Stellungnahme des Schuldners zum RSB-Verfahren?

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Irgendwo
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Stellungnahme des Schuldners zum RSB-Verfahren?

Beitrag von Irgendwo »

Hallöchen.

ich muss leider ein Thema wegen dieser kleinen Frage eröffnen, tut mir leid. :cry:

Auf Insolvenzbekanntmachungen steht ja folgendes geschrieben:

"[...] ist über die vorzeitige Erteilung der beantragten Restschuldbefreiung zu entscheiden. Die Insolvenzgläubiger, der Treuhänder und der Schuldner haben Gelegenheit, schriftlich bis zum 12.03.2020 beim [Amtsgericht] unter Angabe des Aktenzeichens Stellung zu nehmen sowie Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gemäß §§ 296, 297, 298 InsO beim Insolvenzgericht einzureichen.[...]"

Ich als Schuldner muss jetzt aber nicht zwingend reagieren, oder? Klar, ich möchte keinen Versagungsantrag stellen (:D) aber wenn ich anderweitig auch keine Stellung beziehen möchte, bleibe ich einfach still, richtig?

Liebe Grüße
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Re: Stellungnahme des Schuldners zum RSB-Verfahren?

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Hi Irgendwo,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Stellungnahme des Schuldners zum RSB-Verfahren?" geschaut?
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Blecheimer
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Re: Stellungnahme des Schuldners zum RSB-Verfahren?

Beitrag von Blecheimer »

Richtig, Du musst nichts tun.

Falls wider erwarten Post vom Gericht kommt, musst Du ggfs. natürlich reagieren. Aber nicht auf die Veröffentlichung.
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Irgendwo
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Registriert: 23. Dez 2019, 16:54

Re: Stellungnahme des Schuldners zum RSB-Verfahren?

Beitrag von Irgendwo »

Super, vielen Dank. :)
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