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Start der Insolvenz

Verfasst: 16. Jun 2020, 16:38
von jan
Hallo, gestern stand auf Insolvenzbekanntmachungen das mein Verfahren eröffnet wurde. Ich habe mal gehört das das Konto sofort gesperrt wird. Es ist aber immer noch frei. Darf ich noch Geld abheben ? Einen Brief vom Gericht habe ich noch nicht bekommen. Und noch eine Frage: ich habe Vollmacht und EC Karte für ein Vereinskonto. Wird das auch gesperrt? Vielen Dank

Re: Start der Insolvenz

Verfasst: 16. Jun 2020, 17:36
von Witwe Bolte
Meine Meinung: Hol das Geld ab, so lange es noch geht, schließlich braucht man ja auch Geld zum Leben.
"Dein" Insolvenzverwalter könnte dann zwar später sagen: "Du Du ... tztz ... das durftest Du nicht ... über Deine "Masse" darf jetzt nur noch ich verfügen ..." - dann kannst Du ja später immer noch sehen, ob Du es ihm geben willst/kannst.

Das Vereinskonto gehört Dir ja nicht, das gehört ja dem Verein, es dürfte also nicht "in Gefahr" sein.
Aber richte Dich schon mal darauf ein, dass sich so manche Bank und so mancher IV nicht immer 100pro an Recht und Gesetz hält ...

Und vor allem merke Dir: "Dein" Insolvenzverwalter soll Deine Insolvenz verwalten.
Er ist nicht Dein Interessenvertreter (oder Dein Rechtsbeistand) - er vertritt vor allem auch seine eigenen Interessen (immerhin bekommt er 40% von Deiner "Insolvenzmasse").

Re: Start der Insolvenz

Verfasst: 17. Jun 2020, 00:05
von insolaner
klare Worte, weise gesprochen!

Ich würde den Teil mit Geldabheben so formulieren: "Versuch macht kluch" - also asap zur Bank/Automaten und das Konto räumen, um einen "Notgroschen" für die kommenden Wochen zu haben.

Re: Start der Insolvenz

Verfasst: 22. Jun 2020, 12:58
von jan
Hallo, ich habe das so gemacht wie Ihr mir empfohlen habt und das Geld abgehoben.

Meine Insolvenz ist jetzt seit einer Woche eröffnet und mein Konto wurde immer noch nicht gesperrt ;-)

Oder kann es auch sein das der Insolvenzverwalter das nicht veranlasst, weil es ein P-Konto ist?

Re: Start der Insolvenz

Verfasst: 22. Jun 2020, 14:33
von AdiDana
Hallo,
bei mir hat das ab der Eröffnung knapp 2 Wochen gedauert. Blöd war nur, dass es kurz nach dem Gehaltseingang war und mir niemand vorher den Tipp gegeben hatte noch Geld abzuheben. Außerdem war es Donnerstag Abend, als ich festgestellt habe, dass ich an kein Geld rankomme. Damals Alleinerziehend mit 2 Kindern stand uns ein karges Wochenende bevor ...Das hat bis zum Mitte der darauf folgenden Woche gedauert, bis es wieder frei gegeben war. Die Bank sagte das muss der TH freigeben, der wollte es erst freigeben wenn ich die Kontoauszüge vorlege, die konnte ich aber nicht mehr ziehen, weil die Karte beim Versuch dies zu tun einbehalten wurde...
Ich wünsche Dir viel Glück

Re: Start der Insolvenz

Verfasst: 22. Jun 2020, 15:19
von habwiederwas
Bei mir war das Konto genau 1 Tag gesperrt.
Als ich das gemerkt habe, rief ich den Treuhänder an. Der verlangte, per Fax am besten, ddie letzten drei aktuellen Kontoauszüge, und gab dann auch per Fax an die Bank, das Konto wieder umgehend frei.

Re: Start der Insolvenz

Verfasst: 29. Jul 2020, 10:49
von Falke
jan hat geschrieben: 16. Jun 2020, 16:38 Hallo, gestern stand auf Insolvenzbekanntmachungen das mein Verfahren eröffnet wurde. Ich habe mal gehört das das Konto sofort gesperrt wird. Es ist aber immer noch frei. Darf ich noch Geld abheben ? Einen Brief vom Gericht habe ich noch nicht bekommen. Und noch eine Frage: ich habe Vollmacht und EC Karte für ein Vereinskonto. Wird das auch gesperrt? Vielen Dank
Hatte heute exakt dasselbe Anliegen.

