dem Antrag gar nicht erst statt gegeben, wenn die Voraussetzungen nicht gegeben wären?
Es werden immer zunächst Die Verfahrenskosten aus der Masse bezahlt. Somit sehr unwahrscheinlich, dass ihr Antrag nicht durchgeht.

Re: falsches Datum in den Bekannmachungen

Verfasst: 31. Jul 2020, 11:20
von Graf Wadula
MrsRob hat geschrieben: 31. Jul 2020, 07:52 Dazu mal eine Frage:
Kann man den Antrag auf Verkürzung auch dann stellen, wenn es keine Masse gibt und das gesamte Verfahren auf Staatskosten läuft ?
Das klingt hier ja fast so (bis auf den Neuerwerb in der WVP).
Eindeutig nein. Die Verfahrenskosten müssen gezahlt sein. Nicht nur gestundet.

Re: falsches Datum in den Bekannmachungen

Verfasst: 31. Jul 2020, 11:38
von waggonbau
ich versteh nur noch Bahnhof :?

Die gesamten Gerichtskosten sind doch bereits vollständig bezahlt. Was mich verwirrt, wovon die restlichen Auslagen in Höhe von 150 EUR zu bezahlen sind? Um den Antrag nach 5 Jahren stellen zu können, müssen doch die Gerichtskosten und der TH bezahlt worden sein, oder nicht?

Ich krieg jetzt echt Fracksausen, ob die Voraussetzungen überhaupt erfüllt sind, um auf 5 Jahre zu verkürzen.