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Pfändbarer Anteil bei monatsanteiliger Lohnersatzleistung

Verfasst: 7. Mär 2020, 17:49
von Käsebrot
Hallo,
weiß zufällig jemand, wie es sich in folgendem Fall verhält?

Ich habe im Januar für 5 Tage Verletztengeld erhalten. Leider hat es die BG bis heute nicht geschafft, das Nebeneinkommen dazuzurechnen, aber das ist erstmal zweitrangig.

Nun müsste ich vom VG ja noch den pfändbaren Anteil bezahlen. Nach dem, was mein AG abgeführt hat, übersteigt der Rest jedoch die Summe des ausgezahlten VG :shock:

Wie berechne ich denn nun den tatsächlich pfändbaren Anteil? Und wer kommt für die Differenz auf? Ich seh es halt echt nicht ein jetzt büßen zu müssen, weil mein AG nach wie vor mit dem Softwarefehler argumentiert.

Danke für kreative Vorschläge :mrgreen:

Re: Pfändbarer Anteil bei monatsanteiliger Lohnersatzleistung

Verfasst: 8. Mär 2020, 09:54
von arreis
Hallo!

Darf ich mal kurz fragen wie es sich mit dem VG verhält, habe so etwas im Zusammenhang mit der BG noch nie gehört?

Wenn ich das richtig sehe, hätte das VG nichts mit Deinem Lohn zutun, es würde sich in dem Fall ja um eine Versicherungsleistung handeln, die dann eventuell sogar voll in die Masse abgeführt werden müsste.

Re: Pfändbarer Anteil bei monatsanteiliger Lohnersatzleistung

Verfasst: 8. Mär 2020, 18:50
von Käsebrot
Hallo,
das Verletztengeld ist eine Lohnersatzleistung wie das Krankengeld. Letzteres ist genauso pfändbar wie das normale Gehalt.

Re: Pfändbarer Anteil bei monatsanteiliger Lohnersatzleistung

Verfasst: 8. Mär 2020, 20:20
von arreis
Praktisch also die Lohnfortzahlung nach 6 Wochen?

Wenn ja, dann wird das so gehandhabt wie die Pfändung des Lohnes.

Re: Pfändbarer Anteil bei monatsanteiliger Lohnersatzleistung

Verfasst: 8. Mär 2020, 20:39
von Käsebrot
Lohnersatzleistung nach Ende der Lohnfortzahlung. Wie das gehandhabt wird, weiß ich ja, die Frage ist aber, wie wird das berechnet, wenn ich nur fünf Tage VG erhalten und den Rest des Monats mein ganz reguläres Gehalt?

Mein AG hat mit einem fiktiven Einkommen von (vermutlich) 30 Tagen das pfändbare Einkommen auf 25 Tage reduziert und dann abgeführt. Das VG müsste ich somit also addieren und dann die Differenz abführen.

Da die Rechnung meines AG aber ja schon seit Monaten nicht stimmt, kommt ein Betrag zustande der höher ist als das VG, welches mir ausgezahlt wurde. Das wiederum kann ich nicht ganz nachvollziehen und sehe es auch nicht ein, das bezahlen zu müssen. Das VG beträgt nur 80% von meinem Gehalt, wird aber genauso behandelt wie das Gehalt. Sprich, grob überschlagen müsste ich 200€ (entspricht 2/3 der Auszahlung) abdrücken.

Re: Pfändbarer Anteil bei monatsanteiliger Lohnersatzleistung

Verfasst: 8. Mär 2020, 21:44
von imker
...ich kann mir gut vorstellen, dass das Verletztengeld von der Krankenkasse bisher nicht gepfändet wurde und daher ungekürzt ausgezahlt werden wird....ich hoffe für Dich, dass von nicht auch noch von der Monatstabelle auf die Tagestabelle gewechselt wird - dann ist alles heillos durcheinander

Re: Pfändbarer Anteil bei monatsanteiliger Lohnersatzleistung

Verfasst: 8. Mär 2020, 21:56
von Käsebrot
Das Verletztengeld wurde unkastriert ausgezahlt, das weiß ich.

Ich war der Meinung, dass alle pfändbaren Anteile meiner Einkommen im Januar zusammengerechnet werden und dann erfolgt die Pfändung laut Tabelle.

Wenn ich das also mache, dann komme ich auf einen Betrag X. Dann sehe ich, wie viel bereits gezahlt wurde und eben diese Differenz liegt höher, als das, was mir an VG gezahlt wurde :shock: