Fragen zur steuerlichen Zusammenveranlagung!

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caffery
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Re: Fragen zur steuerlichen Zusammenveranlagung!

Beitrag von caffery »

Ich bin jetzt mal wieder "böse";)
Aga256 hat geschrieben: 5. Jan 2020, 18:48
Mal schauen was die IV zu meiner Email sagt.
Was für ne Email? Ich würde Dir ja ehrlich und eindringlich raten, dem Menschen nicht mehr zur Last zu fallen als unbedingt notwendig.
Aga256 hat geschrieben: 5. Jan 2020, 18:48Mir geht es ein wenig auf den Keks, das ich in der PV bin
Das kann ich zwar verstehen aber - da musst Du jetzt durch.
Aga256 hat geschrieben: 5. Jan 2020, 18:48 und momentan von der IV nicht viel Hilfestellung habe.
Dafür ist sie auch in keiner Weise da.
Aga256 hat geschrieben: 5. Jan 2020, 18:48 Letzten Mai habe ich auf meine Kosten meine Steuern gemacht, weil ich es nicht besser wußte, und sie nur ihr Kürzel drunter gesetzt hat.
Wieso Kosten? Mach einfach die Standards die Du immer gemacht hast und übernehme sie quasi von der letzten Erklärung und passe nur die Zahlen an. Dafür brauchst Du keinen Steuerberater zu bezahlen.
Normalerweise läuft es (abgesehen von den Kosten) aber immer so ab wie von Dir beschrieben. Du kannst ihr natürlich auch einen Karton loser Zettel schicken und ihr mitteilen "machen Sie mal - Sie müssen ja!". Aber ich weiß aus verschiedenen Gründen nicht recht, ob ich das vernünftig finden soll.
Aga256 hat geschrieben: 5. Jan 2020, 18:48 Ich hatte die IV auch gefragt ob einen gemeinsame Veranlagung geht und als Antwort kam nur ein NEIN, keine Begründung kein Nix. Sorry aber da kommt man sich leicht verarscht vor.
Nochmal: Es ist in keiner Weise ihre Aufgabe Dir irgendwas zu erklären oder Dich gar zu beraten. Wenn sie das nicht will, dann ist das ihr Recht. Sie muss Dir das nicht erklären.
Aga256 hat geschrieben: 5. Jan 2020, 18:48 Hoffe das ich bald die nächste Phase erreiche, wobei sie ja dann als meine TH da sein wird, und wieder bei Nix helfen wird. ;)
Auch als THin gilt vorgenanntes entsprechend: Sie ist in keinster Weise dafür da Deine Fragen zu beantworten oder Dich gar zu beraten.
Aga256 hat geschrieben: 5. Jan 2020, 18:48 Ich habe einen Kollegen, der ist Anwalt, der sagt in so Fällen wie jetzt Willkommen in Deutschland
Mir wäre spontan kein Land bekannt indem Insolvenzverwalter "ihre" Schuldner beraten müssen. Nebenbei kenne ich auch (abgesehen von der Laufzeit) kein Land, in dem eine Restschuldbefreiung an noch weniger Bedingungen geknüpft ist.

Auch wenns schwer fällt und Du mich jetzt wahrscheinlich endgültig für komplett unfreundlich hältst: Ich kann Dir nur raten den Ball gegenüber der Dame möglichst flach zu halten und Dich deutlich weniger über solche im Endeffekt irrelevanten Nebenschauplätze zu echauffieren. Das führt zu nix.
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Aga256
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Re: Fragen zur steuerlichen Zusammenveranlagung!

Beitrag von Aga256 »

caffery hat geschrieben: 5. Jan 2020, 19:14 Was für ne Email? Ich würde Dir ja ehrlich und eindringlich raten, dem Menschen nicht mehr zur Last zu fallen als unbedingt notwendig.
Sie will eine Kommunikation per Mail, musste ihr das mit der Hochzeit und auch mit der Veranlagung ja mitteilen.


caffery hat geschrieben: 5. Jan 2020, 19:14Dafür ist sie auch in keiner Weise da.
doch laut Schuldnerberatung ist sie auch dafür da, um vor allem auch eine Hilfestellung zu geben wegen Steuern denn sie möchte diese ja auch haben
caffery hat geschrieben: 5. Jan 2020, 19:14 Wieso Kosten? Mach einfach die Standards die Du immer gemacht hast und übernehme sie quasi von der letzten Erklärung und passe nur die Zahlen an. Dafür brauchst Du keinen Steuerberater zu bezahlen.
Normalerweise läuft es (abgesehen von den Kosten) aber immer so ab wie von Dir beschrieben. Du kannst ihr natürlich auch einen Karton loser Zettel schicken und ihr mitteilen "machen Sie mal - Sie müssen ja!". Aber ich weiß aus verschiedenen Gründen nicht recht, ob ich das vernünftig finden soll.
Meine Steuern habe ich letztes Jahr zum ersten Mal machen lassen, dieses Jahr wird sie diese machen müssen. Sorry aber laut Schuldnerberatung ist das auch der Job für den sie bezahlt wird ;)

