Frage an die Praktiker
Verfasst: 3. Jun 2020, 14:21
Hallo,
ich habe eine Frage, da ich diesen Fall bisher noch nicht hatte. Ein Verbraucher möchte das Insolvenzverfahren beantragen. Es bestehen bei über 275 (!!!) Gläubigern diverse Kleinforderungen. Dass alle Gläubiger in die Gläubigerliste gehören ist klar, aber müssen tatsächlich alle angeschrieben werden zwecks Nullplan? Oder reicht es wenn man einen Gläubiger "auswählt" bei dem klar ist, dass der ablehnt? Ich habe ohnehin aufgrund der Masse an Gläugigern ein schlechtes Gefühl --> Stichwort Eingehungsbetrug
MfG und danke schonmal für Antworten
ich habe eine Frage, da ich diesen Fall bisher noch nicht hatte. Ein Verbraucher möchte das Insolvenzverfahren beantragen. Es bestehen bei über 275 (!!!) Gläubigern diverse Kleinforderungen. Dass alle Gläubiger in die Gläubigerliste gehören ist klar, aber müssen tatsächlich alle angeschrieben werden zwecks Nullplan? Oder reicht es wenn man einen Gläubiger "auswählt" bei dem klar ist, dass der ablehnt? Ich habe ohnehin aufgrund der Masse an Gläugigern ein schlechtes Gefühl --> Stichwort Eingehungsbetrug
MfG und danke schonmal für Antworten