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Meldung an die Schufa

Verfasst: 16. Apr 2020, 13:40
von habwiederwas
Hallo,

heute kam vom Amtsgericht der Beschluss über die Erteilung der Restschuldbefreiung.
Muss ich das der Schufa melden, damit die ganzen Einträge als erledigt makiert, oder gelöscht werden, oder macht die Schufa das automatisch?
Wenn nein, reicht dann eine Mail als Mitteilung mit Kopie Beschluss im Anhang?

Gruß habwiederwas

Re: Meldung an die Schufa

Verfasst: 16. Apr 2020, 13:44
von tidus82
"Muss ich[...]?"
"Wenn nein, reicht dann[...]?"..

Also: Nein, du musst nichts melden und nein, es reicht auch keine Mail, weil du ja nichts melden musst - dit machen die automatisch :)

Ergänzung: Du solltest aber kurz vor Ende des Jahres einfach mal eine Datenauskunft von der Schufa anfordern um wirklich sicher zu sein, dass das auch als erledigt markiert ist.

Re: Meldung an die Schufa

Verfasst: 16. Apr 2020, 13:50
von habwiederwas
Danke titus,

wie erfährt die Schufa von der erteilung der Restschuldbefreiung. Weil lt. Beschluss heute macht das Gericht dass nicht.

Re: Meldung an die Schufa

Verfasst: 16. Apr 2020, 14:01
von tidus82
Na genauso wie sie von deiner Insolvenz erfahren hat - über die Bekanntmachungen.

Re: Meldung an die Schufa

Verfasst: 16. Apr 2020, 19:05
von Kolobok
Ich hatte hier etwas zur Vorgehensweise gepostet, falls ein ehemaliger Gläubiger nicht reagiert.