Ich hatte zu dieser Person erst 3 Mal Kontakt und gehe ihr zur keiner Zeit auf den Keks. Aber ich finde wenn sie so einen Job macht, dann muss ich mich in ihrer Kanzlei auch nicht von oben herab behandeln lassen. Auch wenn ich in PI bin, sind solche Personen vllt am längeren Hebel aber nix bessere als alle anderen!
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RubyGloom
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Re: Fragen zur steuerlichen Zusammenveranlagung!

Beitrag von RubyGloom »

Das Gewiggel ist wirklich anstrengend aber anscheinend manchmal nicht abzuwenden ...

Ich /Wir mussten die Steuer auch wie immer alleine machen. Da meine Frau im Jahr nach der Insolvenzeröffnung wieder angefangen hat voll zu arbeiten, gab es bei gemeinsamer Veranlagung eine satte Erstattung. Eine Einzelveranlagung kam für uns nicht in Frage, da ich dann aufgrund von Steuerklassenwechsel und Stiefkindern, dann eine satte Nachzahlung gehabt hätte, die ich natürlich nicht hätte begleichen können.

Ich musste mich nach ewigem Gerangel mit dem Finanzamt damit abfinden, dass eine Aufteilung der Steuerschuld leider bedeutet, dass nicht der den größeren Batzen bekommt, der durch Werbungskosten oder andere Konstellationen zur Erstattung beigetragen hat, sondern die Erstattung wird prozentual nach gezahlter Einkommensteuer aufgeteilt.

Bedeutete bei uns: Meine Frau hat höhere Werbungskosten, verdient aber weniger als ich und somit floß der größte Teil der Erstattung an den IV. Diese Aufteilung hat das Finanzamt von sich aus ohne weiteren Antrag vorgenommen. Bei einer Steuerschuld kann auf Antrag die Steuerschuld demjenigen zugerechnet werden, aufgrund dessen Einkommens sie ensteht.

Worum geht es Dir denn genau bei der getrennten oder gemeinsamen Veranlagung ?
Wenn ihr beide ungefähr gleich verdient, wird die Erstattung im Verhältnis der einbehaltenen Lohnsteuer und anderen Posten aufgeteilt. Wir müssen jetzt auch das 2. Jahr schlucken, dass 3/4 der Erstattung in die Masse geht ...
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RubyGloom
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Re: Fragen zur steuerlichen Zusammenveranlagung!

Beitrag von RubyGloom »

Aga256 hat geschrieben: 5. Jan 2020, 19:26 Dafür ist sie auch in keiner Weise da.

doch laut Schuldnerberatung ist sie auch dafür da, um vor allem auch eine Hilfestellung zu geben wegen Steuern denn sie möchte diese ja auch haben
Was macht der Insolvenzverwalter?
Zu seinen Aufgaben gehört es, die Insolvenzmasse (das pfändbare Schuldnervermögen) zu verwalten und vorhandene Werte zu Geld zu machen, um den Erlös auf die Gläubiger aufteilen zu können.

