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WVP Arbeitgeberwechsel
Verfasst: 6. Jan 2020, 13:05
von Unwissend
Hallo Durch Recherchen bin ich auf euch gestoßen.
Ich bin in einer etwas verzwickten Lage und Die Zeit drängt etwas.
Ich hoffe Ihr könnt mir ein paar Antworten liefern.
Anfang November hatte ich ein paar Bewerbungen geschrieben, hatte auch diverse Vorstellungsgespräche.
Dann hatte ich Anfang Dezember einen Arbeitsvertrag unterzeichnet mit Stundenlohn 12,80.
Diese Arbeitsstelle beginnt morgen 7.01.2020....
Ich hatte vorher alles schön dem TH mitgeteilt sowie dem Insogericht. Der TH meinte auch alles okay, er schreibt den AG dann an.
So jetzt kommt der Worst Case, durch meine offenen Bewerbungen bekam ich am Samstag per Post eine Zusage von einer anderen Firma mit der ich eig niemals gerechnet hatte.
Da Beträgt der Stundenlohn 16,50 Euro und wäre in meinem erlernten Beruf.
Die Zusage von der besser bezahlten Arbeit wäre mir ehrlich gesagt lieber, es würde mich auch auf ein anderes Lohnniveau heben.
Statt wäre dort der 3te Februar.
Aber kommt sich der TH da nicht verarscht vor wenn ich jetzt das mache und wieder wechsel ?
Oder das Inso Gericht ?
Da hab ich ein wenig Panik davor.
Mein Verfahren dauert noch bis Dezember 2020. Verfahrenskosten bereits beglichen.
Vom zeitlichen Rahmen würde es gehen, ich müsste morgen in der andren Firna anfangen und direkt wieder Kündigen Probezeitfrist 2 Wochen....
Anfangen muss ich dort, da sonst eine Vertragsstrafe in Höhe von 500 Euro fällig wird.
Re: WVP Arbeitgeberwechsel
Verfasst: 6. Jan 2020, 13:11
von caffery
Unwissend hat geschrieben: ↑6. Jan 2020, 13:05
Aber kommt sich der TH da nicht verarscht vor wenn ich jetzt das mache und wieder wechsel ?
Oder das Inso Gericht ?
Da hab ich ein wenig Panik davor.
Warum denn? Da das Einkommen höher ist, kann man da deutlich eher mit Wohlwollen rechnen. Ein Schuh würde da allenfalls andersrum draus: Wenn der TH mitbekäme, dass Du eine besser bezahlte Arbeit in Deinem erlernten Beruf ablehnen würdest - das hätte deutlich mehr Ungemach-Potential.
Re: WVP Arbeitgeberwechsel
Verfasst: 6. Jan 2020, 13:21
von Käsebrot
Ich hab trotz ungewollter schlechterer Bezahlung das pfändbare Einkommen sogar erhöht, weil einem Schulder ja noch nicht mal die Ballungsraumzulage zugestanden wird (75 € brutto im Großraum der teuersten Stadt Deutschlands
)
Re: WVP Arbeitgeberwechsel
Verfasst: 6. Jan 2020, 13:28
von Unwissend
Mit meinem Nebenjob der mir angerechnet wird, hätte ich dann 2100 Netto.
Mein Unterhaltspflichtiges Kind muss man dann halt noch berücksichtigen.
Hab ein wenig gelesen, warum haben die Leute hier solche Probleme mit der Anrechnung ihres Nebenjobs ??
Und wieso voll ??
Meiner wurde per Gerichtsbeschluss nur 1/2 angerechnet. Es gab da 0 Probleme
Re: WVP Arbeitgeberwechsel
Verfasst: 6. Jan 2020, 13:47
von caffery
Unwissend hat geschrieben: ↑6. Jan 2020, 13:28
Hab ein wenig gelesen, warum haben die Leute hier solche Probleme mit der Anrechnung ihres Nebenjobs ??
Und wieso voll ??
Meiner wurde per Gerichtsbeschluss nur 1/2 angerechnet. Es gab da 0 Probleme
Das ist offenbar nichts anderes als "Glücksache".
