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Geschäftsführer und Insolvenz

Verfasst: 6. Jan 2020, 12:47
von clearflow
Hallo,
kurz zur Hintergrundinfo:

Mein Regelinsolvenzverfahren wurde im Juni 2018 eröffnet. Ich war selbstständig als Einzelunternehmer. Ich hatte aus den Jahren vor der Selbstständigkeit sowie aufgrund von Anfangsschwiergkeiten der Firma private & gewerbliche Schulden, unter die ich so endlich einen Schlußstrich gezogen habe!

Da der Betrieb aber mittlerweile ganz gut lief, hatte ich im März 2018 meine damalige Firma als UG "neu" angemeldet, ich als Geschäftsführer, jemand anderes als Gesellschafter.

Dem IV hatte ich im Juni 2018 in einem persönlichen Gespräch gesagt, dass ich als Geschäftsführer angestellt bin. Scheinbar ist letzteres untergegangen. Er hatte mich nur als "angestellt" eingetragen & jetzt erst erfahren, dass ich Geschäftsführer bin. Hab ihm nun auf sein Verlangen hin meinen Geschäftsführeranstellungsvertrag geschickt & bisher nichts weiter von ihm gehört. Er meinte, das wäre ein Unterschied, ob ich normal angestellt oder Geschäftsführer bin - inwiefern denn? Was passiert denn nun?

Re: Geschäftsführer und Insolvenz

Verfasst: 7. Jan 2020, 03:33
von insolaner
Also wenn Du keine Anteile am Unternehmen hast, sondern lediglich als GF angestellt bist, sehe ich da eigentlich wenig Probleme. Ausser vielleicht, es ist quasi eine Nachfolge Deiner alten Firma, das könnte Begehrlichkeiten Dritter wecken... Und natürlich kann es Probleme geben, wenn das Gehalt deutlich zu niedrig eingestuft ist, und Du "extern" deutlich mehr Einnahmen erzielen könntest, dann würdest Du vermutlich an dieser Möglichkeit gemessen.

Re: Geschäftsführer und Insolvenz

Verfasst: 7. Jan 2020, 07:55
von gurami
Ich würde auf jeden Fall den IV in einem Brief in die Situation bringen das aus seiner Antwort zu ersehen ist, das Du es damals gesagt hattest und er falsch verstanden. Nix schriftlich ist nicht gut.

Re: Geschäftsführer und Insolvenz

Verfasst: 9. Jan 2020, 11:46
von Inso?
Ob du als Geschäftsführer oder als Maurer angestellt bist ändert nichts an der Sache. Wichtig ist das du keine Gesellschaftsanteile hältst und das dein Gehalt zumindest ungefähr dem entspricht was du mit deiner Qualifikation auf dem freien Markt verdienen könntest.

Re: Geschäftsführer und Insolvenz

Verfasst: 12. Jan 2020, 17:53
von clearflow
Ich danke euch sehr für die Infos. Dann habe ich ja nichts zu befürchten. Frage mich zwar, wieso die Mitarbeiterin mir am Telefon dann sagte, dass sei ein Unterschied, aber ich zahle mir ja z.Bsp. ein Gehalt, was den Vergleich mit anderen Optionen Stand hält & habe gleichzeitig keinerlei Anteile an der UG. Dann wird ja hoffentlich alles weiterhin so laufen wie geplant. Danke euch!