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3 Monate Auszeit während der WVP
Verfasst: 22. Jan 2020, 17:25
von Stein
Hallo zusammen.
2021 ist ein Heiliges Jahr.
Daher würde ich mir gerne aus religiöse Gründen 2021 eine Auszeit von 3 Monaten nehmen in denen ich nicht Arbeiten werde sondern diese Zeit anderweitig im Ausland verbringen möchte.
Meine grund Unterhaltskosten wie Miete, Strom, Krankenkasse usw werde ich in dieser Zeit aus gespartem begleichen.
Was ich in dieser Zeit nicht kann ist natürlich summe xy abführen da ich ja kein Einkommen haben werde.
Jetzt zu meiner Frage.
Kann man mir das verweigern von der Seite des Treuhänders/Gericht?
Muss man für sowas einen Antrag stellen?
Das ganze würde im übrigen aus Therapeutischer Seite begrüßt werden wenn ich das machen würde.
Bin auf eure Antworten gespannt.
Danke schon mal.
P. S. Ich bin noch 2 Jahre in der Wohlverhaltensphase.
Re: 3 Monate Auszeit während der WVP
Verfasst: 22. Jan 2020, 17:35
von caffery
Stein hat geschrieben: ↑22. Jan 2020, 17:25
2021 ist ein Heiliges Jahr.
Daher würde ich mir gerne aus religiöse Gründen 2021 eine Auszeit von 3 Monaten nehmen in denen ich nicht Arbeiten werde sondern diese Zeit anderweitig im Ausland verbringen möchte.
Echt jetz? Das soll jetzt nicht pietätlos klingen (Ich bin zahlender Christ und überzeugter Atheist) aber aus reinem Interesse: Welchen Glaubens muss man denn sein, damit man sich ausgerechnet 2021 dafür aussuchen "muss"?
Stein hat geschrieben: ↑22. Jan 2020, 17:25
Kann man mir das verweigern von der Seite des Treuhänders/Gericht?
Ne, Du musst es nur mitteilen. Der Treuhänder schreibt es in seinen Bericht und daraus können die Gläubiger einen Versagungsantrag stricken wenn sie wollen.
Ich würde mal vermuten, dass jeder Gläubiger der das auch wirklich liest (tun zum Glück bei weitem nicht alle), das auch tun würde. Auch vermute ich mal trotz aller religiösen Toleranz, dass Gerichte dem folgen würden.
Soll heißen: Ich würde das genannte Vorgehen in keinem Fall empfehlen.
Re: 3 Monate Auszeit während der WVP
Verfasst: 22. Jan 2020, 18:13
von Stein
Grundsätzlich sieht es dann also schlecht aus. Das ist doof, den ob ich körperlich 2027 noch dazu im stand bin ist fraglich.
Es besteht als für so eine Auszeit gar keine Möglichkeit? Ohne alles zu riskieren? Die WVP ist eh 2022 zu ende und ich habe bisher auch 0,0 Probleme gehabt. Ich denke ich werde trotzdem
einmal bei meinem Treuhänder vorsprechen.
Sollte euch doch noch etwas einfallen wäre ich euch sehr dankbar wenn ihr es mir hier oder per PN mitteilt.
Danke
Re: 3 Monate Auszeit während der WVP
Verfasst: 22. Jan 2020, 18:17
von caffery
Es ist halt ein ziemliches Risiko, völlig unabhängig davon was der Treuhänder dazu denkt. Es wäre Sache der Gläubiger darauf zu reagieren - und diese sind ja in der Regel noch weniger für ihr Verständnis bekannt.
Ich halte das religiöse Argument einfach für den Ernstfall für völlig unzureichend. Das gesundheitliche schon eher - wobei sich da ja die Frage stellen würde, warum nicht einfach eine Kur beantragt wird.
PS: Es gibt einen Glauben bei dem jedes sechste Jahr heilig ist? Das wäre ja nach dem noch geltenden Insolvenzrecht ein Alptraum für die Gläubiger und die Erwerbsobliegenheit. Dann könnte ja fast kein Verfahren mit entsprechend Gläubigen ohne 3 monatige Sakralpause geführt würden.
Re: 3 Monate Auszeit während der WVP
Verfasst: 22. Jan 2020, 18:34
von Käsebrot
Mach dir da mal keine all zu großen Hoffnungen, dass der TH dir eine Auskunft erteilt. Warum nicht? Weil er als Vertreter der Gläubiger auftritt und einen Teufel tun wird, dir eine rechtsverbindliche Auskunft zu geben. Habe das selber schon erlebt bei weitaus harmloseren Fragen.
Dein Anliegen wäre bei einem Rechtsanwalt für Insolvenzrecht und Vertreter des Schuldners besser aufgehoben.
Re: 3 Monate Auszeit während der WVP
Verfasst: 22. Jan 2020, 18:42
von imker
@caffery ua:
Seit 1122 wird in jenen Jahren, in denen der Jakobustag am 25. Juli auf einen Sonntag fällt, in Santiago de Compostela ein heiliges Jahr begangen. Es wird in ...
das kannte ich so mit dem Sonntag überhaupt nicht
Re: 3 Monate Auszeit während der WVP
Verfasst: 22. Jan 2020, 18:45
von Witwe Bolte
... und wie wäre es, wenn Du Deine 'Abgabe' an den TH auch aus Deinen Rücklagen leisten würdest ?
Nur als Idee, wie man die gewünschte Auszeit vielleicht ohne Risiko realisieren könnte.
Falls Du ausreichend Rücklagen hast.
Falls Dir das Deine Auszeit wert ist.
Re: 3 Monate Auszeit während der WVP
Verfasst: 22. Jan 2020, 18:51
von caffery
Na guck! Obschon ich selbst von Geburt an zahlender Katholik bin, ist mir das doch tatsächlich seit fast 900 Jahren einfach durchgegangen.
Obschon ich von diesem "Jakobsweg" schonmal etwas gehört habe. Ich gehe mal davon aus, dass das irgendwie in Zusammenhang steht. Aber bei dem Thema schalte ich immer ab - da gehts um "Wandern". Sowas kommt für mich nicht in Frage. Alles was weiter als einen Kilometer weg ist wird mit dem KFZ zurückgelegt;)
Der TE könnte aber eine Ausgleichszahlung in die Masse bringen die dem pfändbaren Teil von drei Monatseinkommen entpsricht. Das würde eine "Schädigung" der Masse abwenden und das Ungemach-Risiko aus der Welt schaffen.
PS: Okay, MrsRob hatte den Gedanken schneller.
Re: 3 Monate Auszeit während der WVP
Verfasst: 22. Jan 2020, 20:02
von insolaner
Stein hat geschrieben: ↑22. Jan 2020, 17:25Das ganze würde im übrigen aus Therapeutischer Seite begrüßt werden wenn ich das machen würde.
dann lass Dich krankschreiben, oder wie hier schon erwähnt beantrage eine Kur...
Manchmal denke ich mir, ich sollte doch wieder in die Kirche eintreten, was alles so als Begründung herhalten muss ist doch wirklich verwunderlich...