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Konto umwandeln

Verfasst: 11. Apr 2020, 12:52
von habwiederwas
Hallo,

da ich nun meine Restschuldbefreiung erhalten habe folgende Frage(n):

1. mein Konto ist ein P-Konto ohne Pfändung. Umwandeln in ein "normales" Konto?
2. soll ich die Bank über das Ende der INsolvenz informieren, oder erfahren die das sowieso?

Gruß habwiederwas

Re: Konto umwandeln

Verfasst: 11. Apr 2020, 13:01
von caffery
habwiederwas hat geschrieben: 11. Apr 2020, 12:52 1. mein Konto ist ein P-Konto ohne Pfändung. Umwandeln in ein "normales" Konto?
Ja wieso denn nicht? Es sei denn, du hegst nostalgische Gefühle für Dein P-Konto.
habwiederwas hat geschrieben: 11. Apr 2020, 12:52 2. soll ich die Bank über das Ende der INsolvenz informieren, oder erfahren die das sowieso?
Ne und juckt die auch nicht. Der Beschlag sollte ja schon lange runter sein.

Re: Konto umwandeln

Verfasst: 14. Apr 2020, 11:50
von arreis
Die Bank meiner Frau möchte, warum auch immer, eine Kopie der RSB bzw. eine Benachrichtigung des TH.

Re: Konto umwandeln

Verfasst: 14. Apr 2020, 14:10
von Witwe Bolte
Sind da wirklich keine Altpfändungen ?
Warum ist es dann überhaupt noch ein P-Konto ?
Wäre im Inso-Verfahren doch eigentlich nicht nötig
(weil der IV doch sowieso 'den Daumen drauf' hat)

Zur Sicherheit würde ich es mir von der Bank vorher schriftlich geben lassen,
dass da wirklich keine Pfändung vorliegt.

Re: Konto umwandeln

Verfasst: 14. Apr 2020, 14:28
von habwiederwas
Ich habe das Konto kurz vor der Insovenz eröffnet, und kurz vor Beginn der Inso in ein P-Konto umwandeln lassen.
Da können doch eigentlich keine Pfändungen darauf sein, da ja alle Altschulden durch die Restschuldbefreiung nicht mehr existieren, und Neuschulden während der Inso habe ich keine gemacht.

Re: Konto umwandeln

Verfasst: 14. Apr 2020, 14:31
von insolaner
warum hast Du dann ein P-Konto draus gemacht? Ich würde ja damit warten, bis die erste Pfändung aufschlägt, den Puffer hat man ja...

Re: Konto umwandeln

Verfasst: 14. Apr 2020, 14:51
von habwiederwas
Wurde mir damals von der Schuldenberatung so empfohlen

Re: Konto umwandeln

Verfasst: 14. Apr 2020, 14:53
von tidus82
habwiederwas hat geschrieben: 14. Apr 2020, 14:28 Da können doch eigentlich keine Pfändungen darauf sein, da ja alle Altschulden durch die Restschuldbefreiung nicht mehr existieren, und Neuschulden während der Inso habe ich keine gemacht.
Also da würde ich vorsichtig sein - wenn vor der Insolvenz eine Pfändung drauf war wird diese durch die Insolvenz nur "ruhend" gestellt, weil die Insolvenz Vorrang hat.
Ich würde mir - bevor du es wieder rückumwandelst kurz bestätigen lassen, dass dort keine Pfändung drauf ist. Und dann ab die Post, wieder zurück wandeln.

Re: Konto umwandeln

Verfasst: 14. Apr 2020, 15:01
von Witwe Bolte
habwiederwas hat geschrieben: 14. Apr 2020, 14:28 ...
Da können doch eigentlich keine Pfändungen darauf sein, da ja alle Altschulden durch die Restschuldbefreiung nicht mehr existieren
...
Doch, die Schulden existieren ja weiterhin
(und wenn Du einen Deiner Gläubiger richtig lieb hast, darfst Du ihm auch was zurückzahlen),
nur der Gläubiger selbst hat keine "Zwangsmittel" mehr, um an sein Geld zu kommen.

Ich würde rein vorsorglich ("gebranntes Kind ...") der Bank den RSB-Beschluß zukommen lassen und um Bestätigung bitten, dass keine Pfändung vorliegt und erst nach der Antwort das "P-" ggf. streichen lassen.

Aber wenn Du (noch) glaubst, dass Bänker sich an Recht+Gesetz halten, dann muss man auch nicht (über-?) vorsichtig sein.

Re: Konto umwandeln

Verfasst: 14. Apr 2020, 15:58
von habwiederwas
Wie würdet ihr das gegenüber der Bank formulieren, das man wissen möchte ob auf dem Konto eine Pfändung existiert.
Nicht das ich schlafende Hunde bei der Bank wecke, und mir nachher noch warum auch immer, das Konto gekündigt wird.
Bin da halt sehr ängstlich und vorsichtig geworden!