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RSB nach 3 Jahren

Verfasst: 26. Jul 2020, 18:06
von bonfire
Mein RSB-Verfahren verläuft relativ langweilig, monatlich wird vom Arbeitgeber der pfändbare Betrag abgeführt und ab und an meldet sich der TH, weil er wissen will, ob sich was verändert hat. Das beantworte ich natürlich so, wie es sich für einen braven Schuldner gehört.

Wenn ich die Summen nun so überschlage, dann sollte es klappen, daß im Mai 35% der Summe getilgt ist. Evtl. muss ich noch ein paar Euro extra drauf legen.
Bekomme ich beim Gericht Auskunft über die aktuelle Summe, die bisher verteilt worden ist? Oder muss ich das beim TH nachfragen?
Wenn ich die Summe weis, dann könnte ich auch genau ausrechnen, ob und wie viel ich für die 35% noch zusätzlich beisteuern muss. Wohin müsste ich das Geld denn überhaupt überweisen?
Und wann müsste ich den Antrag auf die 3 Jahre hinsenden? Und brauch ich da ein eigenes Formular dafür?

Re: RSB nach 3 Jahren

Verfasst: 26. Jul 2020, 22:02
von Käsebrot
Hallo,

Auskunft über die Summe, welche bereits gezahlt und verteilt wurde, kann dir nur der Treuhänder geben. Den also als erstes kontaktieren. So weit ich weiß, ist er allerdings nicht dazu verpflichtet, dir diese Auskunft zu geben.

Wenn du etwas dazu zahlen musst, um die Quote zu erreichen, musst du das bei deinem Antrag auf die vorzeitige RSB darlegen.

Für den Antrag gibt es kein Formular, sondern du stellst ihn formlos mit den entsprechenden Verweisen auf die InsO und musst versichern, dass deine Angaben richtig und vollständig sind.

Das Gericht kann ohnehin erst nach Ablauf der drei Jahre tätig werden, ich habe den Antrag ca. drei Monate davor gestellt. Wichtig ist, dass die Summe zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits gezahlt wurde und nicht erst gezahlt sein wird, wenn die drei Jahre rum sind. Bei mir wurde der TH bereits im Vorhinein angeschrieben, um meine Angaben im Antrag zu bestätigen, da ich schon ein halbes Jahr vorher die Voraussetzungen erfüllt hatte.

Re: RSB nach 3 Jahren

Verfasst: 27. Jul 2020, 09:46
von bonfire
Käsebrot hat geschrieben: 26. Jul 2020, 22:02 Wichtig ist, dass die Summe zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits gezahlt wurde und nicht erst gezahlt sein wird, wenn die drei Jahre rum sind.
Nochmal kurz zum Verständnis: Wenn ich 3 Monate zuvor den Antrag stelle, also ca Februar, dann müssen schon die 35% eingezahlt sein?
Wenn ja, dann müsste ich meinen Antrag auch möglichst spät stellen, also erst im April. Ansonsten müsste ich ja im Februar soviel zahlen, daß die 35% erreicht sind, im März, April und Mai aber trotzdem noch die Lohnpfändung drauf kommt.

Re: RSB nach 3 Jahren

Verfasst: 27. Jul 2020, 10:40
von Peter68
Du kannst den Antrag ja auch erst im Mai stellen. Oder halt früher wenn du sagen kannst ich werde in den 3 Monaten mindestens die Summe X verdienen und das sollt für die 35 % reichen.

Aber ich hoffe dir ist bewusst das du nicht nur 35% bezahlen musst sonder eher in die Richtung 55 bis 65 % durch die Gerichtskosten, IV Gebühren und TH Gebühren.

Re: RSB nach 3 Jahren

Verfasst: 27. Jul 2020, 11:16
von Käsebrot
bonfire hat geschrieben: 27. Jul 2020, 09:46Nochmal kurz zum Verständnis: Wenn ich 3 Monate zuvor den Antrag stelle, also ca Februar, dann müssen schon die 35% eingezahlt sein?
Wenn ja, dann müsste ich meinen Antrag auch möglichst spät stellen, also erst im April. Ansonsten müsste ich ja im Februar soviel zahlen, daß die 35% erreicht sind, im März, April und Mai aber trotzdem noch die Lohnpfändung drauf kommt.
Richtig, wenn du im Februar den Antrag stellst, muss die Quote bereits zu diesem Zeitpunkt erfüllt sein. Auf den Cent genau wirst du ohnehin nicht kommen, weil da zu viele Variablen reinspielen. Wenn dann also von März bis Mai noch normal gepfändet wird, betrachte das lieber als einen Puffer, um auch wirklich sicher auf die nötige Summe zu kommen.

