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Brief vom AG
Verfasst: 18. Jun 2020, 19:54
von Lieschenmüller
Ich habe heute einen Brief vom AG bekommen, indem ein Prüfungstermin von nachgemeldeten Forderungen steht. Zudem steht drin, dass ich Einspruch gegen eben diese erheben kann. Allerdings ist keine nachgemeldete Forderung darin aufgeführt. Wüsste auch nicht wer nachmelden sollte, da ich ja alles angemeldet habe.
Muss ich jetzt zum AG fahren, in die Akte schauen oder meinem IV auf die Nerven gehen oder seh ich das irgendwo online?
Re: Brief vom AG
Verfasst: 18. Jun 2020, 20:16
von caffery
Lieschenmüller hat geschrieben: ↑18. Jun 2020, 19:54
Wüsste auch nicht wer nachmelden sollte, da ich ja alles angemeldet habe.
Es hat nichts damit zu tun welche Gläubiger Du in den Antrag geschrieben hast. Du kannst keine Gläubiger zum Verfahren anmelden - das müssen sie schon selbst tun. Bei Dir war wohl einer oder mehrere zu langsam und melden jetzt nach.
Das ist aber ein absolut üblicher Vorgang.
Lieschenmüller hat geschrieben: ↑18. Jun 2020, 19:54
Muss ich jetzt zum AG fahren, in die Akte schauen oder meinem IV auf die Nerven gehen oder seh ich das irgendwo online?
Nein, das sieht man nicht irgendwo online. Du müsstest die Info wohl bei Gericht einholen. Ich an Deiner Stelle würde mich aber auch fragen, ob ich das wirklich wissen muss. Die Information ist mit hoher Wahrscheinlichkeit für Dich in höchstem Maße belanglos.
Re: Brief vom AG
Verfasst: 19. Jun 2020, 09:20
von Lieschenmüller
Danke caffery, da hast du natürlich recht....obwohl ich bin echt ein neugieriger Mensch. Was mich vor allem interessieren würde ist, ob der Hauptgläubiger, der aus Holland kommt, nachmelden musste weil er sich auf niederländisch angemeldet hat und das ja eigentlich von einem deutschen Gericht nicht anerkannt wird.
Aber wie du schon sagst, wenns was schlimmes ist, werde ich es schon erfahren. Da spar ich mir dir Gurkerei zum Gericht.
Re: Brief vom AG
Verfasst: 21. Jun 2020, 10:21
von Lieschenmüller
Ich habe jetzt einen Brief von mein IV bekommen. Darin ist die Tabelle mit den nachgemeldeten Forderungen. Es war die Hauptforderung (129000€), die mein IV jedoch vollumfänglich bestritten hat, da die Holländer es wohl versäumt haben eine Kostenaufstellung zu schicken und der Gläubiger nicht zu ermitteln ist. (Es werden 2 Gläubiger für die gleiche Forderung aufgeführt.)
Sollte das so wirklich der Fall sein, wird die Forderung dann aus der Liste gestrichen bzw. nicht bedient und dann in der RSB erfasst oder kann die Bank dann im Nachhinein noch weiter das Geld eintreiben?