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Kostenbeteiligung Wohnung
Verfasst: 24. Apr 2020, 19:17
von molinari09
Wenn man während des Insolvenzverfahrens in das Haus eines Lebensgefährten zieht und sich an den Kosten beteiligt, muss darüber einen Mietvertrag schließen. Oder ist das nicht nötig?
Re: Kostenbeteiligung Wohnung
Verfasst: 24. Apr 2020, 19:47
von caffery
Das ist nicht nötig.
Re: Kostenbeteiligung Wohnung
Verfasst: 24. Apr 2020, 20:45
von Witwe Bolte
Dem Insolaner bleibt im Insolvenzverfahren ja nur der nicht-pfändbare Teil seines Einkommens.
Was er damit macht, ist allein seine Sache.
Ein Insolvenzverwalter interessiert sich dafür nicht.
Anders ist es, wenn der Insolaner kein oder nicht genug eigenes Einkommen (mehr) hat und z.B. ALG2 beantragen muss, dann macht es natürlich Sinn, einen Mietvertrag zu haben, damit das Jobcenter auch die KdU = Kosten der Unterkunft bezahlt (und nicht nur den Regelsatz für den Lebensunterhalt).
Re: Kostenbeteiligung Wohnung
Verfasst: 25. Apr 2020, 17:59
von molinari09
...muss man gegenüber dem IV nicht die Kosten auf irgendeine Art und Weise nachweisen?
Re: Kostenbeteiligung Wohnung
Verfasst: 25. Apr 2020, 18:56
von Käsebrot
molinari09 hat geschrieben: ↑25. Apr 2020, 17:59
...muss man gegenüber dem IV nicht die Kosten auf irgendeine Art und Weise nachweisen?
Nö, dem ist das ziemlich wurscht. Der zeigt allenfalls dann bei einer gezahlten Kaution Interesse. Aber wenn du der Meinung bist, du müsstest deinen unpfändbaren Teil im Puff auf den Kopf hauen, anstatt ein halbwegs normales Leben damit zu führen, wäre dem das auch egal.
Re: Kostenbeteiligung Wohnung
Verfasst: 25. Apr 2020, 18:58
von Witwe Bolte
Nein, muss man nicht.
Frau auch nicht.
Dafür interessiert sich der IV auch nicht.
Der interessiert sich nur dafür, was man zuletzt VOR dem Inso-Antrag alles bezahlt hat, weil er sehen will, was er davon zurückholen darf/kann/muss (um es "zur Masse" zu ziehen, wovon er seinen Anteil bekommt).
Was der Insolaner mit seinem unpfändbaren Einkommen macht, geht keinen was an.
Er kann (meines Wissens) davon sogar seine Schulden bezahlen, wenn er ganz liebe Gläubiger hat, das wäre auch keine "Ungleichbehandlung".