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“gezwungener" Gläubiger?

Verfasst: 8. Jan 2020, 18:23
von insolaner
Moin,

klingt komisch, ist aber ernst gemeint:

Kann man (als Schuldner) einen Gläubiger zur Anmeldung der Forderung "zwingen"?

Sowohl überhaupt als auch in der Höhe der Forderung.

Wir hatten gerade die Diskussion, dass ein privater Gläubiger es "gut meint':und seine Forderung eigentlich gar nicht oder "zur Not" stark reduziert anmelden will. Dass er damit nur die Quote zugunsten der anderen verbessert, lässt sich argumentativ nicht klarmachen.

Diese Forderung wird (würde) insgesamt ca 40% der Gesamtforderungen betragen, die Quote wird unterirdisch gering werden.

Kann man diesen Gläubiger zu seinem Glück "zwingen", oder muss er zwingend selber anmelden (oder halt nicht)?

Gespannte,

i.

Re: “gezwungener" Gläubiger?

Verfasst: 8. Jan 2020, 19:31
von imker
..dann wird die Forderung dieses Gläubigers eben an eine nahestehnde Person abgetreten, die dann diese Forderung anmeldet und auf das gespannt wartet, was dann passiert

Re: “gezwungener" Gläubiger?

Verfasst: 8. Jan 2020, 21:41
von insolaner
dafür ist aber genauso die Zustimmung dieses Gläubigers?!

Re: “gezwungener" Gläubiger?

Verfasst: 9. Jan 2020, 06:47
von imker
..der Gläubiger tritt seine Forderung ab und hat von dem Moment an mit dem Verfahren nichts mehr zu tun. Er muss mit der Übertragung der Forderung auf eine andere Person einverstanden sein und das auch aus Gründen der Nachweisbarkeit unterschreiben. Das wäre es...

Re: “gezwungener" Gläubiger?

Verfasst: 9. Jan 2020, 09:40
von Graf Wadula
Aber nochmal zur Frage zurück: Nein, man kann keinen Gläubiger zu seinem "Glück" zwingen. Er ist Herr (Frau) seines eigenen Schicksals. Die anderen haben dann halt Glück und bekommen mehr.