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Kollege kann doch die vorzeitige RSB beantragen oder?
Verfasst: 7. Dez 2018, 08:46
von Tombay1969
Hallo ich hab eine frage, ein Kollege hat heute bescheid bekommen das er in die schlussverteilung kommt,( die eröffnung war am 16.12.2015 ). ,Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 19.102,66 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 13.813,20 EUR zur Verfügung. es hat sich was hingezogen, denn am 16.12 jetzt in diesem jahr sind seine 3 Jahre voll. Jetzt bekommt der iv ja von den 13.813, 20 noch 40% oder? Kann der Kollege jetzt nicht trotzdem die vorzeitige rsb beantragen? Das müsste doch reichen oder? Die gerichtskosten sollte auch schon abbezahlt sein.sein IV gibt dem Kollegen leider keine Hilfe was er ja auch nicht tun muss, der Kollege hatte den IV gefragt was er noch zahlen muss um die vorzeitige RSB zu bekommen? Die Antwort war, das er dies nicht ausrechnen muß, das ist nicht seine Aufgabe. Also der IV wird ihn nicht ein bisschen helfen. Bei mir war das anders, man hat mich sogar angeschrieben das mir summe x fehlt um die vorzeitige RSB zu erhalten. Also ich meine der Kollege könnte an das gericht schreiben das er die vorzeitige RSB beantragen möchte oder?
Re: Kollege kann doch die vorzeitige RSB beantragen oder?
Verfasst: 7. Dez 2018, 09:23
von tidus82
Ich habe noch nie so eine Berechnung durchgeführt, weil ich nichtmal annähernd in den Genuss der 35% komme. Da gibt es aber den Link, den der liebe imker gepostet hat:
https://www.infodienst-schuldnerberatun ... -3-jahren/
Da ist ein Berechnungstool, was man dafür nutzen kann
Wenn ich die Zahlen da einfach mal so rein knalle und behaupte das Verfahren war 36 Monate offen, dann hat er an reinen Kosten für IV + Gericht ~9500 Euro. Also knappe 4000 Euro zur Ausschüttung an die Gläubiger.. :/
Heißt dass es ungefähr 22% an Quote ist..
So.. und jetzt kommt ihr - hab ich das jetzt richtig gemacht?
Blöd ist wirklich, dass der IV nichts dazu sagt.. :/ Einen Antrag ins Blaue hinein wird nichts bringen - du musst nachweisen bzw. glaubhaft machen, dass die Quote erfüllt ist.
Re: Kollege kann doch die vorzeitige RSB beantragen oder?
Verfasst: 7. Dez 2018, 09:33
von Tombay1969
Danke für deine Antwort, ja es ist blöd das der iv gar nichts sagt darüber. Er bekommt ja jetzt heute oder morgen post vom Gericht, da steht ja drin was bisher gezahlt worden ist usw. Die Verfahrenskosten dürften bei 1950€ liegen, 40% bekommt der IV, der Kollege muß doch dem IV trotzdem nochmal kontaktieren ob er die 35% quote erreicht hat und den Antrag stellen kann oder?
Re: Kollege kann doch die vorzeitige RSB beantragen oder?
Verfasst: 7. Dez 2018, 09:38
von tidus82
sicher mit den Verfahrenskosten?
Laut der Berechnungstabelle dürften die bummelig um die 1100 Euro liegen.
Ja, na klar wäre es immer besser, wenn der IV das bestätigt, dass die Kosten gedeckt sind + 35% Ausschüttungsquote - das untermauert ja im Endeffekt nur das "Glaubhaftmachen" im Antrag.
Wenn ich es aber richtig interpretiere ist das nicht unbedingt für den Antrag notwendig.
Re: Kollege kann doch die vorzeitige RSB beantragen oder?
Verfasst: 7. Dez 2018, 09:50
von Tombay1969
Ja 1100€ so um den dreh stimmt hab mich vertan. In der Insolvenzbekanntmachung.de steht: Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 13.813,20 EUR zur Verfügung. Also stehen doch 13.813,20€ für die gläubiger zur Verfügung oder verstehe ich da was falsch? Dann wären die 35% doch erreicht?
Re: Kollege kann doch die vorzeitige RSB beantragen oder?
Verfasst: 7. Dez 2018, 10:05
von tidus82
Hmm, bei mir war der Betrag, der veröffentlicht wurde der tatsächliche Betrag, der in der Masse war. Und nicht nach Abzug der IV/Gerichtskosten. Bei mir war das aber auch recht übersichtlich, weil nur ein Betrag eingezogen wurde.
Re: Kollege kann doch die vorzeitige RSB beantragen oder?
Verfasst: 7. Dez 2018, 10:12
von Tombay1969
Aber wenn man das so richtig liest ist diese Summe 13.800€ für die gläubiger richtig?
Re: Kollege kann doch die vorzeitige RSB beantragen oder?
Verfasst: 7. Dez 2018, 10:41
von Tombay1969
Also so steht das bei ihm in der Bekanntmachung :
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 19.102,66 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 13.813,20 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten.
Re: Kollege kann doch die vorzeitige RSB beantragen oder?
Verfasst: 7. Dez 2018, 14:43
von imker
..heute istder 7.12.2018, die drei Jahre sind am 15. oder 16.12.2018 rum.
Antrag stellen, kostet das Papier, wenn das Geld nicht zusammenkam....
Re: Kollege kann doch die vorzeitige RSB beantragen oder?
Verfasst: 7. Dez 2018, 15:49
von Tombay1969
Ja der Kollege schickt den Antrag per Fax so hab ich das auch letztes Jahr gemacht. Ich denke auch er soll einfach einen Antrag stellen, entweder klappt es oder nicht, ich denke es sollte für die 35% reichen. Er hat ja ende November nochmal 460€ abgezogen bekommen und denke die sind noch nichtmal mit einberechnet.