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Zwei Altpfändungen auf dem Konto

Verfasst: 14. Jan 2020, 18:53
von Blecheimer
Hallo,

ich habe mal wieder eine Frage.

Da ja nun, so Gott möchte, bald mit der RSB zu rechnen ist, habe ich spaßeshalber mal bei meiner Sparkasse nachgefragt, ob noch Altpfändungen auf meinem Nicht-P-Konto sind.

Tatsache, zweimal REAL-Inkasso, zusammen ca. 3000,-€, es handelt sich um Forderungen, die bei Erteilung der RSB restschuldbefreit werden würden.

Was mache ich denn jetzt, oder nach RSB, damit. Leben die nach Insolvenzende automatisch wieder auf? Wobei die Sparkasse ja wahrscheinlich noch von 6 Jahren ausgeht, von der Verkürzung auf 5 Jahre wissen die ja nichts. Es sei denn die bekommen es mit, wenn die Insolvenz aus der SCHUFA ausgemeldet wird. Btw. die weiteren drei Jahre Brandmarkung gelten dann ab, in meinem Fall rückwirkender, RSB?


Viele Grüße

Re: Zwei Altpfändungen auf dem Konto

Verfasst: 14. Jan 2020, 19:09
von caffery
Blecheimer hat geschrieben: 14. Jan 2020, 18:53 Was mache ich denn jetzt, oder nach RSB, damit. Leben die nach Insolvenzende automatisch wieder auf?
Im Prinzip ja. Von selbst verschwinden sie zumindest nicht.
Blecheimer hat geschrieben: 14. Jan 2020, 18:53 Wobei die Sparkasse ja wahrscheinlich noch von 6 Jahren ausgeht, von der Verkürzung auf 5 Jahre wissen die ja nichts. Es sei denn die bekommen es mit, wenn die Insolvenz aus der SCHUFA ausgemeldet wird.
Das ist in diesem Zusammenhang leider alles wurscht. Die Sparkasse wird die Pfändungen an keiner der vorgenannten Stellen von sich aus "löschen".
Es kann sein, dass deine Sparkasse so nett ist und von sich aus den Gläubiger nach RSB-Erteilung um Beendigung der Maßnahmen bittet. Das müssen sie aber nicht... und selbst wenn, dann ist nicht gesagt, dass der Gläubiger dies auch wirklich tut.
Blecheimer hat geschrieben: 14. Jan 2020, 18:53 Btw. die weiteren drei Jahre Brandmarkung gelten dann ab, in meinem Fall rückwirkender, RSB?
Genau
Blecheimer hat geschrieben: 14. Jan 2020, 18:53 Tatsache, zweimal REAL-Inkasso, zusammen ca. 3000,-€, es handelt sich um Forderungen, die bei Erteilung der RSB restschuldbefreit werden würden.
Vorsicht Lanze: Nach meiner Erfahrung würde ich Real Inkasso als eine der wenigen Inkassobuden ernsthaft zutrauen, dass sie die Altpfändungen (zumindest nach Aufforderung) tatsächlich beenden.

Sollte das alles zu nichts führen bleibt nur: Das Gericht um Beistand ersuchen oder Bank wechseln;)

Re: Zwei Altpfändungen auf dem Konto

Verfasst: 14. Jan 2020, 19:13
von Käsebrot
Hallo,
hier mal wieder eine von meinen Spezial-Blödfragen, weil‘s mir grad kam :mrgreen:

Sind Pfändungen kontobezogen oder bankbezogen? Sprich wenn ich beim Kreditinstitut meines Vertrauens *hüstel* einfach ein neues Girokonto eröffne, wird dann die bestehende Pfändung einfach übertragen?

Re: Zwei Altpfändungen auf dem Konto

Verfasst: 14. Jan 2020, 19:19
von Blecheimer
Vielen Dank für die Antwort.

Also wenn ich das richtig verstehe, fordere ich REAL-Inkasso sobald ich die RSB in der Hand habe (zwei Wochen-Frist abwarten?) auf, die Pfändungen zu löschen und mir die Titel auszuhändigen?

Die Bank kann es nicht löschen?

