Gläubiger während WVP ein Angebot machen
Verfasst: 16. Mär 2020, 12:37
Hallo zusammen,
heute habe ich mal eine Frage in eigener Sache:
Ich selbst befinde mich in der WVP und darf ja den Gläubigern keinen Vorteil verschaffen.
Ich habe jedoch einen einzigen Gläubiger, der in der Schufa steht mit einer Forderungshöhe von knapp 800 Euro. Der Gläubiger meldet auch jedes Jahr fleißig den aktuellen Forderungsstand.
Nachdem die RSB erteilt wird gibt es ja aktuell noch die Regelung, dass diese mit 3 Jahren weiter in der Schufa steht. Dazu natürlich auch die - durch die RSB - erledigten Forderungen. (Ob das ganze für laufende Verfahren auch auf 1 Jahr runter gekürzt wird steht ja aktuell in den Sternen).
Nun könnte doch meine Freundin diesem Gläubiger theoretisch ein Angebot zur Abgeltung aller wechselseitigen Ansprüche gegen mich und die Zusendung des Titels gegen einmalige Zahlung von 65 Euro zu senden? (RSB voraussichtlich Juni 2022, bisher keine pfändbare Masse generiert). Spatz Hand, Vogel Dach und so. Voraussichtlich kommt auch nix weiter in der WVP dabei rum.
Da dies mein einziger negativer Eintrag ist (bis auf die WVP / Inso) könnte ich mir vorstellen, dass ich dadurch durchaus bei der Schufa "schneller" wieder als "zuverlässig" geführt werde. Außerdem müsste ich dann dem Titel nicht mehr hinterherrennen (ich weiß, die können damit eh nix mehr machen).
Mir ist bewusst, dass ich dieses Angebot nicht unterbreiten darf, sondern dies durch z.Bsp. meine Freundin kommen muss. Ist dies so korrekt?
Und was haltet ihr grundsätzlich von dieser Idee? Bin ich da vielleicht einfach nur auf einem falschen Dampfer und "glaube" nur, dass die Schufa da eventuell "nett" ist?
Vielen Dank!
heute habe ich mal eine Frage in eigener Sache:
Ich selbst befinde mich in der WVP und darf ja den Gläubigern keinen Vorteil verschaffen.
Ich habe jedoch einen einzigen Gläubiger, der in der Schufa steht mit einer Forderungshöhe von knapp 800 Euro. Der Gläubiger meldet auch jedes Jahr fleißig den aktuellen Forderungsstand.
Nachdem die RSB erteilt wird gibt es ja aktuell noch die Regelung, dass diese mit 3 Jahren weiter in der Schufa steht. Dazu natürlich auch die - durch die RSB - erledigten Forderungen. (Ob das ganze für laufende Verfahren auch auf 1 Jahr runter gekürzt wird steht ja aktuell in den Sternen).
Nun könnte doch meine Freundin diesem Gläubiger theoretisch ein Angebot zur Abgeltung aller wechselseitigen Ansprüche gegen mich und die Zusendung des Titels gegen einmalige Zahlung von 65 Euro zu senden? (RSB voraussichtlich Juni 2022, bisher keine pfändbare Masse generiert). Spatz Hand, Vogel Dach und so. Voraussichtlich kommt auch nix weiter in der WVP dabei rum.
Da dies mein einziger negativer Eintrag ist (bis auf die WVP / Inso) könnte ich mir vorstellen, dass ich dadurch durchaus bei der Schufa "schneller" wieder als "zuverlässig" geführt werde. Außerdem müsste ich dann dem Titel nicht mehr hinterherrennen (ich weiß, die können damit eh nix mehr machen).
Mir ist bewusst, dass ich dieses Angebot nicht unterbreiten darf, sondern dies durch z.Bsp. meine Freundin kommen muss. Ist dies so korrekt?
Und was haltet ihr grundsätzlich von dieser Idee? Bin ich da vielleicht einfach nur auf einem falschen Dampfer und "glaube" nur, dass die Schufa da eventuell "nett" ist?
Vielen Dank!