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Privatinsolvenz bei Stundung unzulässig?

Verfasst: 27. Mai 2020, 10:09
von Debitor
Hallo,

ob eine Privatinsolvenz beantragt werden kann, entscheidet ja letztlich immer das jeweilige Insolvenzgericht.

Kann es nun sein, dass wenn ein Gläubiger sich bereit erklärt, die Schulden zu stunden, das Gericht die Insolvenzeröffnung ablehnt, z.B. weil der Gläubiger/das Gericht davon ausgehen, dass der Schuldner in einigen Jahren wieder solvent sein könnte?

Re: Privatinsolvenz bei Stundung unzulässig?

Verfasst: 27. Mai 2020, 14:19
von gurami
Ich denke das man den Antrag stellt wenn man wirklich insolvent ist. Nur Schulden zu haben reicht da nicht aus.
§ 304 der Insolvenzordnung (InsO): Antrag einer natürlichen Person. Zahlungsunfähigkeit/drohende Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung. Bescheinigung nach § 305 InsO

Re: Privatinsolvenz bei Stundung unzulässig?

Verfasst: 27. Mai 2020, 20:47
von Debitor
@gurami

Danke für die Info. Wenn es nun wie in § 305 InsO Absatz 1 zu einem Scheitern der außergerichtliche Einigung (z.B. flexibler Nullplan) gekommen ist und der Gläubiger noch immer die Stundung anbietet, berechtigt dann das Scheitern des Vergleichversuchs zur Privatinsolvenz?

Re: Privatinsolvenz bei Stundung unzulässig?

Verfasst: 27. Mai 2020, 21:50
von imker
Ja. Der außergerichtliche Plan des Schuldners ist gescheitert. Das Angebot des Gläubigers, noch länger zu stunden, ist die Ablehnung des Schuldnervorschlages.

Und was "soll" die Frage?