Wechseln möchte ich die Bank eigentlich nicht. Bin dort sehr zufrieden.
Das ist in diesem Zusammenhang leider alles wurscht. Die Sparkasse wird die Pfändungen an keiner der vorgenannten Zeitpunkte von sich aus "löschen".
Nee, das dachte ich auch nicht. Mir geht es darum, ob ich zwischen "die dürfen wieder pfänden" und "die pfänden" genug Zeit habe, das irgendwie zu bereinigen.

Re: Zwei Altpfändungen auf dem Konto

Verfasst: 14. Jan 2020, 19:38
von caffery
Blecheimer hat geschrieben: 14. Jan 2020, 19:19 Also wenn ich das richtig verstehe, fordere ich REAL-Inkasso sobald ich die RSB in der Hand habe (zwei Wochen-Frist abwarten?) auf, die Pfändungen zu löschen und mir die Titel auszuhändigen?
Genau. Letzteres würde ich auch grundsätzlich bei allen Gläubigern tun.
Blecheimer hat geschrieben: 14. Jan 2020, 19:19 Die Bank kann es nicht löschen?
Sagte ich schon: Wird sie ohne Zustimmung des Pfändungsgläubigers oder Gerichtsbeschluss nicht tun.
Blecheimer hat geschrieben: 14. Jan 2020, 19:19 Nee, das dachte ich auch nicht. Mir geht es darum, ob ich zwischen "die dürfen wieder pfänden" und "die pfänden" genug Zeit habe, das irgendwie zu bereinigen.
Das verstehe ich nicht.
Dann anders: Die Pfändung ist zu keinem Zeitpunkt "weg" gewesen und das wird sie auch nach RSB-Erteilung nicht einfach so sein. Sie wurde nur während des eröffneten Insolvenzverfahrens vom Insolvenzbeschlag "überlagert".
Da Du mittlerweile in der WVP sein wirst, gibt es den Insolvenzbeschlag ohnehin nicht mehr. Auf Deinem Konto sind also Stand jetzt de facto zwei Pfändungen. Punkt. Das Vollstreckungsverbot (§ 294 Abs. 1 InsO) schützt wirksam nur vor der Auskehrung an den Gläubiger.
(PS: Der Sparkasse traue ich das zwar nicht zu aber: Es soll auch schon Banken gegeben haben, die trotzdem ausgekehrt haben.)
Bevor die Pfändungen nicht weg sind, solltest Du also in keinem Falle den P-Konto Vermerk entfernen. Ob RSB bereits erteilt oder nicht spielt dabei keine Rolle.
Käsebrot hat geschrieben: 14. Jan 2020, 19:13 Sind Pfändungen kontobezogen oder bankbezogen? Sprich wenn ich beim Kreditinstitut meines Vertrauens *hüstel* einfach ein neues Girokonto eröffne, wird dann die bestehende Pfändung einfach übertragen?
Nicht übertragen, die Maßnahme wirkt gegen alle Kontenmodelle des Drittschuldners (Girokonten, Sparkonten, Aktiendepots etc.), die der Pfändungsgläubiger im Antrag erwähnt hat. In der Regel sind das alle;)
Oder anders gesagt: Pfändet er ein Girokonto, pfändet er alle anderen Girokonten automatisch mit.
Einfach ein neues Konto dort zu eröffnen bringt nix;)

Hier habe ich einen schönen Text dazu gefunden: https://www.verbraucherzentrale.nrw/sit ... olvenz.pdf

Da hätte ich mir das Getippe auch fast sparen können;)

