Seite 1 von 1

Stellungnahme des Schuldners zum RSB-Verfahren?

Verfasst: 27. Feb 2020, 20:04
von Irgendwo
Hallöchen.

ich muss leider ein Thema wegen dieser kleinen Frage eröffnen, tut mir leid. :cry:

Auf Insolvenzbekanntmachungen steht ja folgendes geschrieben:

"[...] ist über die vorzeitige Erteilung der beantragten Restschuldbefreiung zu entscheiden. Die Insolvenzgläubiger, der Treuhänder und der Schuldner haben Gelegenheit, schriftlich bis zum 12.03.2020 beim [Amtsgericht] unter Angabe des Aktenzeichens Stellung zu nehmen sowie Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gemäß §§ 296, 297, 298 InsO beim Insolvenzgericht einzureichen.[...]"

Ich als Schuldner muss jetzt aber nicht zwingend reagieren, oder? Klar, ich möchte keinen Versagungsantrag stellen (:D) aber wenn ich anderweitig auch keine Stellung beziehen möchte, bleibe ich einfach still, richtig?

Liebe Grüße

Re: Stellungnahme des Schuldners zum RSB-Verfahren?

Verfasst: 27. Feb 2020, 20:41
von Blecheimer
Richtig, Du musst nichts tun.

Falls wider erwarten Post vom Gericht kommt, musst Du ggfs. natürlich reagieren. Aber nicht auf die Veröffentlichung.

Re: Stellungnahme des Schuldners zum RSB-Verfahren?

Verfasst: 27. Feb 2020, 21:17
von Irgendwo
Super, vielen Dank. :)