Insolvenzverwaltung will Steuern nicht bezahlen
Verfasst: 6. Jan 2020, 17:11
Hallo, liebe Community,
bei mir geht es um Folgendes:
Bei meiner Frau, die seit etwa 4 Jahren in Rente ist, läuft seit 3 Jahren eine Privatinsolvenz, das Amtsgericht hat das Insolvenzverfahren zwischenzeitlich beendet und wir befinden uns in der Wohlverhaltensphase wegen der Restschuldbefreiung. Früheste Antragsmöglichkeit zur Restschuldbefreiung ist August 2021, dann sind die 5 Jahre rum.
Jetzt habe ich und meine Frau den Steuerbescheid für das Jahr 2018 erhalten und wir sollen ca. 600 € Steuern nachzahlen. Die Nachzahlung kommt dadurch zustande, dass meine Frau von ihrem ehemaligen Arbeitgeber eine Pensionsversicherung hatte, die in 2017 auslief. Zum Auslaufzeitpunkt war die Privatinsolvenz bereits am Laufen. Für die Versicherung konnte eine lebenslange monatliche Rente, wahlfrei ein Kapitalwahlrecht gezogen werden. Wir entschieden uns für die lebenslange monatliche Rente.
Daraufhin hat sich die Insolvenzverwalterin eingeschaltet und dem Rentenwahlrecht widersprochen und über das Kapitalwahlrecht den gesamten Versicherungsbetrag in Höhe von etwa € 5 700,00 zur Masse gezogen.
Diese € 5 700,00 hat nun das Finanzamt Heilbronn im Jahr 2018 (im Februar 2018 wurde das Geld vom ehemaligen Arbeitgeber an die Masse ausgezahlt) als Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit angesetzt und daraus die Steuerschuld von etwa € 600,00 ermittelt.
Dass bei Ausübung eines Kapitalwahlrechtes der Auszahlungsbetrag steuerpflichtig ist, ist uns bewusst. Die Auszahlung erfolgte somit Brutto, incl. enthaltener Steuer. Somit sind auch die Steuern in die Insolvenzmasse geflossen.
Nach Vorliegen des Steuerbescheides habe ich die Insolvenzverwalterin angeschrieben, sie möge bitte die Steuern aus der Masse zahlen. Daraufhin teilte sie mit, sie sei dazu nicht verpflichtet und führte ein Urteil des BFH an – BFH, Urt. V. 2.4.2019 – IX R 21/17 DStr 2019, 1404 – .
Also, ich finde das höchst ungerecht. Die Insolvenzverwaltung kassiert Bruttobeträge, in denen Steuern enthalten sind. Steuern sind ja wohl nicht pfändbar. Wenn die Steuern jetzt aber vom Finanzamt angefordert werden, so soll ein Steuerbetrag, den man ja gar nicht erhalten hat, plötzlich vom pfändungsfreien Vermögen des Insolvenzschuldners bezahlt werden? Aus der Rente und aus einer weiteren Versicherung ohne Möglichkeit eines Kapitalwahlrechts kassiert die Insolvenzverwaltung noch 2 Jahre lang monatlich € 360,00 und will widerrechtlich einbehaltene Steuern nicht bezahlen?
Liebe Community, falls ihr da jemanden wisst, der sich damit auskennt, wäre eine kurze Info hierüber Top. In unserem Falle handelt es sich ja nicht um einen sehr großen Betrag und wegen € 600,00 klagen – das kann sehr teuer werden und beinhaltet auch Rechtsunsicherheit. Ich sehe das Ganze aber auch irgendwie als Prinzip. Da hat der Gesetzgeber nun das neue Insolvenzrecht aufgestellt, welches schuldhaft oder auch nicht in Bedrängnis geratene Schuldner nach bestimmter Zeit wieder ein sorgenfreieres Leben ermöglichen soll. Und dann tappen einige dieser Schuldner sofort in eine neue Steuerschuldenfalle. Ich denke da an die Leute, denen seitens des Staates jahrelang erzählt wurde, sie müssten durch private Vorsorge der unweigerlich entstehenden Rentenlücke entgegentreten. Sie haben dann eine Pensionsversicherung mit mehr als € 5 700,00 Versicherungssumme, das geht ja teilweise bis an die 150.000,00 , 200.000,00 Euro ran. Und dann werden solche Versicherungen von einer Insolvenzverwaltung kaputt gemacht und die daraus resultierenden, nicht unerheblichen Steuern, dem Insolvenzschuldner wieder aufgebürdet?