Re: Zwei Altpfändungen auf dem Konto

Verfasst: 14. Jan 2020, 20:35
von Blecheimer
caffery hat geschrieben: 14. Jan 2020, 19:38 Sagte ich schon: Wird sie ohne Zustimmung des Pfändungsgläubigers oder Gerichtsbeschluss nicht tun.
O.K., dann habe ich das jetzt verstanden.
caffery hat geschrieben: 14. Jan 2020, 19:38 Das verstehe ich nicht.
Dann anders: Die Pfändung ist zu keinem Zeitpunkt "weg" gewesen und das wird sie auch nach RSB-Erteilung nicht einfach so sein. Sie wurde nur während des eröffneten Insolvenzverfahrens vom Insolvenzbeschlag "überlagert".
Da Du mittlerweile in der WVP sein wirst, gibt es den Insolvenzbeschlag ohnehin nicht mehr. Auf Deinem Konto sind also Stand jetzt de facto zwei Pfändungen. Punkt. Das Vollstreckungsverbot (§ 294 Abs. 1 InsO) schützt wirksam nur vor der Auskehrung an den Gläubiger.
(PS: Der Sparkasse traue ich das zwar nicht zu aber: Es soll auch schon Banken gegeben haben, die trotzdem ausgekehrt haben.)
Bevor die Pfändungen nicht weg sind, solltest Du also in keinem Falle den P-Konto Vermerk entfernen. Ob RSB bereits erteilt oder nicht spielt dabei keine Rolle.
Ich meinte damit, dass ich mich ja zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht darum kümmern kann, weil die RSB noch nicht vorliegt.

Mein Konto ist kein P-Konto. Nachdem der IV das Konto freigegeben hat, habe ich es zu einem "normalen" Konto ändern lassen, weil es mich genervt hat, dass es immer ewig gedauert hat, bis ich über Geldeingänge verfügen konnte.

Aber der Sparkasse müsste doch auch klar sein, dass eine Auskehrung, egal ob jetzt oder nach RSB, nicht rechtens ist.
caffery hat geschrieben: 14. Jan 2020, 19:38 Nicht übertragen, die Maßnahme wirkt gegen alle Kontenmodelle des Drittschuldners (Girokonten, Sparkonten, Aktiendepots etc.), die der Pfändungsgläubiger im Antrag erwähnt hat. In der Regel sind das alle;)
Oder anders gesagt: Pfändet er ein Girokonto, pfändet er alle anderen Girokonten automatisch mit.
Einfach ein neues Konto dort zu eröffnen bringt nix;)

Hier habe ich einen schönen Text dazu gefunden: https://www.verbraucherzentrale.nrw/sit ... olvenz.pdf

Da hätte ich mir das Getippe auch fast sparen können;)
Ach Du Sch.... Ich spare jeden Monat fröhlich Geld auf einem Tagesgeldkonto, das ich auch bei der Sparkasse habe.
caffery hat geschrieben: 14. Jan 2020, 19:09 Sollte das alles zu nichts führen bleibt nur: Das Gericht um Beistand ersuchen oder Bank wechseln;)
Wäre es mit hohen Kosten verbunden, das Gericht zu bemühen? Was müsste ich genau machen? Zum zuständigen Amtsgericht gehen und einen Beschluss erwirken, dass die Pfändungen gelöscht werden sollen? Oder richtig klagen?

Re: Zwei Altpfändungen auf dem Konto

Verfasst: 14. Jan 2020, 20:55
von Blecheimer
O.K., ich habe das Dokument aus Deinem Link gelesen.

Also werde ich Erteilung der RSB den Gläubiger mit dem Musterbrief anschreiben und falls das nichts hilft eine Vollstreckungsgegenklage einreichen.

Re: Zwei Altpfändungen auf dem Konto

Verfasst: 14. Jan 2020, 20:59
von caffery
Blecheimer hat geschrieben: 14. Jan 2020, 20:35
Mein Konto ist kein P-Konto. Nachdem der IV das Konto freigegeben hat, habe ich es zu einem "normalen" Konto ändern lassen, weil es mich genervt hat, dass es immer ewig gedauert hat, bis ich über Geldeingänge verfügen konnte.
phew! Ich habe nicht selten Fälle in vergleichbarer Konstellation gehabt und von unzähligen gehört, wo diese Vorgehensweise zu erheblichen Komplikationen geführt hat.
Deine Sparkasse scheint da eine extrem kundefreundliche Rechtsauslegung zu pflegen. Ich begrüße das zwar sehr, kann das aber weder empfehlen, noch wäre ich mir an Deiner Stelle zu sicher was sie tun, sobald es das Vollstreckungsverbot nicht mehr gibt.
Blecheimer hat geschrieben: 14. Jan 2020, 20:35 Aber der Sparkasse müsste doch auch klar sein, dass eine Auskehrung, egal ob jetzt oder nach RSB, nicht rechtens ist.
Sie wissen ganz offensichtlich, dass eine Auskehrung derzeit verboten ist.
Nach Erteilung der RSB ändert sich das wie gesagt.
Blecheimer hat geschrieben: 14. Jan 2020, 20:35 Ach Du Sch.... Ich spare jeden Monat fröhlich Geld auf einem Tagesgeldkonto, das ich auch bei der Sparkasse habe.
Phew!
Also wie gesagt: Im Moment gibt es ein Vollstreckungsverbot und Deine Bank hält sich da ja ganz offensichtlich dran;) Selbst wenn sie es nicht täte, hättest Du einen Anspruch auf Erstattung wenn sie jetzt etwas auskehren würden.
Das würde sich mit der RSB-Erteilung aber ändern.

