Gültigkeit eines Beschlusses
Verfasst: 29. Jan 2020, 20:09
Sorry wenn ich nerve, aber mein AG ist leider etwas hartnäckig
Also ich habe Ende September beantragt, dass mein Nebeneinkommen nur zur Hälfte berücksichtigt werden darf. Telefonisch teilte mir ein Anwalt für Insolvenzrecht mit, dass dieser Beschluss ab Antragstellung wirkt, sprich ab September.
Mein AG wiederum ist der Auffassung, dass rückwirkend schon mal gar nichts berücksichtigt werden kann. Ich sehe mich schon einen Antrag ans Gericht stellen für einen Beschluss, dass der andere Beschluss ab September zu berücksichtigen ist und zwar unabhängig von seinem Ausstellungsdatum.
Gibt es irgendwo einen Passus in der InsO, der ZPO oder von mir aus auch der Bibel, aus dem hervorgeht, dass es so ist, wie der RA sagte? Oder bin ich da wieder auf das Unwohlwollen meines AG angewiesen? Dessen Anwalt ist halt auch so ein Rechtsverdreher
Danke im Voraus!
Also ich habe Ende September beantragt, dass mein Nebeneinkommen nur zur Hälfte berücksichtigt werden darf. Telefonisch teilte mir ein Anwalt für Insolvenzrecht mit, dass dieser Beschluss ab Antragstellung wirkt, sprich ab September.
Mein AG wiederum ist der Auffassung, dass rückwirkend schon mal gar nichts berücksichtigt werden kann. Ich sehe mich schon einen Antrag ans Gericht stellen für einen Beschluss, dass der andere Beschluss ab September zu berücksichtigen ist und zwar unabhängig von seinem Ausstellungsdatum.
Gibt es irgendwo einen Passus in der InsO, der ZPO oder von mir aus auch der Bibel, aus dem hervorgeht, dass es so ist, wie der RA sagte? Oder bin ich da wieder auf das Unwohlwollen meines AG angewiesen? Dessen Anwalt ist halt auch so ein Rechtsverdreher
Danke im Voraus!