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Gläubiger verkauft Forderung

Verfasst: 9. Jan 2019, 10:18
von Schokobon
Hallo!
Ich befinde mich seit 10/2018 in der WVP. Nun bekam ich ein Schreiben eines Inkassounternehmens, welches mir mitteilt, dass die Forderung X von Gläubiger Y an sie verkauft wurde und sie bitten um Zahlung bis zum 19.01.2019. Es gab vom Gläubiger Y mehrere Forderungen, welche alle zur Insolvenztabelle gemeldet wurden.

Meine Frage lautet nun:
Reicht es, das Inkassounternehmen anzuschreiben und auf die Insolvenz hinzuweisen (Kopie des Bescheides über die WVP) und auf den Treuhänder zu verweisen? Diesem würde ich dann eine Kopie des Schriftverkehrs zusenden.

Viele Grüße und vielen Dank für Eure HIlfe
Schokobon

Re: Gläubiger verkauft Forderung

Verfasst: 9. Jan 2019, 10:25
von caffery
Man kann zwar durchaus auch die Meinung vertreten, dass der von Dir genannte Weg bereits zu umfangreich ist aber: Ja, das kann man auf jeden Fall so machen.

Ich persönlich würde z.b. auf Kopien von Insolvenzbeschlüssen verzichten, sondern allenfalls mitteilen, dass sie nun eine Involvenzforderung beitreiben und vielleicht das Aktenzeichen des Verfahrens nennen.

Nun mal so weil viele Leute dazu neigen für sowas teures Geld zu zahlen: Auf keinen Fall würde ich für so eine Mitteilung irgendein Geld für Einschreiben o.ä. raushauen. Auch würde ich auf weitere Post von denen nicht mehr antworten wenn welche kommen sollte, was je nach Inkassobude nicht ganz unwahrscheinlich ist.

Re: Gläubiger verkauft Forderung

Verfasst: 9. Jan 2019, 10:47
von tidus82
Ich finde es persönlich sogar schon eine Frechheit, dass Gläubiger Y eine Forderung verkauft, die er (offensichtlich) selbst als Insolvenzforderung angemeldet hat.
Ich würde es genauso machen wie Caffery - kein großartiges Geld ausgeben - einfach entweder ein Fax oder einen Brief hinschicken:
"Moin Moin, wenden Sie sich für Forderungen und Fragen an meinen Treuhänder, welcher Ihnen sicher durch Gläubiger Y mitgeteilt wurde. Alternativ gibt es ja durchaus die veröffentlichten Daten des Insolvenzgerichts. Tschüssing! Schokobon".

An den Treuhänder brauchst du gar nichts zu melden.

Achtung: Das betrifft NUR Forderungen, die VOR der Eröffnung der Insolvenz entstanden sind. Sollte diese Forderung nach der Eröffnung entstanden sein, dann musst du das wohl bezahlen.

Re: Gläubiger verkauft Forderung

Verfasst: 9. Jan 2019, 11:55
von Schokobon
Vielen Dank für Eure hilfreichen und schnellen Antworten.

Ich werde denen eine Mail schreiben. Das sollte dann ja wohl reichen.

Ich habe mich gewundert, dass die eine Forderung kaufen bzw. Gläubiger Y eine verkauft, die im Insolvenzverfahren gemeldet wurde und die nachweislich VOR Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist. Hab das Schreiben zig mal durchgelesen, ob da ein Hinweis steht, dass die von der Insolvenz Kenntnis haben. Das war nämlich bei einen anderen Gläubiger der Fall. Da ist der "Vorgang" an irgendein "Tochterunternehmen" gegangen und die haben mich schriftlich darüber informiert und auch gleich drauf hingewiesen, dass ich nichts machen muss, da meine Insolvenz bekannt ist.

Nun denn. Nicht wundern, machen ;)