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Teilzeit zur Kinderbetreuung wg. Corona?

Verfasst: 16. Apr 2020, 00:31
von Janadi
seitdem die Kindergärten geschlossen haben, bin ich im „Home Office“. Realistisch gesehen kann ich dort nicht mal annähernd meine 32 Stunden leisten, mit einem Kindergartenkind ist das utopisch.
Jetzt sind wir ehrlich am überlegen, wie es weitergehen soll. Mein Mann und ich arbeiten beide im ÖD in nicht systemrelevanten Berufen. Daher können wir die Notbetreuung nicht nutzen. Im Moment rechnen wir damit, dass der Kindergarten vor dem Sommer nicht mehr öffnet.

Ich bin noch im eröffneten Verfahren. Was würde passieren, wenn ich bis zum Sommer meine Stunden runterfahre etwa auf 20 Stunden und mir die Kinderbetreuung mit meinem Mann teile? Wir würden über vermutlich Mai und Juni sprechen, also 2 Monate. Im Juli habe ich Urlaub und ab August geht der Kindergarten hoffentlich weiter.

Wir hängen im Moment echt in der Luft. Mein AG erwartet so langsam mal wieder Ergebnisse.

Re: Teilzeit zur Kinderbetreuung wg. Corona?

Verfasst: 16. Apr 2020, 07:30
von Witwe Bolte
Hast Du jetzt pfändbares Einkommen?
Dann riskierst Du Deine RSB, sollte ein Gläubiger davon erfahren und einen Versagungsantrag stellen.

Hast Du eh kein pfändbares Einkommen, ist es m.W. egal.

Wenn es nur zwei Monate sind, dann könntest Du den Betrag, den der IV bekommt (sich nimmt), vielleicht "freiwillig" nachzahlen ? Damit kein "Schaden" entsteht und kein Anlaß für einen Versagungsgrund gegeben ist.

Re: Teilzeit zur Kinderbetreuung wg. Corona?

Verfasst: 16. Apr 2020, 08:10
von Janadi
MrsRob hat geschrieben: 16. Apr 2020, 07:30 Hast Du jetzt pfändbares Einkommen?
Dann riskierst Du Deine RSB, sollte ein Gläubiger davon erfahren und einen Versagungsantrag stellen.

Hast Du eh kein pfändbares Einkommen, ist es m.W. egal.

Wenn es nur zwei Monate sind, dann könntest Du den Betrag, den der IV bekommt (sich nimmt), vielleicht "freiwillig" nachzahlen ? Damit kein "Schaden" entsteht und kein Anlaß für einen Versagungsgrund gegeben ist.
Doch, ich habe pfändbares Einkommen. Aber ich weiß auch langsam nicht mehr weiter, wie wir die Betreuung organisieren sollen :cry:

Re: Teilzeit zur Kinderbetreuung wg. Corona?

Verfasst: 16. Apr 2020, 08:11
von caffery
Naja, es gibt durchaus Einzelrechtsprechung zum Thema Kinderbetreuung und Auswirkungen auf die Erwerbsobliegenheit in "normalen" einigermaßen vergleichbaren Konstellationen die für Dich sprechen würde. Ich kann mir vorstellen, dass diese im Ernstfall helfen könnte - zumal die aktuelle Situation ja einzigartig ist.

Aber eben weil sie einzigartig ist, gibt es da keine echten Vergleichsmöglichkeiten. Ich persönlich kann mir nur schwer vorstellen, dass ein deutscher Richter bei so einer Geschichte auf Versagung wegen masseschädigendem Verhalten entscheiden würde. Aber ich stecke ja nicht drin und es haben schon so einige Richter Zeug abgewortet, das ich nie für möglich gehalten hätte.
Gläubiger denen die Situation diesbezüglich wurscht ist und die es mal versuchen könnten, gibt es mit deutlich höherer Wahrscheinlichkeit.

Also: Versprechen kann Dir keiner was. Meine persönliche Meinung habe ich ja geschrieben - aber ob diese im Ernstfall hilft weiß ich auch nicht;)

Re: Teilzeit zur Kinderbetreuung wg. Corona?

Verfasst: 16. Apr 2020, 08:54
von Witwe Bolte
Wenn Du jetzt noch im eröffneten Verfahren bist, dann dauert es bis zur RSB vermutlich noch ne Weile.
Deswegen würde ich jetzt alles so gut es geht schriftlich dokumentieren (kein KiGa-Platz, Home-Office usw), damit Du für den Fall der Fälle (in ein paar Jahren) ggf. gerüstet bist.

Und dann würd ich es einfach drauf ankommen lassen, ob tatsächlich ein Versagungsantrag gestellt wird.
Was ich nicht weiß: Kann man es dann immer noch heilen, in dem die Summe nachgezahlt wird ?
Kommt wahrscheinlich auf den Richter an.
Und da gilt, was auch caffery sinngemäß sagt:
"Vor Gericht und auf Hoher See ist man in Gottes Hand."
Heißt: Keiner weiß vorher, wie es nachher ausgeht.

Viel Glück!

Re: Teilzeit zur Kinderbetreuung wg. Corona?

Verfasst: 16. Apr 2020, 11:12
von Graf Wadula
Ich glaube tatsächlich, dass in diesem Fall die "Panik" unberechtigt ist. Um voll arbeiten zu können müsste die TE eine Möglichkeit haben, das Kind unterzubringen. Das ist doch in der jetzige Zeit völlig unrealistisch. Und ob überhaupt eine Vollzeitstelle (oder 32-Stunden-Stelle) bei einem Kindergartenkind nicht eh überobligatorisch ist, wäre ja auch schon zu hinterfragen. Davon abgesehen, dass Versagungsanträge auf Grund von nicht angemessener Tätigkeit eh die Ausnahme sind. Aber gute Idee ist es, das alles etwas zu protokollieren, damit man später auch die Einzelheiten weiß.