RSB nach 5 Jahren
Verfasst: 17. Jan 2020, 12:32
Hallo zusammen,
ich bin absolut neu hier.
Aber kurz mal zu meiner Person. Ich bin eine alleinerziehnde Mama mit einem Sohn von nunmehr 9 Jahren und seit dem 12.06.2015 befinde ich mich in der Privatinsolvenz. Aufgrund meines Beschäftigungsverhältnisses konnten jeden Monat fleißig Gehaltspfändungen vorgenommen werden, zzgl Wohnungskaution, Steuererstattungen etc.. naja.. ihr kennt das ja.
Ich würde gern den Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung nach 5 Jahren stellen und benötige kurz euer Schwarmwissen.
Kann ich folgenden Antrag so formulieren oder würdet ihr etwas ändern?
"..... XXXXX15
Beantragung Erteilung der vorzeitigen Restschuldbefreiung nach 5 Jahren zum 12.06.2020
Sehr geehrte Frau xxx,
hiermit beantrage ich die Erteilung der vorzeitigen Restschuldbefreiung nach 5 Jahren zum 12.06.2020 gemäß derzeitiger Gesetzeslage § 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO. für mein laufendes Insolvenzverfahren.
Aufgrund meines Angestelltenverhältnisses (zzgl. Steuererstattungen aus 2015 bis 2018) werden bis zum 11.06.2020 weitere Gelder auf das Treuhänderkonto von Frau XXX eingehen. Nach meinen derzeitigen Berechnungen von 08/2015 bis 05/2020 ergibt sich eine voraussichtliche Gesamtsumme von ca. 31.000€. Nach Abzug aller Anwalts,- Gerichts- und Verfahrenskosten in Höhe von ca. 15.400€ (inkl. der 5% Regelung nach Schlusstermin), erhalten die Gläubiger über den gesamten Zeitraum eine Summe von rund 15.600€. Dies entspricht einer Quote von 42%.
Über eine fristgerechte Bearbeitung wäre ich sehr erfreut und verbleibe
Mit freundlichem Gruß
----"
Ist das so ok oder würdet ihr hier was ändern?
Über ein kurzes Feedback würde ich mich sehr freuen
LG
ich bin absolut neu hier.
Aber kurz mal zu meiner Person. Ich bin eine alleinerziehnde Mama mit einem Sohn von nunmehr 9 Jahren und seit dem 12.06.2015 befinde ich mich in der Privatinsolvenz. Aufgrund meines Beschäftigungsverhältnisses konnten jeden Monat fleißig Gehaltspfändungen vorgenommen werden, zzgl Wohnungskaution, Steuererstattungen etc.. naja.. ihr kennt das ja.
Ich würde gern den Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung nach 5 Jahren stellen und benötige kurz euer Schwarmwissen.
Kann ich folgenden Antrag so formulieren oder würdet ihr etwas ändern?
"..... XXXXX15
Beantragung Erteilung der vorzeitigen Restschuldbefreiung nach 5 Jahren zum 12.06.2020
Sehr geehrte Frau xxx,
hiermit beantrage ich die Erteilung der vorzeitigen Restschuldbefreiung nach 5 Jahren zum 12.06.2020 gemäß derzeitiger Gesetzeslage § 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO. für mein laufendes Insolvenzverfahren.
Aufgrund meines Angestelltenverhältnisses (zzgl. Steuererstattungen aus 2015 bis 2018) werden bis zum 11.06.2020 weitere Gelder auf das Treuhänderkonto von Frau XXX eingehen. Nach meinen derzeitigen Berechnungen von 08/2015 bis 05/2020 ergibt sich eine voraussichtliche Gesamtsumme von ca. 31.000€. Nach Abzug aller Anwalts,- Gerichts- und Verfahrenskosten in Höhe von ca. 15.400€ (inkl. der 5% Regelung nach Schlusstermin), erhalten die Gläubiger über den gesamten Zeitraum eine Summe von rund 15.600€. Dies entspricht einer Quote von 42%.
Über eine fristgerechte Bearbeitung wäre ich sehr erfreut und verbleibe
Mit freundlichem Gruß
----"
Ist das so ok oder würdet ihr hier was ändern?
Über ein kurzes Feedback würde ich mich sehr freuen
LG