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Dieselprämie?

Verfasst: 22. Jan 2020, 16:44
von Stein
Hallo zusammen.
Ich habe da eine kurze Fragen auf die ich keine Antworten gefunden habe.

Bei uns gibt es jetzt Spritsparprämien.
Wenn man sie erreicht sind das im Monat zwischen 25 und 75 Euro Brutto.

Ist dies Pfändungsfrei oder nicht oder nur zum Teil?

Re: Dieselprämie?

Verfasst: 22. Jan 2020, 17:14
von tidus82
Hallo und herzlich willkommen!
Du hast das im „Insolvenzprobleme“ gepostet - deswegen gehe ich stark davon aus dass du dich in der Insolvenz befindest.
Im eröffneten Verfahren muss das gemeldet und abgegeben werden, auch wenn dieses Geld das P-Konto nicht überschreiten würde.
Bist du jedoch in der Wohlverhaltensphase, dann darfst du das behalten.

Re: Dieselprämie?

Verfasst: 22. Jan 2020, 17:15
von tidus82
Oder gibt es das irgendwie mit dem Gehalt - weil du „bei uns“ schreibst? Dann würde ggf doch etwas anderes gelten. Aber dazu bedarf es der Information :-)

Re: Dieselprämie?

Verfasst: 22. Jan 2020, 17:34
von Stein
Hallo
Ich bin in der WVP.
Die Prämie wird mit dem Gehalt gezahlt als extra Posten in der Lohnabrechnung. Also...

Lohn
Verpflegungzuschuss
DIESELPRÄMIE
Nachzuschlag
Usw.


Mit "bei uns" meine ich ich "bei uns in der Firma"
Die Prämie kommt nicht regelmäßig, sondern nur wenn man es geschafft hat Spritsparend zu fahren was nicht immer funktioniert.

Ich hoffe das bringt noch etwas Licht ins dunkle.
Falls es das falsche Forum ist..... Bitte verschieben, Dabje

Re: Dieselprämie?

Verfasst: 22. Jan 2020, 18:09
von caffery
Ich würde mal vermuten, dass dieserlei Prämie einfach nur pfändbares Einkommen darstellen müsste. Grundsätzlich ist ja jede Form von Einkommen pfändbar, es sei denn es gibt eine Rechtsvorschrift die es ausschließt oder einschränkt.

Da die Verfasser der ZPO Greta noch nicht kannten, steht da nichts zum Thema Spritsparprämien. Am ehesten passen würde vielleicht "sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen" (§ 850a Nr. 3 ZPO) - wobei hier mit "sozial" eigentlich was anderes gemeint war.

Eine Gerichtsentscheidung dazu wäre mir nicht bekannt, von daher würde ich einfach mal so auf "pfändbar" plädieren. Ich wäre auf andere Meinungen gespannt. Bei der politischen Stimmung ist wohl damit zu rechnen, dass sich solche Fragestellungen in Zukunft häufen werden.

Re: Dieselprämie?

Verfasst: 22. Jan 2020, 18:27
von Stein
Das ist richtig, ich habe auch nichts gefunden diesbezüglich

Ich hatte noch am ehesten als eine Art Erschwerniszulage gesehen da man sich schon irgendwie schwerer tut bei der Arbeit um diese Liter entsprechend einzusparen.

Re: Dieselprämie?

Verfasst: 22. Jan 2020, 20:16
von Graf Wadula
Ich sehe das wie Caffery. Das ist doch eine Art verdeckte Lohnerhöhung. Und hat doch keinen Bezug zu §850a ZPO. Klar pfändbar. Aber der Staat will ja Umweltschutz zukünftig belohnen. Vielleicht wird sie ja in §850a ZPO aufgenommen ;)...

Re: Dieselprämie?

Verfasst: 23. Jan 2020, 08:30
von Käsebrot
Warum soll es sparsamen Autofahrern anders gehen als Schichtarbeitern, die Urlaub haben oder krank sind?

Bin seit Mitte Dezember nach einem Arbeitsunfall KZH, inzwischen mit mehr Schaden als Nutzen und muss meinen sog. U/K-Aufschlag brav mit dem TH teilen (wobei er sogar mehr bekommt als ich), während meine Zeitzuschläge in voller Höhe mir gehören würden.

Da kommt Freude auf, insbesondere wenn dann die Lohnfortzahlung auch noch endet. Das macht mich gerade echt fertig, weil ich normalerweise mit meinem Einkommen ganz gut klar komme - so lange ich es in „voller“ Höhe erhalte.

Re: Dieselprämie?

Verfasst: 23. Jan 2020, 13:49
von Witwe Bolte
Käsebrot hat geschrieben: 23. Jan 2020, 08:30 ... und muss meinen sog. U/K-Aufschlag brav mit dem TH teilen (wobei er sogar mehr bekommt als ich), während meine Zeitzuschläge in voller Höhe mir gehören würden.
...
Au Mann ... das hört sich nicht gut an ...
Ist denn die Aufteilung des U/K-Aufschlags wirklich rechtens?
Der ist doch m.W. genau dafür gedacht, dass Du einen Ausgleich für (durch U oder K) entgangene Zeitzuschläge hast.
Was sagen denn die 'Profis' dazu?

"KZH" ist eine militärische Abkürzung (sagt Wiki) - was machst Du, wenn die LFZ endet?
Dann bleibt Dir ja nur ALG2=HartzIV oder was?

Re: Dieselprämie?

Verfasst: 23. Jan 2020, 14:44
von Käsebrot
KZH heißt Krank Zuhause :mrgreen:

Bin halt nach den 6 Wochen gestückelt aus der LFZ rausgefallen, eine Woche dann Verletztengeld, wobei der Antrag auch noch nicht bearbeitet ist. Diese BGen spielen echt immer nur auf Zeit und hoffen dann, dass der Versicherte irgendwann mürbe ist.

U/K-Aufschlag ist voll pfändbar, weil ja die Erschwernis während dieser Zeiträume wegfällt. So das Argument. Dass die Zuschläge einen Teil zum Lebensunterhalt beitragen ist da vollkommen irrelevant.