Du merkst wahrscheinlich: Ich habe keinerlei Erfahrungen mit der (grundsätzlich sehr lobenswerten) Vorgehensweise Deiner Sparkasse. Ich erlebe bei sowas in der laufenden Beratung naturgemäß nur Problemfälle, die sich aber meistens mit mehr oder weniger Aufwand lösen lassen.
Sicher ist aber: Sollte es nach RSB-Erteilung zu einer Auskehrung an den Gläubiger kommen, hast Du keinerlei Erstattungsansprüche gegen irgendwen.
Mir wäre das spätestens dann deutlich zu heiß - ganz egal wie kundenfreundlich die Nummer während der WVP gehandhabt wurde.

PS: Hier mal ein kurzer Erfahrungsbericht, samt Warnung aus dem kaputten Forum zu diesem Thema.
http://forum.f-sb.de/showthread.php?673 ... s-P-Kontos!

Daran kannst Du gut sehen, wieviel Glück Du bislang mit Deiner Sparkasse hattest.

Re: Zwei Altpfändungen auf dem Konto

Verfasst: 14. Jan 2020, 21:05
von Blecheimer
caffery hat geschrieben: 14. Jan 2020, 20:59 Sicher ist aber: Sollte es nach RSB-Erteilung zu einer Auskehrung an den Gläubiger kommen, hast Du keinerlei Erstattungsansprüche gegen irgendwen.
Würde es da vor der Auskehrung eine Benachrichtigung von der Bank geben, sodass man schnell ein P-Konto draus machen könnte?

Vielleicht doch lieber gleich nochmal ein P-Konto beantragen, bis das geklärt ist.

Re: Zwei Altpfändungen auf dem Konto

Verfasst: 22. Jan 2020, 13:35
von Blecheimer
Ich habe mich jetzt dazu entschlossen, mein Konto wieder zum P-Konto umwandeln zu lassen, bis die zwei Pfändungen, auf welchem Weg auch immer, entfernt wurden.

Das Formular "Zusatzvereinbarung über die Führung des Kontos als Pfändungsschutzkonto gemäß § 850k ZPO" habe ich mir schon heruntergeladen, ebenso das Formular zur Erhöhung des Freibetrages (vier Unterhaltspflichen, drei Barunterhaltberechtigte Kinder, die bei meiner Exfrau leben plus ein Kind im Haushalt). Letzteres unterschreibt mir mein Arbeitgeber als "geeignete Stelle" freundlicherweise.

Muss ich zum Termin bei der Sparkasse noch was mitnehmen? Geburtsurkunden, Unterhaltstitel, Nachweise, dass der Unterhalt tatsächlich gezahlt wird (wobei die das ja an den Kontobewegungen sehen), Geburtsurkunden der Kinder?

Nur zum Verständnis: Wenn die Pfändungen entfernt wurden und ich das Konto wieder in ein normales Konto zurückumwandeln lasse, ist ja alles gut.

Sollte dann eine NEUE Pfändung eingehen, hätte ich ja dann die Möglichkeit, das Konto zu einem P-Konto machen zu lassen, bevor etwas ausgekehrt wird, oder? Ich erwarte natürlich keine Pfändung. Ich frage nur, weil ja ein Altgläubiger (der ja dann mittlerweile keinen Anspruch mehr hätte wegen RSB) auf die Idee kommen könnte mit dem alten Titel zu vollstrecken. Natürlich fordere ich nach rechtskräftig werden der RSB, wie hier empfohlen, alle Titel zurück, was aber nicht bedeutet, dass ich die auch ohne Gegenwehr ausgehändigt bekomme.