Ansonsten besteht keine Verpflichtung, den Antrag überhaupt schon so früh zu stellen. Im Grunde reicht es auch, dies im April oder Mai erst zu tun oder sogar erst nach Ablauf der drei Jahre. Tätig wird das Gericht ohnehin erst danach, zumindest was die Anhörung der Gläubiger betrifft.

Re: RSB nach 3 Jahren

Verfasst: 27. Jul 2020, 16:06
von Graf Wadula
So ganz richtig ist das nicht; die besagten 35% müssen bis zum Ablauf der 3-jährigen Abtretungsfrist vorliegen. Den Antrag kann man theoretisch vorher stellen. Es kommt so ein bisschen auf das Gericht an. Einige Gerichte halten einen Antrag auch dann für zulässig, wenn der Schuldner dort darlegen kann, dass bis zu dem genannten Zeitpunkt die Mindestquote erfüllt wird, auch wenn sie es jetzt noch nicht ist.
Leider sind bei diesem Antrag viele "Befindlichkeiten" unterschiedlich, so dass man fast nicht vorhersehen kann, wie es läuft. Einige Gerichte halten den Antrag ohne für zulässig, einige nicht. Eine Insoverwalter geben Auskunft, einige nicht. Im Grunde, wenn man formal das Gesetz sieht, müssen Sie in Ihre Gerichtsakte schauen und selber errechnen, wie viel bereits verteilt wurde, ob die Kosten gedeckt sind etc.. Relativ einfach ist das, wenn das InsoVerfahren schon aufgehoben wurde und die "Wohlverhaltensperiode" läuft. Sehr viel schwieriger wird das im laufenden Verfahren.

Re: RSB nach 3 Jahren

Verfasst: 28. Jul 2020, 10:46
von bonfire
Hui... das scheinen ja die Gerichte noch ziemlich unterschiedliche Ansichten zu haben.

Hab jetzt mit dem Treuhänder telefoniert, er gibt mir die nächsten Tage einen genauen Überblick, wie viel die Gläubiger schon erhalten haben.
Die Kosten für das Verfahren etc. sind ja schon bezahlt. Es blieb nach dem Verfahren ca 6% zum Verteilen übrig.
Wenn ich also jetzt den genauen Stand erfahre, dann kann ich auch ausrechnen, wie viel ich für die 35% noch zusätzlich einzahlen muss.
Ich werd wohl im Februar mal beim Gericht ankopfen und den Antrag stellen. Denke mal, die werden mir dann schon was sagen können.

Re: RSB nach 3 Jahren

Verfasst: 28. Jul 2020, 13:49
von Peter68
Hast du keine Liste geführt mit den gepfändeten Beiträgen?

Ich hatte die geführt und konnte so genau sehen wo ich bin. Und ob ich noch Geld nachschiessen muss.

Die 5 min Arbeit pro Monat oder 1h pro Jahr war mir mehrere 10k € mehr als Wert.

Re: RSB nach 3 Jahren

Verfasst: 28. Jul 2020, 18:56
von bonfire
Doch, ich weis genau, wie viel bisher gepfändet wurde. Allerdings gabs da nach der Schlussverteilung wohl noch einen Einwand vom TH, der dann noch Gelder bekam.
Somit bin ich mir nicht 100% sicher, ob das auch alles genau stimmt.
Von daher lass ich mir jetzt einen genauen Stand geben, und mit dem kann ich dann wunderbar weiter rechnen.

Re: RSB nach 3 Jahren

Verfasst: 28. Jul 2020, 19:57
von bonfire
Muss jetzt nen Doppelpost machen.

Hab jetzt nochmal alle meine Unterlagen durchforstet. Der Schlussbericht vom IV stammt vom Februar, das Verfahren wurde im Juli aufgehoben.
Bekommt der Verwalter in der Zeit von Februar bis Juli die 40% oder die 5% ?