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Arbeitgeber hat zu wenig an die Masse abgeführt
Verfasst: 31. Jan 2020, 22:10
von Lieschenmüller
N'abend.
Es scheint , dass Steuerbüro meines Arbeitgebers hat aus irgendeinem Grund zu wenig an die Masse abgeführt.
Ich habe jedoch immer nur den Korrekten unpfändbaren Betrag bekommen.
Wer muss jetzt für das Defiziet aufkommen. Muss ich nachzahlen oder muss das Steuerbüro das machen?
Re: Arbeitgeber hat zu wenig an die Masse abgeführt
Verfasst: 1. Feb 2020, 00:14
von insolaner
Gegenfrage: wo ist denn die Differenz versandet? Wenn Du lediglich das Dir zustehende bekommen hast, andererseits aber zu wenig abgeführt wurde, scheint da ja eine Differenz zu sein?!
Re: Arbeitgeber hat zu wenig an die Masse abgeführt
Verfasst: 1. Feb 2020, 00:30
von Lieschenmüller
Das ist eine gute Frage. Die Personalabteilungsdame hat mir erstmal nur mitgeteilt, dass es eine Differenz gibt. Sie hat am 13.02. ein Gespräch mit dem Steuerbüro und hat von meiner IV eine Aufstellung angefordert, wann und wie viel zu wenig bezahlt wurde.
Das Steuerbüro hat eh schon seit August zu wenig abgeführt, da sie einen Betrag von einer Rente benutz haben, der im Zusammenrechnungsbeschluss stand, obwohl ich ihnen und meinem Arbeitgeber die Abrechnungen mit dem richtigen Betrag übersendet habe. So habe ich im Dezember halt etwas von meinem unpfändbaren abgezogen bekommen. Waren nur 35€ und das wusste ich auch. Habs jeden Monat bei meine Personalabteilung angegeben, bis sie es endlich bei dem Steuerbüro gerafft haben.
Ich weiss also im Moment recht wenig. Kann mir auch grad keinen Reim drauf machen. Mir ging es jetzt nur darum, ob ich jetzt wieder dafür herhalten muss oder ob das Steuerbüro dran ist, für seine Fehler zu zahlen.
Re: Arbeitgeber hat zu wenig an die Masse abgeführt
Verfasst: 1. Feb 2020, 09:27
von arreis
Wenn es so ist, dass auf Deinen Abrechnungen der korrekte Betrag aufgeführt ist und du auch nur den tatsächlich pfändungsfreien Betrag bekommst, haftet in jeden Fall der Drittschuldner, in diesem Fall wohl Dein Arbeitgeber.
Re: Arbeitgeber hat zu wenig an die Masse abgeführt
Verfasst: 1. Feb 2020, 09:30
von caffery
Eigentlich haftet ist der Drittschuldner (Arbeitgeber) für Fehler bei der Betragsberechnung.
Praktisch habe ich aber nicht selten gehört, dass dieser sich das Geld vom Arbeitnehmer wieder holt. Das ist zwar so nicht im Sinne des Erfinders - nur ist die Motivation der Betroffenen verständlicher Weise meistens sehr gering sich dagegen zu wehren.
Re: Arbeitgeber hat zu wenig an die Masse abgeführt
Verfasst: 1. Feb 2020, 12:35
von Lieschenmüller
Oh caffery, da mach dir mal keine Sorgen. Ich habe schon gesagt, dass ich nicht dazu bereit bin nochmal für die inkompetenz des Steuerbüros auf zu kommen. Sollen sie mal schön den fehlenden Betrag bezahlen. Ich hab ihnen das Handwerkszeug gegeben (Berechnung Weihnachtsgeld, meine Nebeneinnahmen bei Änderung sofort angegeben usw.), irgendwann reichts mal.
Ich warte jetzt mal die Aufstellung der IV an meinen AG ab und dann werde ich mich mit unserer Personalerin dran setzen, das Problem zu finden.
Re: Arbeitgeber hat zu wenig an die Masse abgeführt
Verfasst: 1. Feb 2020, 16:03
von Käsebrot
caffery hat geschrieben: ↑1. Feb 2020, 09:30
Eigentlich haftet ist der Drittschuldner (Arbeitgeber) für Fehler bei der Betragsberechnung.
Praktisch habe ich aber nicht selten gehört, dass dieser sich das Geld vom Arbeitnehmer wieder holt. Das ist zwar so nicht im Sinne des Erfinders - nur ist die Motivation der Betroffenen verständlicher Weise meistens sehr gering sich dagegen zu wehren.
Das funktioniert im ÖD immer ganz wunderbar, bei Falschberechnungen den Schuldner nachzahlen zu lassen. Aber wehe der will was zurück haben, dann geht rückwirkend gar nix...
Re: Arbeitgeber hat zu wenig an die Masse abgeführt
Verfasst: 1. Feb 2020, 16:14
von Witwe Bolte
Wie hier schon gesagt wurde, ist der Arbeitgeber verantwortlich für die korrekte Abrechnung.
Wenn der AG diesen Job an ein Steuerbüro 'geoutsourced' hat (oder wie heisst das in 'neudeutsch'?),
dann ist es Sache des Arbeitgebers, einen möglichen 'Schaden' mit 'dem Steuerbüro' zu klären.
'Normal' steht meines Wissens in solchen Verträgen (zwischen Steuerbüro und Arbeitgeber):
"Wir übernehmen keine Haftung für ..."
Ist ja irgendwie auch klar:
- der Arbeitgeber überweist in aller Regel an seine Arbeitnehmer gem. Abrechnung des Steuerbüros
- der Arbeitgeber überweist iaR an einen IV gem. Abrechnung des Steuerbüros,
also verbleibt eine mögliche Differenz auch beim Arbeitgeber.
Zumal die Daten zur Abrechnung des Steuerbüros ja vom Arbeitgeber kommen müssen.
Für eine korrekte Berechnung des pfändbaren Anteil vom Gehalt sollte das Steuerbüro allerdings eine funktionierende Software haben ... das macht man heutzutage doch nicht mehr 'freihändig' ...
Der Ansprechpartner für den Arbeitnehmer ist und bleibt der Arbeitgeber,
doch es macht ja auch Sinn, gemeinsam (AN+AG) den 'kurzen Dienstweg' (zum Steuerbüro) zu wählen, wenn irgendwo Sand im Getriebe ist.
Re: Arbeitgeber hat zu wenig an die Masse abgeführt
Verfasst: 5. Mär 2020, 16:35
von Käsebrot
Hallo,
sorry für‘s Dazwischenquäken: gilt in dem o. g. Fall der §840 ZPO? Oder ein anderer? Welcher ist das?
Nachdem meine Abrechnungen ja weiterhin nicht stimmen, muss ich da jetzt mal mit etwas mehr gesetzlichem Gewicht ausholen
Edit: es geht mir um die Drittschuldnerhaftung.