RSB nach 5 Jahren

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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famline
Neuankömmling
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RSB nach 5 Jahren

Beitrag von famline »

Hallo zusammen,

ich bin absolut neu hier.
Aber kurz mal zu meiner Person. Ich bin eine alleinerziehnde Mama mit einem Sohn von nunmehr 9 Jahren und seit dem 12.06.2015 befinde ich mich in der Privatinsolvenz. Aufgrund meines Beschäftigungsverhältnisses konnten jeden Monat fleißig Gehaltspfändungen vorgenommen werden, zzgl Wohnungskaution, Steuererstattungen etc.. naja.. ihr kennt das ja.

Ich würde gern den Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung nach 5 Jahren stellen und benötige kurz euer Schwarmwissen.

Kann ich folgenden Antrag so formulieren oder würdet ihr etwas ändern?
"..... XXXXX15
Beantragung Erteilung der vorzeitigen Restschuldbefreiung nach 5 Jahren zum 12.06.2020

Sehr geehrte Frau xxx,

hiermit beantrage ich die Erteilung der vorzeitigen Restschuldbefreiung nach 5 Jahren zum 12.06.2020 gemäß derzeitiger Gesetzeslage § 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO. für mein laufendes Insolvenzverfahren.

Aufgrund meines Angestelltenverhältnisses (zzgl. Steuererstattungen aus 2015 bis 2018) werden bis zum 11.06.2020 weitere Gelder auf das Treuhänderkonto von Frau XXX eingehen. Nach meinen derzeitigen Berechnungen von 08/2015 bis 05/2020 ergibt sich eine voraussichtliche Gesamtsumme von ca. 31.000€. Nach Abzug aller Anwalts,- Gerichts- und Verfahrenskosten in Höhe von ca. 15.400€ (inkl. der 5% Regelung nach Schlusstermin), erhalten die Gläubiger über den gesamten Zeitraum eine Summe von rund 15.600€. Dies entspricht einer Quote von 42%.

Über eine fristgerechte Bearbeitung wäre ich sehr erfreut und verbleibe

Mit freundlichem Gruß

----"

Ist das so ok oder würdet ihr hier was ändern?

Über ein kurzes Feedback würde ich mich sehr freuen :-)

LG
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Re: RSB nach 5 Jahren

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Hi famline,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "RSB nach 5 Jahren" geschaut?
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tidus82
Admin
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Re: RSB nach 5 Jahren

Beitrag von tidus82 »

Hallo und herzlich Willkommen famline,

die vorzeitige Restschuldbefreiung nach 5 Jahren setzt nicht die 30% Regelung voraus. Einzig die Verfahrens-, Insolvenzverwalter- und Treuhänderkosten müssen bis zu diesem Datum gedeckt sein.
Das heißt: Du brauchst gar nichts "vorrechnen" und nichts dazu zu schreiben, wieviel Geld noch eingehen wird (sofern es bereits gedeckt ist).
Im Grunde genommen reicht tatsächlich ein Zweizeiler:

"Sehr geehrtes Gericht,

hiermit beantrage ich die Restschuldbefreiung nach 5 Jahren zum 12.06.2020 nach § 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO. Sämtliche Kosten des Verfahrens wurden bereits berichtigt und kann aus den Ihnen vorliegenden Berichten meines Treuhänders entnommen werden." (vielleicht eine Bestätigung des Treuhänders beilegen)

Und das sollte es gewesen sein :-)
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caffery
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Re: RSB nach 5 Jahren

Beitrag von caffery »

Du beantragst die Befreiung nach 5 Jahren, lieferst aber eine Erklärung die sich auf 3 Jahre beziehen würde. Diese ist daher viel zu weitreichend. Ich würde den Teil daher deutlich einkürzen, dafür ein paar bewährte Standard-Bausteine hinzufügen.

"hiermit beantrage ich die Erteilung der vorzeitigen Restschuldbefreiung nach 5 Jahren zum 12.06.2020 gemäß § 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO. für mein laufendes Insolvenzverfahren.

Die vollständige Erledigung der Verfahrenskosten mache ich durch das anliegende Schreiben des Treuhänders glaubhaft.

Alternativ (weniger optimal): Die vollständige Erledigung der Verfahrenskosten ergibt sich aus der Verfahrensakte.

Sollten weitere Informationen erforderlich sein, bitte ich um richterlichen Hinweis.

Sollte das Gericht über den Antrag derzeit noch nicht entscheiden können, bezieht sich der Antrag auf den Zeitpunkt, in dem das Gericht erstmalig über diesen Antrag entscheiden kann.

Mit freundlichem Gruß "
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famline
Neuankömmling
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Registriert: 17. Jan 2020, 12:20

Re: RSB nach 5 Jahren

Beitrag von famline »

Vielen lieben Dank für die Rückmeldungen.

Die 3 JahresInso habe ich leider nicht geschafft -- da die Auflagen einfach zu umfangereich gewesen sind und das Leben unnötig schwer machen wollten ich mir dann auch nicht. Zumal die Erfolgsaussichten der 3 Jahres Inso sehr gering sind :-( -

Dann werde ich mein Schreiben dank euch anpassen und bin mal zuversichtlich das das mit den 5 Jahren klappt..

Ganz lieben Dank euch beiden.
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tidus82
Admin
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Re: RSB nach 5 Jahren

Beitrag von tidus82 »

Das klappt ziemlich sicher sogar, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind :-) Viel Erfolg! Und wenn du weitere Fragen hast - du weißt ja wo du uns findest :)
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insolaner
Allwissender
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Re: RSB nach 5 Jahren

Beitrag von insolaner »

was mir gerade noch auffiel: Du schreibst in der Anrede an eine Frau xy - der Antrag geht aber mitnichten an dieI IV, sondern an das Gericht! Oder habe ich das falsch verstanden?
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: RSB nach 5 Jahren

Beitrag von caffery »

Stimmt! Danke Insolaner! Der Antrag muss natürlich an das Insolvenzgericht.
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Bella
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Re: RSB nach 5 Jahren

Beitrag von Bella »

Guten Abend zusammen,

Ende Juni beginnt meine 5-jährige Wohlverhaltensphase. Ich möchte gerne einen Antrag auf Verkürzung von 6 auf 5 Jahre stellen, da meine Gehälter die Gerichtskosten decken. Welche Unterlagen benötige ich dafür? Muss ich den Insolvenzverwalter fragen, oder reicht es, wenn ich direkt beim Gericht einen Antrag stelle? Wann erhalte ich eine Bestätigung über die Verkürzung? und wie lange wird mein Gehalt noch abgetreten?
Vielen Dank
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