Fakt ist dass die Gerichte die Banken NICHT benachrichtigen, das macht der IV. Deswegen können da einige Tage zwischen Eröffnung und Kontopfändung zwischenliegen.

Nur für alle nachfolgenden User denen das Thema auch unter den Nägeln brennt.

Alles Gute uns PIlern.

Re: Start der Insolvenz

Verfasst: 29. Jul 2020, 10:55
von Peter68
Bei mir war das Konto nie gesperrt und es war auch kein P Konto. Aber auch ich hab sofort nach Geldeingang mein Konto leer geräumt, man weiß ja nie.

Re: Start der Insolvenz

Verfasst: 29. Jul 2020, 11:08
von caffery
Falke hat geschrieben: 29. Jul 2020, 10:49 Fakt ist dass die Gerichte die Banken NICHT benachrichtigen, das macht der IV.
Da hast Du wohl was falsch verstanden (wollen?). Es hat auch nie jemand etwas anderes behauptet.
... abgesehen davon, dass es praktisch völlig wurscht ist.
Peter68 hat geschrieben: 29. Jul 2020, 10:55 Bei mir war das Konto nie gesperrt und es war auch kein P Konto. Aber auch ich hab sofort nach Geldeingang mein Konto leer geräumt, man weiß ja nie.
Hui! Da hast Du aber wirklich Glück gehabt. Sowas ist eher selten...
Es ist dringend zu empfehlen zur Verfahrenseröffnung ein P-Konto zu führen!

Das Thema verwirrt häufig stark, weil die Leute ihre Situation falsch deuten bzw. vieles durcheinander bringen. Ich vermute z.b. stark, dass der TE hier zur Verfahrenseröffnung sehr wohl einen Insolvenzbeschlag auf dem Konto hatte, diesen aber überhaupt nicht bemerkt hat, da sein Guthaben innerhalb des Freibetrags war. Gemerkt hat er es erst, als zum Monatsende Gehalt kam - und da hatte er dann auch das "Doppelpfändungsproblem".
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Zur Verwirrung trägt oft bei, dass man unterschiedliche Dinge unter "Freigabe" versteht. Eben weil die Banken das lange auch nicht verstanden haben - und einige wenige das auch heute noch nicht tun.

Wenn zur Eröffnung ein P-Konto geführt wird, braucht es keine "Freigabe" der Gelder innerhalb dieser Freibeträge. Da manche Banken dies aber anders (ge-)sehen (haben), verstehen unter "Freigabe" viele immernoch die Freigabe des Unpfändbaren.

Eigentlich beschreibt die Freigabe des Kontos aber die komplette Befreiung eines Kontos vom Insolvenzbeschlag. Und genau diese ist bis zur Aufhebung des Verfahrens eigentlich nicht vorgesehen.

Wieder etwas anderes ist die "Freigabe" von Einkommensbestandteilen die etwa zwischen dem P-Kontofreibetrag und dem Tabellenfreibetrag aus der ZPO, oder sonstiger Beträge die das Gesetz eigentlich schützt, durch einen Gerichtsbeschluss. Wenn eine solche Freigabe erfolgt, besteht der Insolvenzbeschlag grundsätzlich auch weiterhin - obschon der Insolvenzschuldner in seiner Wahrnehmung bereits zwei "Freigaben" erfahren hat.

Re: Start der Insolvenz

Verfasst: 29. Jul 2020, 16:03
von Graf Wadula
Ich kann das auch nur noch einmal bestätigen: Die Nichteinrichtung eines P-Kontos in bzw. vor einem Insolvenzverfahren ist gefährlich. Gehen an sich pfändungsfreie Beträge des Arbeitseinkommens auf ein normales Konto, erlischt der Pfändungsschutz und es ab dann normales Kontoguthaben und somit Insolvenzmasse gemäß § 35 InsO (nur z.B. BGH, - IX ZR 264/18 -, Rz. 22) . Der Verwalter macht sich eigentlich haftbar, wenn er das Konto freigibt, da er damit eindeutige Insolvenzmasse freigibt. Eine Freigabe durch das Gericht ist nicht möglich. Man könnte sich lediglich retten, in dem man rückwirkend ein Pfändungsschutzkonto einrichtet, was aber meine ich auch nur 1 Monat rückwirkend möglich ist.