Mal wieder ein Schwenk aus meinem Dunstkreis: An "meinem" Gericht gab es bis Mitte letzten Jahres zwei erfahrene Rechtspfleger die das wunderbar und nachvollziehbar gemacht haben. Aber beide sind fast zeitgleich in Rente gegangen und wurden von zwei neuen, blutjungen Rechtspflegern ersetzt. Die beiden setzen Beschlüsse in die Welt bei denen mir die Haare zu Berge stehen.
Von der hälftigen Pfändbarkeit von Nebenjobs zusätzlich zur Vollzeitstelle scheinen die noch nie was gehört zu haben. Ich habe schon Beschlüsse von denen gesehen bei denen wegen 450 Euro eigenem Einkommen die Unterhaltsberechtigung zu 100% gekürzt wurde. Einfach nur zum kotzen...
... und während ich die beiden älteren Herren recht gut kannte und sie bei Unstimmigkeiten einfach ergebnisoffen anrufen konnte um mich über einen Zusammenhang zu unterhalten, schlägt mir bei den jungen Herren die ultimative Borniertheit entgegen.
Re: WVP Arbeitgeberwechsel
Verfasst: 6. Jan 2020, 14:37
von Unwissend
Also dann kann ich das ruhigen Gewissens machen ?
Meine neue Arbeit gleich wieder kündigen und die besser bezahlte annehmen ?
Klar teil ich dann alles gleich wieder dem TH und Insogericht mit
Re: WVP Arbeitgeberwechsel
Verfasst: 6. Jan 2020, 15:44
von Irgendwo
Unwissend hat geschrieben: ↑6. Jan 2020, 14:37
Also dann kann ich das ruhigen Gewissens machen ?
Meine neue Arbeit gleich wieder kündigen und die besser bezahlte annehmen ?
Klar teil ich dann alles gleich wieder dem TH und Insogericht mit
Klar. Grundsätzlich kann Dir ein AG-Wechsel nicht verwehrt werden. Und im Sinne der PI verhältst Du dich schließlich wohl, indem Du einer Beschäftigung nachgehst und (pfändbares) Einkommen erzielst. Hier ist es sowieso gut argumentierbar, da Du eine besser bezahlte Stelle annimmst.
Re: WVP Arbeitgeberwechsel
Verfasst: 6. Jan 2020, 15:54
von Unwissend
Naja gut okay:)
Dann leite ich morgen gleich alles in die Wege
Wobei die Firma sicher vor Begeisterung in Ohnmacht fällt.
Aber ich denk mir so, im Falle des Falles würde auf mich auch keiner Rücksicht nehmen...
Und für den TH u Gericht hat das auch keinen Faden Beigeschmack?
Re: WVP Arbeitgeberwechsel
Verfasst: 6. Jan 2020, 16:06
von Irgendwo
Unwissend hat geschrieben: ↑6. Jan 2020, 15:54
Und für den TH u Gericht hat das auch keinen Faden Beigeschmack?
Ich sag's Dir wie's ist: Denen ist das schnurzpiepegal. Hauptsache es kommt finanziell etwas bei rum. Von welchem AG das kommt? Völlig Wurscht. Du kannst zehnmal im Jahr den AG wechseln. Es ist Dein Leben, Deine berufliche Perspektive. Solange Du nicht eigenverschuldet in die Arbeitslosigkeit abtriftest, gibt's da i. d. R. nichts zu bemängeln.
Wichtig ist nur, und das weißt Du selbst, dass Du jede Veränderung wahrheitsgemäß beim TH angibst.
Re: WVP Arbeitgeberwechsel
Verfasst: 6. Jan 2020, 16:12
von Unwissend
Ja das mache ich ja sowieso immer, sofort alles mitteilen...
Ich bezweifle halt, dass wenn ich da morgen in der Firma anfange und direkt die Kündigung abgegeben, dass mich die da die nächsten 2 Wochen sehen wollen...
Notfalls muss ich mir nen gelben Zettel holen, in den ersten 4 Wochen muss ja sowieso die Krankenkasse einspringen mit Krankengeld.