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Zuviel gepfändet?

Verfasst: 28. Jun 2020, 20:41
von Bavaria
Hallo alle zusammen,

ich hoffe Ihr könnt mir etwas weiter helfen wohin ich mich wenden kann um die Info zu bekommen die ich haben will :)

Erst mal zu meiner PI:
Eröffnet im April 2014, die 6 Jahre sind damit diesen April rum gewesen, bisher noch keine Post vom Gericht bzgl RSB, aber dass dauert ja bekanntlich. Die Gesamtforderungen damals beliefen sich auf knapp 24.000 Euro, zur Verfügung standen 2600€; dank neuem Job mit deutlich besserem Gehalt ab 2015 konnte ich bis zum Ende der Abtretungserklärung zusammengerechnet knapp 29.000 Euro via Pfändungen "zurückbezahlen". 2017 erhielt ich vom Treuhänder die Info dass die Gerichtskosten beglichen wären. Daher meine Frage - wie und wo erfahre ich wieviel ich insgesamt - inkl. Treuhänder Lohn, Gerichtskosten, evtl. Zinsen usw - zurück bezahlen musste? Immerhin ist das ja ein Differenzbetrag von über 7000 Euro was gefordert war und was insgesamt gepfändet wurde... Den Treuhänder selbst hatte ich mehrmals angeschrieben, aber keine Auskunft erhalten, Dank Corona ist persönlich hinkommen nicht möglich und am Telefon (sofern mal jemand rangeht) gabs nur ein paar sehr unfreundliche Worte. Da Ich wie oben geschrieben den Brief vom Gericht mit der RSB noch nicht in Händen habe, will ich es mir 1 Meter vor dem Ziel nicht noch mit dem Treuhänder verscherzen. Lange Rede kurzer Sinn: Wenn tatsächlich zuviel gepfändet wurde, bekomme ich das Geld zurück? Und wie bekomme ich Einsicht in den "Kontostand" beim Teuhänder?

VLG aus Bayern

Re: Zuviel gepfändet?

Verfasst: 28. Jun 2020, 23:03
von arreis
Hallo!

Du wendest Dich einfach an das zuständige Amtsgericht und machst einen Termin zur Akteneinsicht.

So wie es aussieht, wirst Du aber nichts zurück bekommen. Nach Deinen Ausführungen hast Du rund 31.600,- € abgeführt, davon gehen 40% an den den TH und dau kommen dann noch die Gerichtskosten, daraus kann man schließen, dass die ursprünglichen Schulden nicht beglichen wurden.

Warum hast Du im letzten Jahr nicht die vorzeitige RSB beantragt, was ja aufgrund des Schreibens des TH möglich gewesen wäre?

Re: Zuviel gepfändet?

Verfasst: 29. Jun 2020, 05:49
von Bavaria
Danke schon mal für die Antwort! Die vorzeitige RSB konnte ich nicht beantragen da zum Zeitpunkt der Eröffnung meines Verfahrens -April 2014 - noch das alte Gesetz, sprich 6 Jahre, galt. Ging glaub ich erst bei Verfahren ab Juli 2014. Zumindest bin ich jetzt ein bisschen schlauer. Vielen Dank nochmal!

Re: Zuviel gepfändet?

Verfasst: 29. Jun 2020, 09:13
von Graf Wadula
Das kann man seriös so nicht beantworten. Sie könnten aber die Gerichtsakte einsehen, dort ergibt sich, welche Zahlungen wie geflossen sind. Das ist natürlich im Moment etwas schwierig. Wenn Ihr Gericht nicht zu weit weg ist, dann rufen Sie da doch mal an und fragen, ob und wie eine Akteneinsicht möglich ist. Akteneinsichtsrecht haben Sie als Schuldner.

Die 40% der Masse entstehen nur im Insolvenzverfahren selbst. Und da weiß man ja nicht, wann das Insolvenzverfahren beendet wurde. Wenn es nach 1 Jahr zu Ende war, ist die Vergütung natürlich viel geringer.

Re: Zuviel gepfändet?

Verfasst: 29. Jun 2020, 10:17
von caffery
Zumindest sollte es hier einiges von dem guten, alten Motivationsrabatt geben.

Siehe § 292 Abs. 1 Satz 4 + 5 InsO in der vor dem 01.07.2014 geltenden Fassung

https://www.buzer.de/gesetz/317/al44165-0.htm

Dadurch sollte es dann doch einiges an Geld zurückgeben - wenn auch auf anderem Wege als der TE gedacht hat.

Re: Zuviel gepfändet?

Verfasst: 29. Jun 2020, 13:47
von AdiDana
Lieber Caffery,
aber das gilt doch nur, wenn das Verfahren tatsächlich nach kurzer Zeit geschlossen wurde:
"nach Ablauf von vier Jahren seit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens zehn vom Hundert und nach Ablauf von fünf Jahren seit der Aufhebung fünfzehn vom Hundert abzuführen"

Mein Verfahren wurde, obwohl nichts unklar war und jeden Monat gut gepfändet wurde, erst 3 Jahre nach Eröffnung geschlossen. Somit kam ich erst nach drei Jahren in die WVP und habe vom Motivationsrabatt nicht provitiert, da ich ja nur noch drei Jahre insgesamt hatte nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Ich glaube nur wenige konnten den Motivationsrabatt überhaupt mitnehmen.

Re: Zuviel gepfändet?

Verfasst: 29. Jun 2020, 20:27
von Bavaria
Vielen Dank für Antworten! Werde mich dann mal ans Gericht wenden und da bzgl. Akteneinsicht anfragen :)

Re: Zuviel gepfändet?

Verfasst: 30. Jun 2020, 08:24
von caffery
AdiDana hat geschrieben: 29. Jun 2020, 13:47 Ich glaube nur wenige konnten den Motivationsrabatt überhaupt mitnehmen.
Es ist natürlich schade, dass es bei Dir so gelaufen ist.

Der Regelfall war aber auch damals schon eine Aufhebung nach durchschnittlich einem Jahr.