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Beschluss zur Restschuldbefreiuung endgültig?
Verfasst: 26. Mär 2020, 18:17
von Irgendwo
Hallo,
ich muss leider noch einmal eine blöde Frage stellen. Die Frist zur Anhörung meiner RSB endete am 12.03.2020. Ich habe mich die Tage beim Amtsgericht gemeldet, da sagte mir die freundliche Dame, dass am 13.03.2020 die Restschuldbefreiung erging, aber noch kein Beschluss erstellt sowie die Bekanntmachung noch nicht veröffentlich wurde. Der Grund hierfür liegt u. a. im derzeitgen Krankenstand. Das kann ich absolut nachvollziehen. Dennoch läuft beim Gericht weiterhin alles auf Hochtouren, ich sehe jeden Tag mindestens 5-6 Seiten an Bearbeitungen auf den Bekanntmachungen. Nun meine Frage: Wenn der Beschluss nun fertiggestellt ist und auf den Bekanntmachungen veröffentlich wurde, ist das dann endgültig? Kann ich diesen Beschluss dann an meinen Arbeitgeber weiterleiten, damit die Lohnabtretung herausgenommen wird bzw. ich vom Treuhänder den Neuerwerb ausgezahlt bekomme? Oder gibt's dann nochmals Fristen, etc., die das Ganze weiter hinauszögern? Ich würde nämlich gern ab Ende April über mein volles Gehalt wieder verfügen und mir den Neuerwerb, immerhin 4-stellig, wieder auszahlen lassen. Das hieße, bis Anfang/Mitte April müsste alles "durch" sein.
Danke Euch im Voraus und: bleibt gesund!
Re: Beschluss zur Restschuldbefreiuung endgültig?
Verfasst: 26. Mär 2020, 19:41
von imker
Die Erteilung der Restschuldbefreiung bewirkt nicht das Ende der Gehaltsabtretung gem. Anlage 3 des ursprünlichen Antrages (287 InsO??? so genau weiß ich das nicht auswendig). also ist die Rechtskraft "belanglos" für "mehr" Geld vom Arbeitgeber. Der hat auf die maximal 6 Jahre "Dauer" zu achten und beim Rechnen hilft das Gericht nicht. Wenn die RSB nach 60 Monate/5 Jahren erteilt wird, ist das "anders" - dafür ist ein gerichtlicher Beschluss erforderlich, der nie genau nach 5 Jahren vorliegt - das Problem, dass das Geld noch zum TH geht, wird dadurch aufgefangen, dass er das dann nachträglich wieder an den ehemaligen Schuldner ausgekehr wird - das könnte irgendwie bei 300a InsO nachzulesen sein.
Was nützt Dir dieser Zusammenhang der §§?? Du hast es doch geschafft und eine Erklärung für die fehlende Veröfentlichung erhalten - dass da viele andere Veröffentlichungen zu lesen sind, heißt doch nicht, dass der Krankenstand in der für Dich zustände Sachbearbeiterunde erlogen wurde.....
Re: Beschluss zur Restschuldbefreiuung endgültig?
Verfasst: 26. Mär 2020, 20:04
von Graf Wadula
Da kann ich Imker nur zustimmen. Sie haben die pfändbaren Beträge für einen Zeitraum von 6 Jahren ab Eröffnung abgetreten. Selbst wenn Ihnen die RSB versagt werden würde, ist die Abtretung passé. Jedenfalls dann, wenn Sie die RSB nach normalen 6 Jahren erhalten. Alles weitere hat ja imker ausgeführt (naja, das vorherige auch, aber vielleicht überzeugt es mehr, wenn 2 das schreiben
).
Re: Beschluss zur Restschuldbefreiuung endgültig?
Verfasst: 26. Mär 2020, 20:29
von Irgendwo
Danke für Eure Antworten, aber leider verstehe ich nur Bahnhof.
Ich habe die vorzeitige RSB nach 5 Jahren beantragt. Verfahrenkosen etc. sind beglichen, das ging auch aus dem Abschlussbericht des TH hervor. Meine Intention ist folgende: Die Abtretung endete am 02.01.2020, das heißt, die Lohnabtretung ab diesem Zeitpunkt wird durch den TH verwaltet und ab Beschluss wieder an mich ausgekehrt. Das heißt für Januar bis aktuell März 2020. So sagte es mir zumindest mein TH.
Mir ist nur wichtig, dass der Beschluss, der dann ergeht, also das, was ich in den Händen halte, den AG dazu "befugt", die Lohnabtretung zu beenden und mir, bestensfalls ab 04/20, den vollen Lohn auszuzahlen.
Entschuldigt mein Unwissen, aber es ist eine MIschung aus Ungeduld und Besorgnis.-
Re: Beschluss zur Restschuldbefreiuung endgültig?
Verfasst: 26. Mär 2020, 20:35
von Irgendwo
P.S. Dass etwas erlogen wurde, behaupte ich auch nicht. Ich habe hohe Achtung davor, dass die Rechtspfleger ihr Tunlichstest tun. Ich wollte damit nur anmerken, dass das Insolvenzgericht weiterhin arbeitet und nicht auf 0 liegt.
Re: Beschluss zur Restschuldbefreiuung endgültig?
Verfasst: 26. Mär 2020, 20:42
von Graf Wadula
Ja ok, dann lagen wir falsch. Sie müssen tatsächlich bis zur Rechtskraft abführen und dann bekommen sie das zuviel gezahlte zurück. Hinsichtlich der Endgütligkeit wird das unterschiedlich gesehen. Einige Gerichte veröffnetlichen erst bei Rechtskraft. Aber das ist bei jedem Gericht unterschiedlich. Für sie natürlich Mist, dass jetzt noch der Virus dazwischen gekommen ist und viele Gerichte auf absoluten Notbetrieb heruntergefahren sind. Sie müssen wohl oder übel jetzt noch die Zeit durchstehen und hoffen
Re: Beschluss zur Restschuldbefreiuung endgültig?
Verfasst: 26. Mär 2020, 20:46
von Irgendwo
Graf Wadula hat geschrieben: ↑26. Mär 2020, 20:42
Ja ok, dann lagen wir falsch. Sie müssen tatsächlich bis zur Rechtskraft abführen und dann bekommen sie das zuviel gezahlte zurück. Hinsichtlich der Endgütligkeit wird das unterschiedlich gesehen. Einige Gerichte veröffnetlichen erst bei Rechtskraft. Aber das ist bei jedem Gericht unterschiedlich. Für sie natürlich Mist, dass jetzt noch der Virus dazwischen gekommen ist und viele Gerichte auf absoluten Notbetrieb heruntergefahren sind. Sie müssen wohl oder übel jetzt noch die Zeit durchstehen und hoffen
Okay. Und sollte mir bspw. nächste Woche der Beschluss schriftlich zukommen, kann ich den dann an den AG weiterleiten? Oder kommt danach noch etwas "Endgültiges"?
Re: Beschluss zur Restschuldbefreiuung endgültig?
Verfasst: 27. Mär 2020, 11:12
von Graf Wadula
Der Beschluss ist das "Endgültige".