“gezwungener" Gläubiger?
Verfasst: 8. Jan 2020, 18:23
Moin,
klingt komisch, ist aber ernst gemeint:
Kann man (als Schuldner) einen Gläubiger zur Anmeldung der Forderung "zwingen"?
Sowohl überhaupt als auch in der Höhe der Forderung.
Wir hatten gerade die Diskussion, dass ein privater Gläubiger es "gut meint':und seine Forderung eigentlich gar nicht oder "zur Not" stark reduziert anmelden will. Dass er damit nur die Quote zugunsten der anderen verbessert, lässt sich argumentativ nicht klarmachen.
Diese Forderung wird (würde) insgesamt ca 40% der Gesamtforderungen betragen, die Quote wird unterirdisch gering werden.
Kann man diesen Gläubiger zu seinem Glück "zwingen", oder muss er zwingend selber anmelden (oder halt nicht)?
Gespannte,
i.
klingt komisch, ist aber ernst gemeint:
Kann man (als Schuldner) einen Gläubiger zur Anmeldung der Forderung "zwingen"?
Sowohl überhaupt als auch in der Höhe der Forderung.
Wir hatten gerade die Diskussion, dass ein privater Gläubiger es "gut meint':und seine Forderung eigentlich gar nicht oder "zur Not" stark reduziert anmelden will. Dass er damit nur die Quote zugunsten der anderen verbessert, lässt sich argumentativ nicht klarmachen.
Diese Forderung wird (würde) insgesamt ca 40% der Gesamtforderungen betragen, die Quote wird unterirdisch gering werden.
Kann man diesen Gläubiger zu seinem Glück "zwingen", oder muss er zwingend selber anmelden (oder halt nicht)?
Gespannte,
i.