Was darf ein Insolvenzverwalter?
Der Insolvenzverwalter darf nicht nur über die Insolvenzmasse verfügen. Er kann z. B. auch bestimmte Handlungen des Schuldners rückgängig machen, wenn diese die Masse schmälern (Insolvenzanfechtung). Im Falle einer Unternehmensinsolvenz ist er auch dazu berechtigt, Kündigungen unter erleichterten Bedingungen auszusprechen.
Aga256 hat geschrieben: 5. Jan 2020, 19:26
caffery hat geschrieben: 5. Jan 2020, 19:14Wieso Kosten? Mach einfach die Standards die Du immer gemacht hast und übernehme sie quasi von der letzten Erklärung und passe nur die Zahlen an. Dafür brauchst Du keinen Steuerberater zu bezahlen.
Normalerweise läuft es (abgesehen von den Kosten) aber immer so ab wie von Dir beschrieben. Du kannst ihr natürlich auch einen Karton loser Zettel schicken und ihr mitteilen "machen Sie mal - Sie müssen ja!". Aber ich weiß aus verschiedenen Gründen nicht recht, ob ich das vernünftig finden soll.
Meine Steuern habe ich letztes Jahr zum ersten Mal machen lassen, dieses Jahr wird sie diese machen müssen. Sorry aber laut Schuldnerberatung ist das auch der Job für den sie bezahlt wird ;)
Du kannst es Dir auch einfacher machen und wie jeder normale Mensch ein Steuerprogramm nutzen.
Aga256 hat geschrieben: 5. Jan 2020, 19:26 Ich hatte zu dieser Person erst 3 Mal Kontakt und gehe ihr zur keiner Zeit auf den Keks. Aber ich finde wenn sie so einen Job macht, dann muss ich mich in ihrer Kanzlei auch nicht von oben herab behandeln lassen. Auch wenn ich in PI bin, sind solche Personen vllt am längeren Hebel aber nix bessere als alle anderen!
Das hat nichts mit längerem Hebel zu tun und wenn Du Dich von oben herab behandelt fühlst, ist das Deine Sichtweise. Für die IV oder entsprechende Sachbearbeiter bist Du ein Aktenzeichen und wirst ohne Rücksicht auf Deine persönlichen Animositäten verwaltet. Du gehst leider von falschen Tatsachen und Vorraussetzungen aus.

Chill mal ;-)
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Aga256
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Re: Fragen zur steuerlichen Zusammenveranlagung!

Beitrag von Aga256 »

RubyGloom hat geschrieben: 5. Jan 2020, 19:36 Das hat nichts mit längerem Hebel zu tun und wenn Du Dich von oben herab behandelt fühlst, ist das Deine Sichtweise. Für die IV oder entsprechende Sachbearbeiter bist Du ein Aktenzeichen und wirst ohne Rücksicht auf Deine persönlichen Animositäten verwaltet. Du gehst leider von falschen Tatsachen und Vorraussetzungen aus.
Leider ist es bei der IV etwas anders, durfte mein Ehemann auch feststellen ;) aber das ist nun nicht das Thema


Wie läuft das bei der Einzelveranlagung dann, wir werden ja Rückwirkend ab 1.1.2019 auf Lohnsteuerkasse
gesetzt, bekommt man auch bei der Einzelveranlagung normal die Steuern fürs Jahr zurück ? (sorry vllt für euch eine doofe Frage, aber wir stehe da echt aufm schlauch
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RubyGloom
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Re: Fragen zur steuerlichen Zusammenveranlagung!

Beitrag von RubyGloom »

Es wird dann gerechnet was Ihr bezahlt habt und was ihr bezahlen müsstet bei der neuen Steuerklasse aufs Jahr gerechnet. Daher hätte ich bei Einzelveranlagung beim Steuerklassenwechsel von 3 nach 4 mächtig nachzahlen müssen. Beim Wechsel von 1 nach 4 dürfte da nicht viel passieren.

In 4 zahlt man prinzipiell weniger Steuern als in 1 insofern ist eine Erstattung zu erwarten.
Bei unserem Finanzamt hieß es allerdings es wäre eine höchst persönliche Entscheidung welche Steuerklasse man wählt und wie man veranlagt wird und ohne trifftige Gründe, kann der IV das nicht ablehnen. Aber auch das wird wohl sehr unterschiedlich ausgelegt und gehandhabt.

Wir machen die Steuer immer mit https://www.elster.de/eportal/infoseite/elsterformular
Da kann man die Einzel- und Zusammenveranlagung ganz einfach vergleichen.
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imker
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Re: Fragen zur steuerlichen Zusammenveranlagung!

Beitrag von imker »

@Aga256:
Der/Die IV hat nicht die Aufgabe, Dir zu helfen. Es ist auch nicht sein/ihr Job, die Schwierigkeiten zu machen.

Für die Steuererklärung gilt, dass Du die "Zuarbeit" zu leisten hast - man kann gut vertreten, dass dafür ein Zettel mit Zahlen für die ESt-Erklärung und die notwendigen Unterlagen, aus denen sich die Korrektheit der Zahlen ergibt, ausreicht- aber ich finde es schlanker, die Erklärung auszufüllen und den/die IV unterschreiben zu lassen und sich dabei etwas unwohl und bevormundet zu fühlen.

Sag uns doch mal, ob bei gemeinsamer Veranlagung für Dich 1 EUR oder 1.000 EUR und den Partner auch 1.000 EUR rauskommen - ohne diese Info mag ich dem Schimpfen auf Deutschlang noch nicht zustimmen...
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