Also, wie gesagt, wegen des Falles meiner Frau, da können wir keine Klage führen und uns wehren. Aber im Hinblick darauf, dass wir ja kein Einzelfall sind, wäre es doch sinnvoll, wenn sich igrend jemand zum Wohle aller in Bedrängnis geratener Schuldner damit beschäftigen würde, um gegebenenfalls eine rechtliche Situation zu schaffen, die hilft, solche Willkür zu verhindern.
bei mir geht es um Folgendes:
Bei meiner Frau, die seit etwa 4 Jahren in Rente ist, läuft seit 3 Jahren eine Privatinsolvenz, das Amtsgericht hat das Insolvenzverfahren zwischenzeitlich beendet und wir befinden uns in der Wohlverhaltensphase wegen der Restschuldbefreiung. Früheste Antragsmöglichkeit zur Restschuldbefreiung ist August 2021, dann sind die 5 Jahre rum.
Jetzt habe ich und meine Frau den Steuerbescheid für das Jahr 2018 erhalten und wir sollen ca. 600 € Steuern nachzahlen. Die Nachzahlung kommt dadurch zustande, dass meine Frau von ihrem ehemaligen Arbeitgeber eine Pensionsversicherung hatte, die in 2017 auslief. Zum Auslaufzeitpunkt war die Privatinsolvenz bereits am Laufen. Für die Versicherung konnte eine lebenslange monatliche Rente, wahlfrei ein Kapitalwahlrecht gezogen werden. Wir entschieden uns für die lebenslange monatliche Rente.
Daraufhin hat sich die Insolvenzverwalterin eingeschaltet und dem Rentenwahlrecht widersprochen und über das Kapitalwahlrecht den gesamten Versicherungsbetrag in Höhe von etwa € 5 700,00 zur Masse gezogen.
Diese € 5 700,00 hat nun das Finanzamt Heilbronn im Jahr 2018 (im Februar 2018 wurde das Geld vom ehemaligen Arbeitgeber an die Masse ausgezahlt) als Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit angesetzt und daraus die Steuerschuld von etwa € 600,00 ermittelt.
Dass bei Ausübung eines Kapitalwahlrechtes der Auszahlungsbetrag steuerpflichtig ist, ist uns bewusst. Die Auszahlung erfolgte somit Brutto, incl. enthaltener Steuer. Somit sind auch die Steuern in die Insolvenzmasse geflossen.
Nach Vorliegen des Steuerbescheides habe ich die Insolvenzverwalterin angeschrieben, sie möge bitte die Steuern aus der Masse zahlen. Daraufhin teilte sie mit, sie sei dazu nicht verpflichtet und führte ein Urteil des BFH an – BFH, Urt. V. 2.4.2019 – IX R 21/17 DStr 2019, 1404 – .
Also, ich finde das höchst ungerecht. Die Insolvenzverwaltung kassiert Bruttobeträge, in denen Steuern enthalten sind. Steuern sind ja wohl nicht pfändbar. Wenn die Steuern jetzt aber vom Finanzamt angefordert werden, so soll ein Steuerbetrag, den man ja gar nicht erhalten hat, plötzlich vom pfändungsfreien Vermögen des Insolvenzschuldners bezahlt werden? Aus der Rente und aus einer weiteren Versicherung ohne Möglichkeit eines Kapitalwahlrechts kassiert die Insolvenzverwaltung noch 2 Jahre lang monatlich € 360,00 und will widerrechtlich einbehaltene Steuern nicht bezahlen?
Liebe Community, falls ihr da jemanden wisst, der sich damit auskennt, wäre eine kurze Info hierüber Top. In unserem Falle handelt es sich ja nicht um einen sehr großen Betrag und wegen € 600,00 klagen – das kann sehr teuer werden und beinhaltet auch Rechtsunsicherheit. Ich sehe das Ganze aber auch irgendwie als Prinzip. Da hat der Gesetzgeber nun das neue Insolvenzrecht aufgestellt, welches schuldhaft oder auch nicht in Bedrängnis geratene Schuldner nach bestimmter Zeit wieder ein sorgenfreieres Leben ermöglichen soll. Und dann tappen einige dieser Schuldner sofort in eine neue Steuerschuldenfalle. Ich denke da an die Leute, denen seitens des Staates jahrelang erzählt wurde, sie müssten durch private Vorsorge der unweigerlich entstehenden Rentenlücke entgegentreten. Sie haben dann eine Pensionsversicherung mit mehr als € 5 700,00 Versicherungssumme, das geht ja teilweise bis an die 150.000,00 , 200.000,00 Euro ran. Und dann werden solche Versicherungen von einer Insolvenzverwaltung kaputt gemacht und die daraus resultierenden, nicht unerheblichen Steuern, dem Insolvenzschuldner wieder aufgebürdet?
Also, wie gesagt, wegen des Falles meiner Frau, da können wir keine Klage führen und uns wehren. Aber im Hinblick darauf, dass wir ja kein Einzelfall sind, wäre es doch sinnvoll, wenn sich igrend jemand zum Wohle aller in Bedrängnis geratener Schuldner damit beschäftigen würde, um gegebenenfalls eine rechtliche Situation zu schaffen, die hilft, solche Willkür zu verhindern.