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Restschuldbefreiung erteilt und trotzdem eine Frage....

Verfasst: 8. Feb 2020, 14:40
von max2019
Hallo liebe Forumsgemeinde,

auch ich habe es endlich seit Oktober 2019 hinter mir. Mir wurde somit die Restschuldbefreiung in 10/2019 erteilt. (Es wurde von mir Antrag auf Verkürzung 5 Jahre gestellt).
Meine Insolvenz begann in 08/2014, Aufgehoben wurde das Verfahren (§200) in 10/2016 und schliesslich die Restschuldbefreiung in 10/2019 rechtskräftig erteilt. In der gesamten Zeit wurde rechtmässig mein Lohn abgetreten, vor der Aufhebung nach § 200 des Insolvenzverfahrens wurde sogar wegen Umzugs eine Kaution eingenommen sowie sämtliche Steuerguthaben vereinnahmt. Soweit ist ja alles gut und normal. Seit Beginn der Insolvenz ( 08/2014) bestand ein VWL-Sparvertrag über mein Arbeitgeber. Dieser konnte aber wohl von dem Insolvenzverwalter/Treuhänder damals nicht einfach aufgelöst werden (VWL Sperrfristen). So wurde ab der ersten Auszahlperiode (2016) die Nachtragsverteilung über den Auszahlbetrag angeordnet und zur Masse gezogen. Alles soweit korrekt.
Meine Frage diesbezüglich lautet:

Im November 2019 wurde mir auf telefonischer Nachfrage beim Treuhänder (Sekretärin) der mir zustehenden Neuerwerb (aus der Lohnpfändung) ausbezahlt.( Erteilung der Restschuldbefreiung 10/2019 auf Rückwirkend 08/2019 (5 Jahre))
Mir hatte die Sekretärin noch am Telefon gesagt das Sie noch die Nachtragsverteilung beim Gericht beantragen werde wegen den VWL für die nächsten Jahre. Verstehe das nicht. Geht das überhaupt?
Mein Verfahren wurde doch beendet und die Restschuldbefreiung mit Rechtskraft versehen. Der Treuhänder ist doch gar nicht mehr im Amt, oder? Bei der Erteilung der Restschuldbefreiung stand nichts von Anordnung einer Nachtragsverteilung.
Bisher ist wohl noch nichts passiert weder Post vom Amtsgericht noch in den Insolvenzbekanntmachungen steht etwas. Der nächste Auszahtermin ist in diesem Jahr in 06/2020.
Bin irgendwie total verwierrt wegen dieser Aussage....... Hoffe auf Infos von Euch...........
Danke schon mal im vorraus........
Gruß
Max 2019

Re: Restschuldbefreiung erteilt und trotzdem eine Frage....

Verfasst: 8. Feb 2020, 15:27
von imker
Das "Vorschriftenwesen" dazu ist besonders unklar
die "Gefahr, dass das passiert ist mE größer als 50%
sollte so ein Beschluss kommen, auf die RM-Belehrung achten
hier was zum Einlesen

https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 00633.html
https://www.rechtslupe.de/stichworte/na ... verteilung

Re: Restschuldbefreiung erteilt und trotzdem eine Frage....

Verfasst: 8. Feb 2020, 15:36
von caffery
max2019 hat geschrieben: 8. Feb 2020, 14:40 vor der Aufhebung nach § 200 des Insolvenzverfahrens wurde sogar wegen Umzugs eine Kaution eingenommen sowie sämtliche Steuerguthaben vereinnahmt.
Das ist ja auch ärgerlich. BGH Beschluss v. 16.03.2017 - IX ZB 45/15 kam da wohl ein kleines bisschen zu spät. Wobei die Nummer mit der Kaution auch vorher schon massiv umstritten war.